Ex Freundin und ihr Freund wollen meinen sechsjährigen Sohn haben,?

6 Antworten

Nun, Deine Ex hat ein Recht auf ihren Sohn. und dein Sohn ein Recht auf seine Mama. auch wenns weh tut.

ABER! Die chance, dass sie das alleinige Sorgerecht bekommt ist nach der Nummer gleich null. und auch dass sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommt, ist extrem gering. Das würde also bedeuten, dass deine Ex ihren Sohn duchaus z.B. jedes 2. Wochenenede mit nachhause nehmen darf. also wegnehemen in dem Sinne darf sie ihn dir nicht.

lg, Nicki

Ignorieren würde ich das nicht. Dazu braucht ein Kind beide Eltern UND wie schon erwähnt wurde, tendieren viele Gerichte eher zur Mutter.

Das sich die Mutter 6 Jahre nicht und sich stattdessen nur um sich und ihren Freund (immer noch der gleiche?) gekümmert hat, steigert sicher Deine Chancen, aber den Kontakt zur Mutter wirst Du nicht ganz verhindern können.

Dazu solltest Du Dich unbedingt juristisch beraten lassen, bzw. einen Anwalt suchen. Wenn sie es drauf anlegt, wird es nicht ohne gehen! Das ist meist ein ziemlicher K(r)ampf.

Wenn du es darauf ankommen lassen willst, solltest du dir juristischen Beistand holen. Ignorieren würde ich deine Ex-Frau auf keinen Fall, da jedes Elternteil ein Anrecht auf das gemeinsame Kind hat.

LG.

Sina

Ps, was sollen diese Anspielungen darauf, dass ihr neuer Freund ein Syrer ist?

Jason2314  02.05.2023, 18:49

Naja, er will halt darauf hinweisen, dass er Syriana ist und damit eigentlich ein Mensch geringerer Ehre und geringeren Wertes; der wahrscheinlich den Sohn oft mit Gürtel verprügeln würde.

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sie ist mutter des kindes und hat selbstverständlich anrecht auf umgang und gemeinsames sorgerecht. sie kann das umgangsrecht bei dir einfordern und dem hast du nachzukommen, da deine pflicht ist umgang zu fördern und umzusetzen.

wenn du dem nicht nachkommst, schädigst du das kindeswohl, was du gerade tust, da das kind ein recht auf umgang mit ihr hat. kommst du dem nicht nach, kann es dich das sorgerecht kosten über kurz oder lang. kommt sie nicht weiter, kann ihr nächster schritt selbstverständlich sein, dass sie klagen geht zu deinen lasten.

dort kann sie umgang einfordern und der normale mindestumfang wäre:

  • 2-3 nachmittage mit einer übernachtung
  • jedes zweite we von fr-so
  • hälftige ferien und feiertage
  • 3 wochen urlaub

sie sollte hier einen beschluss gegen dich erwirken mit ordnungsgeld ersatzweise haft und androhung entzug des sogerechtes, wenn du gegen den beschluss auch nur ansatzweise verstößt.

sie nimmt dir nichts weg was dir eh nicht gehört, ein kind ist kein gegenstand. zu beginn des umgangs wird es einige male betreuten umgang geben in einer einrichtung des jugendamtes oder einer familienberatung - ohne dich selbstverständlich, damit mutter und kind sich kennenlernen können. danach gehts in normalen umgang den die km einfordert, einfach über. in der zeit des umgangs hat die km die alleinige alltagssorge und bestimmt wo das kind sich aufhält, wer das kind betreut, mit wem es umgang hat und kontakt. selbstverständlich wird kind auch den partner von mutti kennenlernen und dieser wird über längere zeit irgendwann eine normale bezugsperson werden und hoffentlich ein guter väterlicher freund.

in der zeit des umgangs hast du sendepause und bestimmst garnichts. deine aufgabe ist die sachen des kindes für den umgang fertig gepackt zu haben und das kind zu übergeben und pünktlich wieder in empfang zu nehmen danach. also werd erwachsen und komm deinen pflichten nach

Ich gehe davon aus, dass das Gericht für Umgang für die Mutter entscheiden wird. Vermutlich erstmal in sehr begrenztem Umfang, z.B. 1-2 Stunden pro Woche.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)
amica631  26.01.2023, 15:19

yup und das 5-6 mal un dann normalen umgang nach 6-7 wochen

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SkR1997  26.01.2023, 15:26
@amica631

Es gibt keinen "normalen" Umgang. Jeder Einzelfall ist individuell.

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amica631  26.01.2023, 15:29
@SkR1997

natürlich gibt es normalen umgang, dass ist der der in der laufenden rechtsprechung in der regel formuliert wird. nennt sich mindestumfang an umgang.

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SkR1997  26.01.2023, 16:20
@amica631

Sprichst du vom deutschen Recht? Denn "Mindestumfang an Umgang" gibt bei mir noch nicht einmal einen Google-Treffer.

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amica631  26.01.2023, 17:46
@SkR1997

ich spreche von gängiger rechtsprechung :) und ja die ist in deutschland

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SkR1997  26.01.2023, 18:02
@amica631

Ich bin einverstanden mit der Aussage, dass das die meist gewählte Lösung ist.

Aber es gibt durchaus Elternteile mit deutlich weniger Umgangsrecht. Daher streube ich mich gegen die Bezeichnung "normaler Umgang" oder "Mindestumfang".

Ich kann mir außerdem nicht vorstellen, dass ein 6-jähriges Kind auf richterliche Anweisung bei der völlig unbekannten Mutter nach 5-6 Stunden übernachten muss.

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amica631  26.01.2023, 18:04
@SkR1997

es ist normaler umgang im mindestumfang, egal wie sehr du dich dagegen streubst. ein sechsjähriges kind ist kein baby mehr und nach 6 wochen weiß es das es die mutti ist. der rest findet sich im langsam einschleichenden umgang

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SkR1997  26.01.2023, 19:08
@amica631

Mich würde sehr deine Qualifikation interessieren, da du das hier mit großer Überzeugung vorträgst. Ich kann mir kaum vorstellen, dass es innerhalb Deutschlands so große Unterschiede in der Handhabung gibt, dass diese unsere Differenzen erklären könnten.

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amica631  27.01.2023, 12:20
@SkR1997

es gibt keine unterschiede irgendwo. es ist überall in deutschland so.

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