FSJ/BFD + Kindergeld + Halbwaisenrente + Minijob + eigene Wohnungskosten?

3 Antworten

Ein FSJ - oder BFD - ist aber kein Praktikum, sondern ein freiwilliger Dienst.

Da hättest Du auf dein Taschengeld einen Freibetrag von 250 Euro, Kindergeld und Waisenrente würden voll auf deinen Bedarf angerechnet.

Bei einem Single wären das derzeit min. 446 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt und dazu min.noch die angemessene KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete.

Wenn Du zusätzlich noch einen Minijob machen würdest, dann erhöht sich zwar dein Freibetrag geringfügig, aber dadurch erhöht sich dein anrechenbares Einkommen und dein Leistungsanspruch könnte dann entfallen.

Wenn du die Wohnung vom Amt zahlen lassen willst, wird natürlich dein eigenes Einkommen auf deinen Gesamtbedarf angerechnet.

Das ist der Regelsatz 446 € plus die tatsächlichen Kosten der Unterkunft.