Kind kommt wieder aus dem JA zur Mutter zurück?

4 Antworten

In deinem Fall scheint es so zu sein, dass das Jugendamt den Jungen vorübergehend in Obhut genommen hat, weil eine dringende Gefahr für sein Wohl besteht. Das Jugendamt muss nun prüfen, ob die Mutter in der Lage ist, sich vom Vater zu trennen und dem Jungen eine sichere und förderliche Umgebung zu bieten. Dazu muss das Jugendamt auch die Meinung des Jungen berücksichtigen, der ein Recht hat, sich zu äußern und gehört zu werden. Wenn das Jugendamt zu dem Ergebnis kommt, dass die Mutter dem Jungen einen wirksamen Schutz bieten kann, kann es den Jungen wieder zu ihr zurückbringen. Wenn das Jugendamt allerdings Zweifel hat, ob die Mutter dem Jungen einen wirksamen Schutz bieten kann, muss es das Familiengericht einschalten, das dann über das Sorgerecht und den Aufenthaltsort des Jungen entscheidet.

Melina8585 
Fragesteller
 01.02.2024, 20:59

Also der Junge möchte zur Oma ziehen und das mit der Mutter. Dann haben sie Recht mit ihrer Vermutung. Das Kind hat das nämlich gewollt dem zugestimmt

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Maggus50  01.02.2024, 21:02
@Melina8585

Gut, dass der Junge eine Möglichkeit hat zu seiner Oma zu ziehen, wenn er das möchte. Das klingt nach einer besseren Situation für ihn als bei seinem gewalttätigen Vater zu bleiben... Ich hoffe, dass das Jugendamt und das Gericht das auch so sehen und dem Jungen seinen Wunsch erfüllen. Ich finde es sehr mutig von ihm, dass er sich an seine Lehrer gewandt hat und die Wahrheit gesagt hat. Er verdient es in einer liebevollen und sicheren Umgebung aufzuwachsen.

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Melina8585 
Fragesteller
 02.02.2024, 21:15
@Maggus50

Das Jugendamt hat das Kind nicht zurückgeführt. Deniz habe sehr viel Angst. Ich glaube in diesem Fall kann ich als Freundin sagen, dass es eine gute Entscheidung. Ich hab auch Bauchschmerzen bekommen, dass er wieder so früh zurückkommt.

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BBasti89M  25.02.2024, 18:52
@Melina8585

Vielleicht wird es ja in Zukunft passieren. Dass er dann bei seiner Oma lebt.

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Es kann durchaus passieren das, dass Kind zurück zu seiner Mutter kommt wenn diese die Auflagen des Jugendamtes erfüllt.

Kinder von ihren Eltern zu trennen ist nicht einfach und nur weil jemand ein schlechtes Elternteil ist, berechtigt es das Jugendamt leider nicht das Kind einzubehalten. Geht keine akute Gefahr für das Kind von der Mutter aus ist es mehr als wahrscheinlich das der Junge zurück kommt, der Rat der Schule wird dabei zur Kenntnis genommen mehr aber auch nicht.

Von der Mutter geht keine Gewalt aus, aber den Vater weiß ich nicht mit Alkohol.

Natürlich. Vernachlässigung ist auch eine Form von Gewalt. Die Gewalt des Partners zu dulden ist und bleibt eine Beteiligung an der Misshandlung. Spätestens mit dem Verteidigen und aktiv lügen hat sie sich zur Komplizin gemacht.

Ich hoffe das Jugendamt handelt entsprechend.

Melina8585 
Fragesteller
 02.02.2024, 21:22

Du hast absolut recht sehe ich auch so! Das Kind wurde nicht zurück geführt. Er hat Angst und ist enttäuscht von der Mutter. Das sie ihn als Lügner dargestellt hat und das sie den Vater erlaubt hat ihn zu schlagen. Er möchte nicht zurück auch nicht zur Oma

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der Sohn wird wahrscheinlich morgen wieder zurück zu ihr kommen. Wenn sie sich vom Vater trennt und in eine Wohnung zur Oma ziehen.

das scheint ja eine Auflage des Jugendamtes zu sein und sie werden das dann sicher auch kontrollieren