Muss man zum längeren Ausüben eines Werkstudentenjobs weiterhin als Student eingeschrieben sein und dies regelmaßig nachweisen oder nur zu Vertragsbeginn?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, man muss eingeschrieben sein und das jedes Semester per Immatrikulationsbescheinigung nachweisen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – bin Jurist

Also ich muss jedes Semester die Studienbescheinigung einreichen und denke mal das wird auch das übliche Vorgehen sein.

verreisterNutzer  27.07.2023, 11:31

Okay. Wird wohl dort auch ähnlich sein dann.

Eine weitere Frage (falls du davon Ahnung hast):

Wenn sich der Studiengang ändert oder man die Hochschule wechselt während dem laufenden Arbeitsvertrag, sieht das der Arbeitgeber nicht gerne, oder ist das für den tolerierbar? Der Werkstudentenjob von dem ich rede ist im Grunde nicht wirklich thematisch auf den Studiengang bezogen.

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PinoSpace  27.07.2023, 11:38
@verreisterNutzer

Wenn Studiengang und Jobs sowieso nichts miteinander zu tun tun haben, dürfte das nichts ausmachen. Du musst den Arbeitgeber nur unverzüglich informieren.

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