Rechts oben kannst du an dem "SCI" sehen, dass die wissenschaftliche Darstellung eingestellt ist. Das kannst du über über "Setup" (Shift+Mode drücken) umstellen.
Ich glaube, es gibt kein extra Formular dafür.
Schreibe einfach einen Brief, indem du erklärst, dass du jetzt nicht mehr bei deinen Eltern, sondern an Adresse X wohnst (Förderungsnummer nicht vergessen) und lege eine Kopie der Meldebescheinigung bei. Das Amt berechnet das dann neu, ein neuer Antrag ist nicht nötig.
Wenn du BAföG Digital benutzt, kannst du das unter "Änderung mitteilen" machen.
Ich würde mal sagen, das kommt auf die Hausordnung des Gerichts an und darauf, wie entspannt die Mitarbeiter sind.
Lass es aber lieber einfach zuhause.
Hier ist der behandelte Zeitungs-Artikel abzurufen, falls sich jemand mehr damit beschäftigen möchte:
Martin Spiewak: "Die 8a gegen die KI", Zeit
https://cloud.uni-konstanz.de/index.php/s/da7mLgbHtzTjZbi
Du solltest es möglichst bald nachreichen, aber ich denke nicht, dass die da so streng sind und dir was passiert.
Das an sich gibts nicht, aber du kannst einen Ad-Blocker verwenden, der die VPN-Funktion nutzt und damit prinzipiell für alle Apps funktioniert, z. Bsp. Blokada.
Er kann dich natürlich rauswerfen unn rein theoretisch zivilrechtlich gegen dich vorgehen, das ist aber schon fernliegend.
Strafbar ist das aber nicht.
Hier gibt es eine umfangreiche Liste inkl. Rechtsgrundlagen: https://www.juraforum.de/news/gesetzliche-aufbewahrungsfristen-mit-rechtsgrundlagen-von-a-bis-z-tabelle_248156
So weit ich weiß gelten die aber alle nur für Unternehmer.
Bei mir kam es bisher innerhalb von ein bis zwei Wochen nach Bewilligung.
Das dürfte sich durch eine freundliche Nachricht lösen lassen.
Es verstößt zunächst gegen die AGB des Dienstes und ist wahrscheinlich auch strafbar.
Betrug (§ 263) bzw. Computerbertug (§ 263a StGB) setzen eine Vermögensverfügung vorraus, der bei einer Täuschung nur für die Altersüberprüfung zum Jugendschutz nicht vorliegt, dies ist also nicht gegeben.
Es dürfte aber ein Missbrauch von Ausweispapieren (§ 281 StGB) gegeben sein. Dabei könnte es darauf ankommen, wie genau das technische Verfahren zur Überpfüfung aussieht.
Das ist wohl Belästigung, fraglich ist, ob es auch rechtlich relevant ist. Grundsätzlich ist "Belästigung" nicht strafbar, es kommt aber auf den Inhalt an. Je nachdem kann es natürlich nach § 238 StGB als Nachstellung strafbar sein, dafür könnten auch schon wenige Hnadlungen ausreichen.
Kommt aber ganz auf den Fall an, so pauschal kann man das nicht sagen.
Strafbar ist das nicht, es könnte aber ein Verstoß gegen Art. 6 DSGVO vorliegen, da dies eine Verarbeitung personenbezogener Daten ist und dafür eine Rechtsgrundlage vorliegen muss.
Du könntest sie mal fragen, warum sie das gemacht hat und was die Rechtsgrundlage dafür ist, nach Art. 13 DSGVO hast du das Recht, Auskunft darüber zu bekommen.
Ja, kannst du. Auch geeignet und von beiden Programmen unterstützt ist übrigens das Format .odt.
Bei aufwenigeren Inhalten wie mehreren Bildern oder speziellen Formatierungen kann es allerdings zu Verschiebungen kommen, einfacher Text und mal ein Bild sind aber kein Problem.
Sie haben nur Juden, politische Oppositionelle, Sinti und Roma, Zeugen Jehovas, Homosexuelle, Obdachlose, Kriminelle, Behinderte und Osteuropäer ermordet, nicht noch mehr Bevölkerungsgruppen, also z. Bsp. nicht alle Neugeborenen. Es geht also immer schlimmer...
Du hast einen Zoom eingestellt. Das kannst du zurücksetzen, indem du rechts oben neben der Adressleiste auf die "30 %" klickst.
Ein Missverständnis ist, dass eine "Aussage gegen Aussage"-Situation automatisch zu einem freispruch führt. Dem ist nicht so, denn in dem Fall werden die Glaubwürdigkeiten der Aussagen gegenüber gestellt.
Letztendlich geht es in solchen Fällen um die Gesamtwürdigung aller Umstände. Man sucht sich alles, was medizinisch feststellbar ist (also DNA, aber auch Verletzungen oder Stoffe im Blut), betrachtet ausfährlich die Persönlichkeiten der Personen und ihre Beziehung zueinander und versucht, die Zeit vor und nach der Tat zu rekonstruieren. Zeugenaussagen kann man mit bestimmten Vernehmungsmethoden auf ihre Glaubwürdigkeit und durch möglichst viele Fakten außenrum auf ihre Plausibilität hin überprüfen. Ein riesen Problem bleibt das natürlich schon, aber solche Verurteilungen finden auch nicht im luftleeren Raum statt, wie man sich das vielleicht manchmal denkt.
Letztendlich braucht es für eine Verurteilung keine mathematische Sicherheit, sondern "keine ernstliche Zweifel". Natürlich sind Fehlverurteilungen möglich.
In Schweden etwa (wo es ein strengeres Sexuakstrafrecht gibt) ist es nicht unüblich, das Einverständnis der Personen vorher zu dokumentieren.
Die Wegnahme von Sachen, die den Unterricht oder den Schulfrieden stören ist grundsätzlich möglich.
Dass der Lehrer diese das ganze Schuljahr einbehält ist aber eindeutig nicht rechtens.
Ich würde einfach mal mit den Unterlagen, die du hast, den Antrag stellen und schreiben, dass du den Rest nachreichst. Ob der Mietvertrag ausreicht oder du eine Meldebescheinigung brauchst, hängt wahrscheinlich von deinem Amt ab.
Im Zweifel kannst du auch beim Amt nachfragen, die sind da meist hilfsbereit.
Ich würde mal sagen, dass TikTok wegen einer unerlaubten Drittlandsübermittlung von personenbezogenen Daten nach Art. 44 ff. DSGVO bereits rechtswidrig, also quasi verboten ist. Interessiert nur keinen.