Kann ich (16) mit meiner Schwester (11) alleine wohnen?
Hey alle zusammen,
Ich (16) bin im Jahr 2018 mit meiner Schwester(11) alleine zurück nach Deutschland zu einem Familienfreund gezogen. So ganz erlaubt war das ganze auch nicht aber ok...
Als das Jugendamt herausfand, dass wir beide hier ohne Mutter schon seit über 4 jahren leben, haben die ihr natürlich das Sorgerecht entnommen.
Nun wird das Sorgerecht zum Teil an den Familienfreund gegeben und zum anderen Teil an einer Vormundin (Jugendamt).
Seit drei oder vier Monaten stimmt bei uns zu Hause aber gar nichts mehr. Ständig werde ich von ihm angemeckert, verachtet und unfair behandelt und all das, weil ich einen festen Freund hatte. Seitdem hat er keinen Respekt für mich als Person.
An einem morgen ist er sogar in mein Zimmer eingestürmt und wollte, dass ich meine Sachen packe und das Haus verlasse... Ich hatte so Angst in dem Moment.
Vor dem Jugendamt tut er, als liefe alles super hier. Tut es aber nicht
Wenn ich keine kleinere Schwester hätte, dann wäre ich längst in eine WG oder in ein Jugendheim gezogen. Da das jedoch nicht der Fall ist weiß ich nicht was ich tun soll... Kann ich mit meiner Schwester zusammen wohnen?? Wir wollen beide nicht getrennt werden. Wir sind schon immer sehr eng gewesen.
Was kann ich machen? Ich möchte auch nicht alles, was wir mit dem Jugendamt und mit dem Sorgerecht gemacht haben ruinieren...
3 Antworten
Es tut mir leid, dass Sie in einer so schwierigen Situation sind. Es ist wichtig zu wissen, dass Sie Unterstützung und Hilfe in Anspruch nehmen können, um sicherzustellen, dass Ihre Bedürfnisse und die Ihrer Schwester berücksichtigt werden.
Es ist verständlich, dass Sie und Ihre Schwester nicht getrennt werden möchten, da Sie eng miteinander verbunden sind. Es ist möglich, dass das Jugendamt eine Lösung findet, bei der Sie und Ihre Schwester gemeinsam wohnen können. In bestimmten Fällen kann es vorkommen, dass ein Erwachsener, dem das Sorgerecht für ein Kind übertragen wurde, jedoch nicht in der Lage ist, das Kind aufzunehmen, oder dass er oder sie eine ungeeignete Umgebung für das Kind bietet. In solchen Fällen kann das Jugendamt andere Lösungen suchen, wie zum Beispiel eine Unterbringung in einer Pflegefamilie oder einer Wohngruppe.
Es ist jedoch auch wichtig, dass Sie sich selbst schützen und sich nicht von jemandem unter Druck setzen lassen, der Sie unfair behandelt. Wenn Sie Angst haben, sollten Sie unbedingt mit jemandem sprechen, dem Sie vertrauen, wie zum Beispiel einer Person von dem Jugendamt, einer Sozialarbeiterin oder einem Berater. Sie können auch einen Anwalt kontaktieren, um Ihre Rechte zu kennen und um Hilfe bei der Lösung Ihrer Situation zu erhalten.
Ich rate Ihnen auf jeden Fall sich an eine Vertrauensperson zu wenden und nicht alles alleine zu bewältigen. Sie haben das Recht darauf behandelt zu werden und Ihre Bedürfnisse und die Ihrer Schwester ernstgenommen werden.
du kannst dich ans jugendamt wenden und dort deine problematik vortragen. wenn es für dich nicht geht, kann es sein, dass du in ein heim kommst. das hat allerdings nichts mit deiner schwester zu tun.
du kannst nicht mit ihr alleine wohnen. Aber wenn das Jugendamt einen Grund sieht, warum ihr nicht mehr dort wohnen könnt wo ihr gerade seid, dann können sie euch gemeinsam unterbringen.