Ist eine verwitwete Mutter berechtigt, vom Konto ihres volljährigen Kindes ohne Rücksprache einen beliebigen Betrag als Kost- und Wohngeld abzuheben?

Das Ergebnis basiert auf 18 Abstimmungen

Die Mutter hatte nicht das Recht,ohne Absprache einfach abzuheben 89%
Die Mutter hat Recht, wenn sie pauschal Geld vom Konto abbucht 11%

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Die Mutter hatte nicht das Recht,ohne Absprache einfach abzuheben

Rein juristisch hat die Vollmacht die Mutter befähigt, Geld abzuheben und die Bank ist auch fein raus.

Charakterlich ist das unter aller Kanone! Da ist sehr viel Vertrauen kaputtgegangen! Wobei man auch sagen könnte, dass da eine Illusion (für die Töchter) geplatzt ist.

Die Mutter hat die ganze Zeit die Halbwaisenrente und das Kindergeld erhalten, obwohl beides nach der Volljährigkeit den Töchtern zusteht, ggf. nach Abzügen von eigenem Einkommen.

Grundsätzlich setzt man sich in solchen Fällen zusammen, legt Kosten offen und bespricht, wieviel Kinder davon übernehmen können.

Würden die Kinder ausziehen, wäre die Mutter ggf. unterhaltspflichtig. Auf jeden Fall würden die Kinder sowohl Kindergeld als auch HW-Rente mitnehmen, so dass die Mutter wohl umziehen müsste, um sich räumlich zu verkleinern und weniger NK zu haben.

Die Mutter hatte nicht das Recht,ohne Absprache einfach abzuheben

Nein, das ist nicht in Ordnung - zumindest nicht ohne Absprache: Da hätte man drüber reden müssen und dann ganz bestimmt Abhilfe geschaffen, aber so "hintenrum" geht's halt nicht. Die Töchter argumentieren darüber ungefähr so, wie ich in der Situation als Betroffener auch argumentiert hätte.

Die Geste als Solche sagt aber selbst aus "digitaler Ferne" einiges über die Familie aus. Normalerweise spricht man über so was und auch wenn eventuelle Geldprobleme immer schambehaftet sind, sollte man doch zumindest in der eigenen Familie (!) drüber reden und eine gütliche Lösung finden können. Ist das nicht möglich, liegt das eigentliche Problem viel tiefer, aber darüber möchte ich an der Stelle nicht urteilen und es steht mir auch nicht zu.

Die Mutter hatte nicht das Recht,ohne Absprache einfach abzuheben

Natürlich nicht ...zumal auch ohne Absprache und sonst schon Kosten für Wohnung, Unterhalt etc. von den Kindern übernommen wurden ...

Sie könnten ihr die Vollmacht bei der Bank schriftlich und ohne Angabe von Gründen wieder entziehen. Sicherlich hatten die Mädels damals keine Ahnung, was die Vollmacht bedeuten würde. Aber jetzt müssen sie erst mal zusehen, dass sie nicht ausgenommen werden.

Rechtlich darf die Mutter das, was ihr im Vertrag zur Vollmacht nämlich eingeräumt wurde.

Rosenmary 
Fragesteller
 18.09.2022, 12:37

Sie haben die Vollmacht wieder entzogen.

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Benito0330  18.09.2022, 13:48
@Rosenmary

Ach so, und die hebt trotzdem weiter ab? Dann ihre Karte sperren lassen. Und wirklich mit ihr über das Geld verhandeln, das ihr zusteht. Also Mieranteile und so weiter.

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Rosenmary 
Fragesteller
 18.09.2022, 14:35
@Benito0330

Nein. Dass die Vollmacht nach den Abbuchungen entzogen wurde, steht auch in der Frage.

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Benito0330  18.09.2022, 15:26
@Rosenmary

Alles klar, dann ist das Thema ja abgehakt und die drei müssen das jetzt unter sich ausmachen.

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Die Mutter hatte nicht das Recht,ohne Absprache einfach abzuheben

Im Übrigen ist das Ganze mindestens 2 Jahre her ... eine Tochter erst 16 / dann 18

oder noch länger - damals - es gab noch kein Onlinebanking

das Zivilrechtliche (!) müssen die beteiligten Personen untereinander klären ... evtl. Rückzahlungsansprüche - falls diese nicht schon längst verjährt sind ...

die Bank hat befreiend geleistet (=Vollmacht)