Ist eine verwitwete Mutter berechtigt, vom Konto ihres volljährigen Kindes ohne Rücksprache einen beliebigen Betrag als Kost- und Wohngeld abzuheben?

Folgender Fall:

Ehepaar mit 2 Kindern, 16 und 18, beide noch in der Schule.

Ehemann/Vater stirbt vor dem 50. Lebensjahr, Witwe war seit der Geburt der Kinder nicht erwerbstätig.

Witwe und beide Töchter wohnen in der selben Wohnung, Witwe erhält Witwenrente, Betriebsrente, 2x Kindergeld.

Töchter erhalten beide Halbwaisenrente und bringen diese komplett in die Lebenshaltungskosten ein.

6 Monate später beginnen beide Töchter eine Ausbildung, eröffnen jede ein Girokonto und geben der Mutter Vollmacht über das Konto.

Die Mutter hebt jeden Monat am Schalter die Hälfte der Ausbildungsvergütung ihrer Töchter ab, ohne diese darüber zu informieren oder Rücksprache zu halten.

Damals gab es noch kein Onlinebanking, sondern Kontoauszüge am Automaten. Erst nach mehreren Monaten fällt den Töchtern auf, dass Geld fehlt und sie stellen die Mutter zur Rede.

Diese reagiert ungehalten, schließlich müsse sie Miete, Strom, Gas, Wasser und Nebenkosten bezahlen.

Die Töchter essen überwiegend in den Kantinen der Ausbildungsbetriebe und bezahlen Frühstück, Mittagessen, Getränke, Kleidung, Hygieneartikel, Kosten für Auto und Fahrkarten von der Ausbildungsvergütung.

Durch die Abbuchung der Hälfte der Ausbildungsvergütung durch die Mutter bleibt ihnen am Ende des Monats kein Geld für Freizeit über.

Die Töchter sind der Ansicht, dass es in Ordnung ist, sich an den Wohnkosten zu beteiligen, sind aber der Auffassung, die Mutter hätte vor der heimlichen Abbuchung mit ihnen sprechen und die Kosten darlegen müssen, um gemeinsam zu berechnen, wieviel die Töchter zum Lebensunterhalt beitragen sollten.

Letzlich endete es so, dass die Töchter ihr die Kontovollmacht entzogen (die Jüngere mit 18).

Eure Meinung?

Die Mutter hatte nicht das Recht,ohne Absprache einfach abzuheben 89%
Die Mutter hat Recht, wenn sie pauschal Geld vom Konto abbucht 11%
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Kindergeld/Halbwaisenrente anfordern möglich?

Hallo zusammen, ich habe vor 3,5 Jahren noch glücklich mit meiner Mutter und ihrem Lebensgefährten zusammen in seinem Haus gelebt. Da sich am Ende viele Streitigkeiten sammelten wurde ich von einem Tag auf den anderen von ihrem Partner vor die Tür geworfen mit 16 Jahren!! Dies war natürlich für alle ein Schock da ich keine Möglichkeit hatte, für längeres wo unter zu kommen. Also hat meine Mutter mir so schnell wie möglich eine kleine Wohnung in der Nähe gesucht und diese mit mir zusammen bezogen. Als ich 18 wurde hat sie sich entschieden komplett zu ihm zu ziehen, was kein Problem für mich darstellte. Sie hatte sich jedoch nicht umgemeldet, da sie die Wohnung mit meinem Kindergeld und meiner Halbwaisenrente bezahlt. An sich bekommt meine Mutter einen durchschnittlichen Gehalt jeden Monat, womit sie die Wohnung auch ohne Probleme selber bezahlen könnte.

ich habe vorkurzem Erfahren, dass ich ein Anspruch auf das Kindergeld und die Halbwaisenrente hätte, wenn meine Mutter sich zu ihrem Lebensgefährten ummelden würde. Als ich jedoch dieses Thema ansprach, wurde sie sehr wütend und stellte mich so hin als würde ich sie hintergehen was auf keinem Fall der Fall ist ! Ich habe meine Mutter sehr gerne und bin ihr unendlich dankbar dafür, dass sie mir in dieser Zeit geholfen hat. Nur ich muss mir auch Verpflegung kaufen und andere Dinge um über die Runden zu kommen. Ein Minijob könnte in Frage kommen nur ich absolviere gerade eine 40-50Std Vollschulische Ausbildung auf einer privaten Berufsfachschule ,wo ich jeden Monat noch 290€ Schulgebühren von meinem KFW-Darlehen bezahlen muss. Mir Bleiben am Ende nur 10€ für den Monat. Unterhalt kommt für sie auch nicht infrage. Ich komme leider mit Normalen Gesprächen nicht an sie ran und weiß leider nicht weiter.
Es wäre sehr nett wenn jemand mir vllt Auskunft geben würde über die rechtliche Lage und ob ich überhaupt eine Chance habe.

ich bedanke mich schon mal im Voraus<3

Liebe Grüße!!

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verstorbener ausländischer Vater - Halbwaisenrente?

Hallo , ich habe ein relativ komplexes Probelm.

Und zwar , ist mein Vater welcher in Frankreich gelebt hatte vor ca. 10 Jahren verstorben. Dieser war zu ca. 80% behindert (Epilepsie oder etwas ähnliches - oder irgendeine Einschränkung).

Da mein Vater und meine Mutter niemals verheiratet waren , und auch keinen Kontakt mehr über Jahre hatten , haben mein Bruder und ich Niemals etwas vom Erbe erhalten (nicht einmal einen Pflichtteil etc.) was jedoch auch egal ist. Das eigentliche Problem ist , dass wir (mein Bruder und Ich) seit über 10 Jahren keine Halbwaisenrente erhalten , wir sind jedoch beide erwachsen und schon mit 3 und 5 Jahren aus Frankreich nach Deutschland gezogen.

Heute habe ich bei der deutschen Rentenversicherung angerufen und nachgefragt ob man noch eine Halbwaisenrente beantragen könne.

Die Antwort darauf war , dass keine Halbwaisen rente gezahlt werde , da der Vater nicht in die Deutschen Rentenversicherung eingezahlt habe.

Meine Mutter sagte mir jedoch dass sie damals , als er verstorben war , ein Dokument beantragt hatte , welches für einen Ausländischen Verstorbenen Elternteil war , welche besagte , dass man trotzdem ein Recht von 50€ (damaliger Stand) auf halbwaisenrente habe.

Ich habe um ehrlich zu sein keine Ahnung wo ich mich melden kann bzw sollte , und ob es überhaupt eine Möglichkeit gibt hier eine Halbwaisenrente zu erhalten.

LG rhazox

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Anspruch auf Kindergeld und Halbwaisenrente bei einem verheirateten und behinderten Kind?

Hallo liebe Community,

ich habe eine etwas umfangreichere Frage, zu welcher ich schon einiges im Internet gelesen habe, aber trotzdem noch nicht wirklich bescheid weiß. Es geht um folgenden Sachverhalt:

Meine Lebensgefährtin ist 20 Jahre alt und befindet sich gerade in einer schulischen Ausbildung. Außerdem ist sie Halbwaise und aufgrund ihrer körperlichen und seelischen Behinderung zu 50% schwerbehindert. Seit 1 1/2 Jahren ist sie bereits aufgrund ihrer Behinderung arbeitsunfähig geschrieben und kann somit seit 2015 ihrer Ausbildung nicht nachgehen. Damit sie jedoch krankenversichert ist, besteht das Ausbildungsverhältnis in Absprache mit der Berufsschule immer noch. Dies ändert sich jedoch mit dem Ende des Schuljahres, was mich zu der folgenden Problematik führt. Bisher bezieht sie noch finanzielle Mittel aus ihrem Kindergeld und der Halbwaisenrente, da sie sich noch laut Unterlagen in einer Ausbildung befindet. Der Anspruch auf BaföG ist bereits seit mehreren Monaten erloschen, da die Langzeitkrankheit vorliegt. Durch den Ablauf des Ausbildungsverhältnisses endet jedoch vorerst jeder Anspruch auf finanzielle Hilfen. Foglich müsste sie sich ab Juli/August 2016 bei der Agentur für Arbeit, als arbeitslos/suchend melden. Dies ist jedoch nicht möglich, da sie aufgrund ihrer Behinderung nicht in der Lage ist einer Ausbildung oder Arbeit nachzukommen. Daher möchten wir herausfinden, ob wir für sie aufgrund ihrer Behinderung weiterhin einen Anspruch auf Kindergeld und Halbwaisenrente geltend machen können.

Kindergeld: "Sollte es sich bei einem Kindergeld berechtigtem Kind um ein Kind mit Behinderung handeln, so wird das Kindergeld über das 18. Lebensjahr und auch über das 25. Lebensjahr hinaus gezahlt, sofern das Kind aufgrund einer Behinderung nicht selbst in der Lage ist, für seinen Unterhalt aufzukommen und sein Leben aus eigener Kraft zu bestreiten."

Halbwaisenrente: "Behinderte Kinder, die aufgrund ihrer Behinderung ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können, haben ebenfalls Anspruch auf Waisenrente. In diesem Fall wird die Waisenrente so lange auch über das 25. Lebensjahr hinaus gezahlt wie die Behinderung vorliegt und deswegen ein selbstständiger Unterhalt nicht möglich ist."

Die allgemeinen Forumlierungen der Gesetzeslage ist in beiden Fällen nahezu identisch. Folgendes kommt jedoch noch zum Sachverhalt hinzu:

Wir werden im kommenden Monat heiraten . ;) Dies hat nebenbei die positive Auswirkung, dass ich sie in meine Familienversicherung aufnehmen kann. Damit wäre der versicherungstechnische Aspekt vorerst geklärt. Diese Heirat hat jedoch auch Auswirkungen auf den Anspruch auf Kindergeld, wodurch mein Einkommen einbezogen wird, da ich laut Familienkasse unterhaltspflichtig werde. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhof (BFH) unter dem Az.: III R 22/13 vom 17.10.2013 haben Eltern für ihre verheirateten Kinder in Ausbildung oder Studium bis zum 25. Geburtstag ohne Einschränkungen einen Kindergeldanspruch.

Behinderung, Halbwaisenrente, Kindergeld

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