Werkstudentenjob + Minijob?

2 Antworten

Von Experte siola55 bestätigt

Bei der Waisenrente gibt es seit Juli 2015 und beim Kindergeld schon seit 2012 keine Einkommensgrenze mehr.

Nur wenn Du Bafög - beziehst, darfst Du ohne Anrechung im Monat nur bis zu 520 Euro Brutto verdienen bzw.im Bewilligungszeitraum von in der Regel 12 Monaten bis zu 6240 Euro Brutto.

Du solltest aber in der Woche nicht mehr als 20 Stunden arbeiten, sonst könntest Du deinen Status als Student und somit den Anspruch auf Kindergeld und sicher dann auch Waisenrente verlieren.

Von Experte isomatte bestätigt

Worauf muss ich achten und wie wird das geregelt, da ich noch Halbwaisenrente und Kindergeld bekomme. Ich habe ebenfalls gelesen, dass man bis zu 950€ dazuverdienen darf, ...

...gilt nur bei Witwen- bzw. Witwerrenten:

Wer einen nahen Angehörigen verliert, muss sich in der neuen Situation erst zurechtfinden. Damit zum seelischen Leid nicht noch finanzielle Sorgen hinzukommen, gibt es die sogenannten Renten wegen Todes. Hierzu zählen die Renten an Witwen, Witwer, überlebende eingetragene Lebenspartner, Waisenrenten und Erziehungsrenten. Sie sollen helfen, den Lebensunterhalt der Hinterbliebenen zu sichern. Wenn aber ein höheres eigenes Einkommen vorhanden ist, kann die Rente gekürzt werden. Nur Waisen dürfen unbegrenzt hinzuverdienen.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/hinterbliebenenrente-hinzuverdienst.html?nn=4e6ef361-cfc4-4991-ab79-9586d7004d5c

Alles Nähere hat dir ja schon isomatte beantwortet ;-)

Beim Waisenrentenbezug bist du ja über die KVdR (Krankenversich. der Renter) krankenversichert. Ob sich da eine Beitragsänderung aufgrund von der Werkstudententätigkeit ergibt, solltest du mal bei deiner KV nachfragen...

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Berufserfahrung