Wie entscheidet das Familien Gericht über den Umgang meines Kindes?
Hallo,
Mein Sohn ist 11 Monate alt und lebt bei seiner Mutter. Mit der Mutter war es nicht möglich eine Einigung zu finden deshalb habe ich beschlossen mich an das Jugendamt zu wenden. Dort haben wir eine Vereinbarung getroffen und im Oktober ist der nächste Termin beim Jugendamt, mir hat die Frau vom Jugendamt gesagt das Sie keine Probleme darin sähe das ich mein Sohn nicht 1 oder 2 mal in der Woche zu mir holen dürfte aber ohne Einwilligung der Mutter sei es nicht möglich und es müsste dann Gerichtlich geklärt werden. Immer wenn Ich meinen Sohn besuchen möchte, darf ich nichts mit ihm unternehmen, keine Runde im Kinderwagen laufen etc. weil es nicht explizit in der Einigung Steht. Ich werde immer komplett ausgespielt. Sie würde mir meinen Sohn niemals mitgeben aber ich möchte eigentlich darauf bestehen, es würde ihm schließlich nur gut tun.
Die Frage ist also nun: Wie entscheidet das Gericht bei solchen Sachen, wäre es klug es gerichtlich klären zu lassen oder schieße ich mir nur ins eigene Bein?
P. S : Ich habe das gemeinsame Sorgerecht.
4 Antworten
Wenn du heute einen Antrag beim Familiengericht stellen würdest, dann wäre voraussichtlich (in meiner Stadt) in 4-6 Wochen der Verhandlungstermin. Willst du das anstreben, solltest du dich unbedingt vorher rechtlich beraten lassen.
Ich denke: Wenn eine Jugendamtsvereinbarung klappt, dann sollte man nicht ans Gericht gehen. Jugendamtsverbarungen sind kostengünstiger und können leichter einvernehmlich dem Alter des Kindes angepasst werden.
Im nächsten Jugendamtsgespräch solltest du also ganz klar deine Wünsche vortragen. Vereinbart ganz genau, wer wann wo das Kind abholt oder bringt.
Wenn die Mutter komplett blockiert, dann kannst du dich ans Gericht wenden. Ich sehe deine Chancen sehr gut, dass du dein Kind stundenweise mit zu dir nehmen darfst.
Ja, ich sehe hier keine andere Möglichkeit als gerichtlich dein Umgangsrecht einzuklagen. Und ich bin mir sicher, das Familiengericht wird dir das Umgangsrecht zusprechen. Und diese Entscheidung hat mit dem Sorgerecht nichts zu tun.
du solltest dir einen anwalt für familienrecht zulegen und dort einen antrag auf umgangsrecht gerichtlich stellen.
normaler mindestumfang wäre:
- 2-3 nachmittage die woche mit einer übernachtung
- jedes zweite we von fr-so
- hälftige ferien und feiertage
- 3 wochen urlaub
sie hat dir eine tasche mit wechselsachen zu übergeben. kann sein, dass du dir selbst einen kinderwagen oder kindersitz fürs auto besorgen musst und dann hat sie das kind rauszugeben. was du in dieser zeit mit dem kind machst ist deine sache und das entscheidest du im rahmen deiner alleinigen alltagssorge
Gerichtlich klären, ist denke ich besser. Die Situation ist ja eh shcon verfahren und läuft nie nach deinem Sinne. Es wird auch keine Einigung geben. Von daher kann das Gerichtn icht mehr "kaputt" machen, als eh schon kaputt ist.