Ist eine verwitwete Mutter berechtigt, vom Konto ihres volljährigen Kindes ohne Rücksprache einen beliebigen Betrag als Kost- und Wohngeld abzuheben?
Folgender Fall:
Ehepaar mit 2 Kindern, 16 und 18, beide noch in der Schule.
Ehemann/Vater stirbt vor dem 50. Lebensjahr, Witwe war seit der Geburt der Kinder nicht erwerbstätig.
Witwe und beide Töchter wohnen in der selben Wohnung, Witwe erhält Witwenrente, Betriebsrente, 2x Kindergeld.
Töchter erhalten beide Halbwaisenrente und bringen diese komplett in die Lebenshaltungskosten ein.
6 Monate später beginnen beide Töchter eine Ausbildung, eröffnen jede ein Girokonto und geben der Mutter Vollmacht über das Konto.
Die Mutter hebt jeden Monat am Schalter die Hälfte der Ausbildungsvergütung ihrer Töchter ab, ohne diese darüber zu informieren oder Rücksprache zu halten.
Damals gab es noch kein Onlinebanking, sondern Kontoauszüge am Automaten. Erst nach mehreren Monaten fällt den Töchtern auf, dass Geld fehlt und sie stellen die Mutter zur Rede.
Diese reagiert ungehalten, schließlich müsse sie Miete, Strom, Gas, Wasser und Nebenkosten bezahlen.
Die Töchter essen überwiegend in den Kantinen der Ausbildungsbetriebe und bezahlen Frühstück, Mittagessen, Getränke, Kleidung, Hygieneartikel, Kosten für Auto und Fahrkarten von der Ausbildungsvergütung.
Durch die Abbuchung der Hälfte der Ausbildungsvergütung durch die Mutter bleibt ihnen am Ende des Monats kein Geld für Freizeit über.
Die Töchter sind der Ansicht, dass es in Ordnung ist, sich an den Wohnkosten zu beteiligen, sind aber der Auffassung, die Mutter hätte vor der heimlichen Abbuchung mit ihnen sprechen und die Kosten darlegen müssen, um gemeinsam zu berechnen, wieviel die Töchter zum Lebensunterhalt beitragen sollten.
Letzlich endete es so, dass die Töchter ihr die Kontovollmacht entzogen (die Jüngere mit 18).
Eure Meinung?
Das Ergebnis basiert auf 18 Abstimmungen
6 Antworten
Rein juristisch hat die Vollmacht die Mutter befähigt, Geld abzuheben und die Bank ist auch fein raus.
Charakterlich ist das unter aller Kanone! Da ist sehr viel Vertrauen kaputtgegangen! Wobei man auch sagen könnte, dass da eine Illusion (für die Töchter) geplatzt ist.
Die Mutter hat die ganze Zeit die Halbwaisenrente und das Kindergeld erhalten, obwohl beides nach der Volljährigkeit den Töchtern zusteht, ggf. nach Abzügen von eigenem Einkommen.
Grundsätzlich setzt man sich in solchen Fällen zusammen, legt Kosten offen und bespricht, wieviel Kinder davon übernehmen können.
Würden die Kinder ausziehen, wäre die Mutter ggf. unterhaltspflichtig. Auf jeden Fall würden die Kinder sowohl Kindergeld als auch HW-Rente mitnehmen, so dass die Mutter wohl umziehen müsste, um sich räumlich zu verkleinern und weniger NK zu haben.
Nein, das ist nicht in Ordnung - zumindest nicht ohne Absprache: Da hätte man drüber reden müssen und dann ganz bestimmt Abhilfe geschaffen, aber so "hintenrum" geht's halt nicht. Die Töchter argumentieren darüber ungefähr so, wie ich in der Situation als Betroffener auch argumentiert hätte.
Die Geste als Solche sagt aber selbst aus "digitaler Ferne" einiges über die Familie aus. Normalerweise spricht man über so was und auch wenn eventuelle Geldprobleme immer schambehaftet sind, sollte man doch zumindest in der eigenen Familie (!) drüber reden und eine gütliche Lösung finden können. Ist das nicht möglich, liegt das eigentliche Problem viel tiefer, aber darüber möchte ich an der Stelle nicht urteilen und es steht mir auch nicht zu.
Natürlich nicht ...zumal auch ohne Absprache und sonst schon Kosten für Wohnung, Unterhalt etc. von den Kindern übernommen wurden ...
Sie könnten ihr die Vollmacht bei der Bank schriftlich und ohne Angabe von Gründen wieder entziehen. Sicherlich hatten die Mädels damals keine Ahnung, was die Vollmacht bedeuten würde. Aber jetzt müssen sie erst mal zusehen, dass sie nicht ausgenommen werden.
Rechtlich darf die Mutter das, was ihr im Vertrag zur Vollmacht nämlich eingeräumt wurde.
Ach so, und die hebt trotzdem weiter ab? Dann ihre Karte sperren lassen. Und wirklich mit ihr über das Geld verhandeln, das ihr zusteht. Also Mieranteile und so weiter.
Nein. Dass die Vollmacht nach den Abbuchungen entzogen wurde, steht auch in der Frage.
Alles klar, dann ist das Thema ja abgehakt und die drei müssen das jetzt unter sich ausmachen.
Im Übrigen ist das Ganze mindestens 2 Jahre her ... eine Tochter erst 16 / dann 18
oder noch länger - damals - es gab noch kein Onlinebanking
das Zivilrechtliche (!) müssen die beteiligten Personen untereinander klären ... evtl. Rückzahlungsansprüche - falls diese nicht schon längst verjährt sind ...
die Bank hat befreiend geleistet (=Vollmacht)
Sie haben die Vollmacht wieder entzogen.