Was muss ich bei einer Tätigkeit als Werkstudent beachten?

2 Antworten

Bei sogenannten Werkstudijobs handelt es sich um ganz normale arbeitsrechtliche Arbeitsverhältnisse. Lediglich das daraus folgende Beschäftigungsverhältnis ist versicherungsfrei in der Arbeitslosen- und Kranken-/Pflegeversicherung. Sollte durch einen hinzutretenden Minijob die Werkstudigrenze überschritten werden, entfällt die Versicherungsfreiheit.

Bei Lohn-/Einkommensteuer gibt es keine besonderen Regelungen für Studis.

Falls noch aktuell: du mußt bei den 20 Wochenstunden auf die Summe aller Tätigkeiten achten!!!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung