Nebenjob und bafög Hilfe?

1 Antwort

Das musst du an sich tatsächlich nach § 60 SGB I angeben.

Bei Kleinstbeträgen wird man das nicht so streng sehen, aber bei insgesamt über 100 € würde ich das aber schon anzeigen. Einfach einen Brief schreiben (ggf. über BAföG Digital) und ggf. Nachweise anhängen, ansonsten wirst du aufgefordert werden, die nachzureichen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Student in Baden-Württemberg