Ex Freundin und ihr Freund wollen meinen sechsjährigen Sohn haben,?
Ich bin 23 Jahre alt und meine ex Freundin mit der ich einen sechsjährigen Sohn habe, möchte plötzlich wieder was von meinem Sohn, obwohl sie uns für einen Flüchtling verlassen hat. Seit der Geburt meines Sohnes ist sie mit einem Syrer verkuppelt und hat sich nie um meinen Sohn gekümmert oder auch nur einen Dreck geschert. 6 Jahre lang habe ich meinen Sohn komplett alleine großgezogen und aus dem nichts sagt sie, sie hat ein Anrecht darauf noch mit meinem Sohn Kontakt zu haben. Sie droht sogar mit dem Anwalt seit ein paar Tagen aber ich habe sie ignoriert und werde den ganz bestimmt nicht hergeben. Ich werde es auch nicht zulassen, dass mein Sohn mit ihrem syrischen Flüchtlings Freund auch nur einmal in Kontakt kommt. Eigentlich mache ich mir da auch keine Sorgen, nur bin ich momentan halt arbeitslos und meine Mutter kam die ganzen Jahre finanziell für meinen Sohn auf, deswegen habe ich angst, dass meine Ex vielleicht Zuspruch bekommt. Doch ich möchte dieses Jahr einen Job irgendwo anfangen. Was meint ihr, wie würde das Gericht entscheiden?
6 Antworten
Nun, Deine Ex hat ein Recht auf ihren Sohn. und dein Sohn ein Recht auf seine Mama. auch wenns weh tut.
ABER! Die chance, dass sie das alleinige Sorgerecht bekommt ist nach der Nummer gleich null. und auch dass sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommt, ist extrem gering. Das würde also bedeuten, dass deine Ex ihren Sohn duchaus z.B. jedes 2. Wochenenede mit nachhause nehmen darf. also wegnehemen in dem Sinne darf sie ihn dir nicht.
lg, Nicki
Ignorieren würde ich das nicht. Dazu braucht ein Kind beide Eltern UND wie schon erwähnt wurde, tendieren viele Gerichte eher zur Mutter.
Das sich die Mutter 6 Jahre nicht und sich stattdessen nur um sich und ihren Freund (immer noch der gleiche?) gekümmert hat, steigert sicher Deine Chancen, aber den Kontakt zur Mutter wirst Du nicht ganz verhindern können.
Dazu solltest Du Dich unbedingt juristisch beraten lassen, bzw. einen Anwalt suchen. Wenn sie es drauf anlegt, wird es nicht ohne gehen! Das ist meist ein ziemlicher K(r)ampf.
Wenn du es darauf ankommen lassen willst, solltest du dir juristischen Beistand holen. Ignorieren würde ich deine Ex-Frau auf keinen Fall, da jedes Elternteil ein Anrecht auf das gemeinsame Kind hat.
LG.
Sina
Ps, was sollen diese Anspielungen darauf, dass ihr neuer Freund ein Syrer ist?
Naja, er will halt darauf hinweisen, dass er Syriana ist und damit eigentlich ein Mensch geringerer Ehre und geringeren Wertes; der wahrscheinlich den Sohn oft mit Gürtel verprügeln würde.
sie ist mutter des kindes und hat selbstverständlich anrecht auf umgang und gemeinsames sorgerecht. sie kann das umgangsrecht bei dir einfordern und dem hast du nachzukommen, da deine pflicht ist umgang zu fördern und umzusetzen.
wenn du dem nicht nachkommst, schädigst du das kindeswohl, was du gerade tust, da das kind ein recht auf umgang mit ihr hat. kommst du dem nicht nach, kann es dich das sorgerecht kosten über kurz oder lang. kommt sie nicht weiter, kann ihr nächster schritt selbstverständlich sein, dass sie klagen geht zu deinen lasten.
dort kann sie umgang einfordern und der normale mindestumfang wäre:
- 2-3 nachmittage mit einer übernachtung
- jedes zweite we von fr-so
- hälftige ferien und feiertage
- 3 wochen urlaub
sie sollte hier einen beschluss gegen dich erwirken mit ordnungsgeld ersatzweise haft und androhung entzug des sogerechtes, wenn du gegen den beschluss auch nur ansatzweise verstößt.
sie nimmt dir nichts weg was dir eh nicht gehört, ein kind ist kein gegenstand. zu beginn des umgangs wird es einige male betreuten umgang geben in einer einrichtung des jugendamtes oder einer familienberatung - ohne dich selbstverständlich, damit mutter und kind sich kennenlernen können. danach gehts in normalen umgang den die km einfordert, einfach über. in der zeit des umgangs hat die km die alleinige alltagssorge und bestimmt wo das kind sich aufhält, wer das kind betreut, mit wem es umgang hat und kontakt. selbstverständlich wird kind auch den partner von mutti kennenlernen und dieser wird über längere zeit irgendwann eine normale bezugsperson werden und hoffentlich ein guter väterlicher freund.
in der zeit des umgangs hast du sendepause und bestimmst garnichts. deine aufgabe ist die sachen des kindes für den umgang fertig gepackt zu haben und das kind zu übergeben und pünktlich wieder in empfang zu nehmen danach. also werd erwachsen und komm deinen pflichten nach
Ich gehe davon aus, dass das Gericht für Umgang für die Mutter entscheiden wird. Vermutlich erstmal in sehr begrenztem Umfang, z.B. 1-2 Stunden pro Woche.
Ich bin einverstanden mit der Aussage, dass das die meist gewählte Lösung ist.
Aber es gibt durchaus Elternteile mit deutlich weniger Umgangsrecht. Daher streube ich mich gegen die Bezeichnung "normaler Umgang" oder "Mindestumfang".
Ich kann mir außerdem nicht vorstellen, dass ein 6-jähriges Kind auf richterliche Anweisung bei der völlig unbekannten Mutter nach 5-6 Stunden übernachten muss.
yup und das 5-6 mal un dann normalen umgang nach 6-7 wochen