Kann ich (16) mit meiner Schwester (11) alleine wohnen?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es tut mir leid, dass Sie in einer so schwierigen Situation sind. Es ist wichtig zu wissen, dass Sie Unterstützung und Hilfe in Anspruch nehmen können, um sicherzustellen, dass Ihre Bedürfnisse und die Ihrer Schwester berücksichtigt werden.

Es ist verständlich, dass Sie und Ihre Schwester nicht getrennt werden möchten, da Sie eng miteinander verbunden sind. Es ist möglich, dass das Jugendamt eine Lösung findet, bei der Sie und Ihre Schwester gemeinsam wohnen können. In bestimmten Fällen kann es vorkommen, dass ein Erwachsener, dem das Sorgerecht für ein Kind übertragen wurde, jedoch nicht in der Lage ist, das Kind aufzunehmen, oder dass er oder sie eine ungeeignete Umgebung für das Kind bietet. In solchen Fällen kann das Jugendamt andere Lösungen suchen, wie zum Beispiel eine Unterbringung in einer Pflegefamilie oder einer Wohngruppe.

Es ist jedoch auch wichtig, dass Sie sich selbst schützen und sich nicht von jemandem unter Druck setzen lassen, der Sie unfair behandelt. Wenn Sie Angst haben, sollten Sie unbedingt mit jemandem sprechen, dem Sie vertrauen, wie zum Beispiel einer Person von dem Jugendamt, einer Sozialarbeiterin oder einem Berater. Sie können auch einen Anwalt kontaktieren, um Ihre Rechte zu kennen und um Hilfe bei der Lösung Ihrer Situation zu erhalten.

Ich rate Ihnen auf jeden Fall sich an eine Vertrauensperson zu wenden und nicht alles alleine zu bewältigen. Sie haben das Recht darauf behandelt zu werden und Ihre Bedürfnisse und die Ihrer Schwester ernstgenommen werden.

du kannst dich ans jugendamt wenden und dort deine problematik vortragen. wenn es für dich nicht geht, kann es sein, dass du in ein heim kommst. das hat allerdings nichts mit deiner schwester zu tun.

du kannst nicht mit ihr alleine wohnen. Aber wenn das Jugendamt einen Grund sieht, warum ihr nicht mehr dort wohnen könnt wo ihr gerade seid, dann können sie euch gemeinsam unterbringen.