Hallo :)

Das ist so von Seiten des Jobcenters definitiv nicht richtig! Strom der zum Heizen genutzt wird, muss vom Jobcenter übernommen werden. Genau wie jede andere Art des Heizens. Es müsste dann getrennt werden zwischen Haushaltsstrom und Heizstrom. Aber das kann nicht dein Problem sein. Sprich nochmal mit deinem Sachbearbeiter und teil klar mit, dass es sich hierbei um Heizstrom handelt.

Außerdem kann das Jobcenter ja nicht einerseits die Kosten nicht anerkennen, aber andererseits das Jahresguthaben fordern. So funktioniert das nicht.

Wenn der Sachbearbeiter sich da uneinsichtig zeigt, unbedingt zum nächsthöheren gehen.

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Hallo, das ist so leider nicht richtig. Den 100 € Grundfreibetrag gibt es nur bei Erwerbseinkommen. Von ALG I werden nur 30 € Versicherungspauschale abgezogen. Und das auch nur, wenn dieser noch nicht bei anderem Einkommen bereits berücksichtigt wurde. Damit sollte die Rückforderung von 220 € korrekt sein.

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Das ist mir ziemlich genauso erst vor ein paar Tagen passiert. Ich hab bei meinem PayPal Konto die Mail-Adresse und das Passwort geändert und dann beim Playstation Network Support angerufen. Die haben das Geld zurück gebucht, die Unterkonten, die die Hacker erstellt hatten, gelöscht und ich sollte mein Passwort ändern und die zweifache Verifizierung einstellen. War nach 10 Minuten alles geklärt. Ruf doch nochmal da an, warum dein Konto gesperrt wurde.

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Sollte das rauskommen, würdest du ab dem ersten Tag deiner Abwesenheit einfach abgemeldet werden und für die gesamte Zeit deiner Abwesenheit, bis du dich persönlich wieder anmeldest, kein Geld erhalten.

Das ist ziemlich schwierig. Warum wurde dein Urlaub abgelehnt?

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Naja es kommt doch darauf an, ob du bereits eine Ausbildung aufgenommen oder noch Interesse an einer Ausbildung hast. LG Ri

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Der Händler muss es meiner Meinung nach umtauschen. Es handelt sich hier um einen Mangel, da die Sache nicht die zu erwartende Beschaffenheit vorweist. § 434 Sachmangel

(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln, 1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst 2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

Liebe Grüße Ri

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