Jugendamt hat Mitarbeiter gewechselt , jetzt kein Umgang mehr?

5 Antworten

Hallo tyffys,

aus deiner Frage ergeben sich leider mehr Fragen als Antworten für dich.

Grundsätzlich hast du natürlich ein Umgangsrecht mit deinem Sohn. Einschränken / verbieten darf das nur das Familiengericht. Aber was hat das Gericht bisher dazu geregelt?

Und vor allem – wer hat das Sorgerecht für deinen Sohn.

Und wie alt ist dein Sohn überhaupt.

Wenn dein Sohn von einer Pflegefamilie zu deiner Mutter wechseln soll, dann müsste es dazu eine Hilfeplankonferenz und einen neuen Hilfeplan geben. An der Konferenz kannst und sollst du mitwirken und eben auch deine Meinung dazu sagen. Normal ist es, dass du am Ende dem neuen Hilfeplan auch zustimmst. Und wenn sich irgend etwas ändert, dann bekommst du die Information darüber nicht von deiner Mutter (die hat damit ja eigentlich erstmal gar nichts zu tun, außer wenn du noch nicht volljährig bist und sie eben für dich das Personensorgerecht hat. Aber das gilt dann nicht automatisch auch für das Kind. Und wo ist der Vater von dem Kind? Ist das dein Partner?

Auch wenn du keinen Umgang mit deinem Sohn hast, müsstest du immer wissen wo er ist. Eine Ausnahme kann nur sein, wenn du dieses Wissen vorher schon missbraucht hast, z.B. versucht hast ihn zu entziehen (entführen).

Und den Umgang ausschließen kann das Familiengericht nur, wenn ein Umgang mit dir dem Kindeswohl widerspricht. Deinen Partner (sofern er nicht der Kindsvater ist) muss man dabei immer gesondert betrachten, weil er ja nicht mit deinem Sohn verwandt ist und es eine große Rolle spielt ob der Mann dem Kind bekannt und vertraut ist, weil ich zuvor so auch als Familie gelebt habt.

Hast du deinen Sohn denn regelmäßig und zuverlässig besucht, während er in der Pflegefamilie war?

Wann war der Umzug zu deiner Mutter und wann/wie hast du davon erfahren?

Klar kannst du der Pflege durch deine Mutter widersprechen und klar kann sie hinter den aktuellen Situationen stecken – aber das können wir dir nicht sagen sondern nur das Jugendamt.

Dass eine Neue Mitarbeiterin im gleichen Büro sitzt hat mit ihren Entscheidungen erstmal nichts zu tun. Aber wenn du widersprichst dann muss das geprüft werden (erstmal im Amt) und dann ggf. beim Familiengericht. Hierzu brauchst du evtl. Hilfe bzw. einen Anwalt.

Über evtl. Motive deiner Mutter können wir ebenfalls nichts sagen. Aber wenn ihr bei dir und deiner Schwester bereits einmal die Erziehungsfähigkeit abgesprochen wurde, dann ist die Entscheidung sie als neue Pflegestelle auszuwählen zumindest überraschend. Aber das wäre Sache einer Hilfeplankonferenz dies zu besprechen. Was sagt den das Jugendamt zu dir genau – wann hast du das letzte Mal mit der Sachbearbeiterin und ggf. dem Personensorgeberechtigten für deinen Sohn gesprochen?

Ob da eine Mitarbeiterin unzuverlässig ist möchte ich jetzt nicht bewerten. Dafür ist mir an deiner Schilderung zu vieles unklar bzw. unvollständig. Hast du das letzte Protokoll der Hilfeplanung? Von wann ist es und was wurde dort als Maßnahme festgehalten? Stimmt das noch? Und wenn nicht, dann sollte dringend eine Hilfeplankonferenz mit dir und ggf. einem Beistand stattfinden.

In immer mehr Bundesländern gibt es unabhängige Ombutsstellen, die dich im Umgang mit dem Jugendamt beraten können. Danach kannst du bei deinem Jugendamt fragen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – 5 eigene Kinder

Das wird davon abhängig sein warum das Baby nicht bei dir sein darf und ob zu den Besuchen etwas vorgefallen ist. Die Mitarbeiterin soll dir das genau erklären und sagen was du ändern musst um dein Kind regelmäßig zu sehen.

tyffys 
Fragesteller
 23.07.2023, 12:25

ich seh es auch so , nur die Mitarbeiterin die neu ist und meine Mutter haben was dagegen

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Anika2222  23.07.2023, 12:35
@tyffys

Warum lebt das Kind nicht bei dir? Mit welcher Begründung wurde es weggenommen?

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Dann bitte die neue Mitarbeiterin doch mal um ein Gespräch und äußere deine Bedenken, dass das Kind bei deiner Mutter lebt. Eine neue Mitarbeiterin kann auch eine Chance auf einen Neuanfang sein.

Sollte sie wirklich unzuverlässig sein, dann kannst du auch mal um ein Gespräch mit der Chefin bitten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

Wenn sich aus Sicht des Jugendamtes etwas an der Umgangsregelung geändert hätte, hätten die mit dir Kontakt aufgenommen.

Die Information hättest du nicht nur über deine Mutter erhalten.

Du solltest dich beim Jugendamt melden und Ihnen mitteilen das deine Mutter dir mit der Begründung den Umgang mit deinem Kind verweigern will.

^wenn du so furchtbar zuverlässig wärest, hätte man dir das kind nicht weg genommen. das jugendamt hat mit dem umgang nichts zu tun. wenn deine mutter den umgang verweigert, dann wende dich ans gericht.