Beim Jugendamt gegen mein vater sprechen?

12 Antworten

Deine Mutter muss vor Gericht das alleinige Sorgerecht beantragen, es nützt überhaupt nichts, wenn sie Dich beim Jugendamt vorschickt.

Das alleinige Sorgerecht macht Sinn, wenn Dein Vater bei wichtigen Entscheidungen seine Zustimmung verweigert, aber nicht wenn Du von Deiner Mutter instrumentalisiert wirst, um Deinem Vater eins auszuwischen.

Das mit dem Geld muss schon einige Zeit her sein, wenn Du keinen Kontakt mehr zu ihm hast.

Ich würde, wenn ich Du wäre, mit ihm sprechen und mir mein eigenes Bild machen, ob er tatsächlich seine Unterschrift für die Erstellung meines Personalausweises oder Girokontos verweigert.

Giwalato

LucasArts2 
Fragesteller
 27.07.2023, 09:50

Ich habe ihm selber wegen dem Ausweis gefragt. Keine Antwort.

Ich hab wegen dem Geld gefragt. Keine Antwort.

Danach hat meine Mutter gefragt. Antwort: Nein

Ich kenne meinen Vater, und wenn ich versuche mit ihm zu sprechen, werde ich ignoriert

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Giwalato  27.07.2023, 09:57
@LucasArts2

Dann muss Deine Mutter das alleinige Sorgerecht vor Gericht einklagen.

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Liverpool1  28.07.2023, 09:16
@LucasArts2

für ausweise brauchst weder du noch deine mutter fragen. sie kann dies einfach beantragen als betreuender elternteil und braucht dafür keine zustimmung oder unterschrift deines vaters. -->Nach Nr. 6.1.3.4 der Passverwaltungsvorschrift (PassVwV) kann bei getrennt lebenden Eltern derjenige den Pass beantragen, bei dem das Kind wohnt und gemeldet ist.

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Liverpool1  28.07.2023, 09:16
@Giwalato

für asr liegt kein grund vor und würde gerichtlich einfach abgewiesen werden

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Giwalato  28.07.2023, 13:02
@Liverpool1

Wie sieht es bei der Eröffnung eines Taschengeldkontos aus? Dafür benötigt der Jugendliche meines Wissens die Unterschrift beider Eltern.

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Liverpool1  29.07.2023, 20:56
@Giwalato

auch das muss papi nicht unterschreiben. dafür gibts keinen grund, dass ein taschengeldkonto eröffnet werden muss. das taschengeld kann einfach in die hand gegeben werden.

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Giwalato  29.07.2023, 21:23
@Liverpool1

Der Klassiker geht natürlich immer. Nur Bares ist Wahres.

Aber bei Ferienarbeit oder einer Berufsausbildung braucht auch ein Minderjähriger ein eigenes Konto.

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Du kannst dich natürlich ans Jugendamt wenden und beraten lassen - das Sorgerecht entziehen kann aber nur das Familiengericht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

Wie will er dir denn Geld weggenommen haben, wenn ihr seit Jahren keinen Kontakt habt?

Dein Vater hat eben auch Rechte und dass er darauf nicht verzichten will finde ich völlig in Ordnung.

Du brauchst seine Unterschrift nicht für den Ausweis wenn die Mutter auch das Sorgerecht hat. Eine Unterschrift ist völlig ausreichend.

Dein Name ist nicht das Problem weshalb du in Behandlung bist. Du schiebst das vor, damit du dich nicht um das tatsächliche Problem kümmern musst.

Geh zum Jugendamt und erzähl dort von deinen Sorgen. Aber da muss schon mehr passieren damit man einem Vater seine elementaren Rechte entzieht.

LucasArts2 
Fragesteller
 27.07.2023, 09:32

Ich war eine kurze Zeit bei ihm, daher hat er das Geld. Aber das ich eine story die ich nicht erzählen mag

Beim Amt haben sie gesagt mein Vater muss unterschreiben

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MaryLynn87  27.07.2023, 09:37
@LucasArts2

Wenn du beim Amt genauso die Tatsachen verdrehst wie hier, dann tust du dir und deinem Fall keinen Gefallen.

Und nein, er muss nur dann unterschreiben wenn deine Mutter nur eingeschränkte Rechte hat oder es schon Vorfälle gegeben hat bei der bei euch nicht alles kosher gelaufen ist. und in solchen Fällen ist es sehr gut, wenn dein Vater immer noch mitreden kann

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LucasArts2 
Fragesteller
 27.07.2023, 09:43
@MaryLynn87

Mit meiner Mutter ist nichts vorgefallen, und ich verdrehen keine Tatsachen. Ich weiß wohl besser als du was in meinem leben vorgeht oder?

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MaryLynn87  27.07.2023, 09:46
@LucasArts2

Du hast gesagt, du hast keinen Kontakt mit dem Vater und dann hast du doch bei ihm. DAS IST TATSACHEN VERDREHEN. Und wenn so was schon nicht stimmt, dann stimmt so einiges anderes in deiner Geschichte auch nicht

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Elli113  27.07.2023, 11:40
Eine Unterschrift ist völlig ausreichend.

Nein, das ist nicht korrekt. Für Reisedokumente von Antragstellern unter 16 muss in Deutschland die Unterschrift beider Sorgeberechtigter vorliegen.

Sobald der Fragesteller 16 Jahre alt geworden ist, entfällt dies und er kann selbst unterschreiben.

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Rotfuchs716  24.11.2023, 21:19
@Elli113

Bei Reisepässen ist bis zur Volljährigkeit die Einwilligung der Eltern nötig.

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Du kannst die alleinige Sorge nicht "ergattern".

Deine Mutter muss sich schon selbst drum kümmern. Und wenn er solche Probleme macht wie Unterschrift verweigern, dann soll sie einen Anwalt einschalten.

Unverständlich, warum sie nicht tätig wird!

Nill  27.07.2023, 09:26

Nicht jeder kann sich nen anwalt leisten

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Kessie1  27.07.2023, 09:26
@Nill

Dafür gibt es dann ja auch den Beratungsschein vom Amtsgericht, oder?

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Nordlicht979  27.07.2023, 09:29
@Nill

Es gibt Beratungskostenhilfe, die beim Amtsgericht beantragt werden kann.

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HarryXXX  27.07.2023, 09:31
@Kessie1

Wenn man die Eingangsfrage auch zwischen den Zeilen liest, dann könnte man auf die Idee kommen, dass die Kerzen auf der Torte nicht sehr hell leuchten.

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Nill  27.07.2023, 09:34
@Kessie1

Den muss man aich erst organisieren und dann nen termin bekommen

Und die bekommt man auch nicht nachgeschmissen

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Kessie1  27.07.2023, 09:35
@Nill

Das dauert keine 2 Jahre ;-). Familienanwälte gibt es wie Sand am Meer... Man muss sich nur kümmern wollen.

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Nill  27.07.2023, 09:40
@Kessie1

Also wenn den keiner bearbeitet bekommt man das nicht

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Kessie1  27.07.2023, 09:48
@Nill

Herrjeh nochmal! Wenn FS samt Mutter untätig bleiben, dann passiert eh nichts! Was möchtest du nun eigentlich zum Ausdruck bringen? Die Mutter kann auch direkt zum Anwalt gehen und der wird für sie nachträglich die Beratungshilfe beantragen. Nur sie muss schon in die Gänge kommen!

Sofern Sie Ihren Antrag bei einem Rechtsanwalt/einer Rechtsanwältin vorgelegt haben, prüft er oder sie die Voraussetzungen für die Beratungshilfe und kann sofort die Rechtsberatung erbringen. In diesem Fall reicht der Rechtsanwalt/die Rechtsanwältin nachträglich den Antrag bei dem zuständigen Amtsgericht zur Entscheidung über die Beratungshilfe ein. Hierfür gilt eine Frist von vier Wochen seit Beginn der Beratung.

https://justizportal.niedersachsen.de/startseite/gerichte_und_staatsanwaltschaften/zivilgerichtsbarkeit/beratungs_und_prozesskostenhilfe/beratungshilfe-156426.html

Ich weiß gar nicht, was es da rum zu diskutieren gibt! Antrag stellen, Bescheid abwarten, zum Anwalt... Das Jugendamt kann nicht entscheiden, dass der Vater seine Unterschrift zu leisten hat. Und wenn man keine Lust hat einen Antrag zu stellen, dann muss man eben warten bis man 18 ist!

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Ja. Er kommt seinen Pflichten als Vater nicht nach.