Kindesentführung durch Großeltern erlaubt in DE?

Das Ergebnis basiert auf 12 Abstimmungen

Es ist erlaubt 50%
Musst dich Anwaltlich beraten lassen 33%
Es ist nicht erlaubt 17%

8 Antworten

So wie das Jugendamt es gesagt hat, ist es erst mal richtig, obwohl das erst mal auch ungerecht ist in deinem Fall. Ich habe mir mal deine Kommentare durchgelesen: Bei dir ist einiges so unglücklich gelaufen. Als dich deine Familie mit 17 zusammengeschlagen hatte, hätte es dir eigentlich ermöglicht werden sollen, dass du deine Tochter mitnimmst, d.h. mir ihr ins Mutter-Kind-Heim ziehst. (Warum ist das damals nicht passiert? Hat dich die Polizei nicht zum Jugendamt gebracht, wie sie hätte eigentlich gesetzlich tun müssen?)

Aber das ist jetzt lange her. Am besten solltest du mit dem Jugendamt einen weiteren Beratungstermin über eine etwaige Rückführung deiner Tochter ausmachen. Das, was ich dir unten vorschlage, gilt weiterhin. Leider werden das für dich viele Termine: Jugendamt, Caritas, Prozesskostenhilfe, Rechtsanwalt, Familiengericht. Ich wünsche dir viel Erfolg.

Für diese Art Situation ist es sicher das beste, wenn du über die Caritas oder die Diakonie dir einen Weg zu einem erfahrenen Berater für Familienstreitigkeiten mit Kindern zeigen lässt. Den kann ein Rechtsanwalt nicht ersetzen. Sprich mit dem Berater darüber, warum das Sorgerecht eigentlich nicht bei dir liegt.

Wandern deine Eltern in die USA aus, ist das Umgangsrecht dadurch nicht als solches erloschen. Es wird nur schwieriger es durchzusetzen. Überlege, ob deren Pläne ernst gemeint sind. Aber strafrechtlich belangen kannst du diene Eltern in diesem Fall nicht. Wenn es wirklich eilig ist, beantrage mit einem Anwalt die Rückübertragung des Sorgerechtes vor dem Familiengericht, oder auch, dass eine geeignete 3. Person das Sorgerecht bekommt. Es kann auch um Teile des Sorgerechtes gehen, falls das einfacher ist, aber dazu musst du den Anwalt fragen.

Was ist das denn für ne Scheiße?

Du hast die Antwort.

Und die sehe ich mal losgelöst von allem außenrum, was du aus deiner Perspektive erzählst. Denn einfach nur weil du deine Mutter am Telefon beleidigst bekommt die auch keinen Gewaltschutzantrag durch.

Anders gesagt... irgendwas wird hier noch zwischengeschaltet passiert sein, damit das alles so geschehen ist, wie es laut deiner Schilderung auch geschehen ist... und daraus können sich dann wieder andere Umstände ergeben als die, von denen man hier anhand deiner Schilderung ausgehen müsste.

Eine Kindesentführung liegt nicht vor, wenn die Eltern das Sorgerecht haben... und das haben sie anscheinend vollumfänglich, anders kann ich mir dieser Konstellation nicht erklären. Wie die zustandegekommen ist weißt du vermutlich besser als wir.

Abc1234kk 
Fragesteller
 30.07.2023, 08:39

Es lag halt an dem Satz „das ich zur Kita kommen werde“ und da meine Eltern natürlich noch sehr viel Sachen hinzugefügt haben ist es eingegangen. Das Jugendamt kam natürlich vorbei wegen dem Fall und sie haben gesehen das ich ihm Recht bin und der Gewaltschutz nicht im Verhältnis sei. Also da sieht man wer im Recht ist!

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BeviBaby  30.07.2023, 08:42
@Abc1234kk
Es lag halt an dem Satz „das ich zur Kita kommen werde“ und da meine Eltern natürlich noch sehr viel Sachen hinzugefügt haben ist es eingegangen. 

Auf Basis EINES Telefonats wird in der Regel aber kein Gewaltschutzantrag einfach so durchgewunken, wenn da in der Vergangenheit nicht schonmal was passiert ist.

Das Jugendamt kam natürlich vorbei wegen dem Fall und sie haben gesehen das ich ihm Recht bin und der Gewaltschutz nicht im Verhältnis sei. Also da sieht man wer im Recht ist!

Das glaube ich offen gestanden nicht. Denn wenn das Jugendamt so 100%ig auf deiner Seite WÄRE, dann hätten die dir schon längst alles nötige erklärt um das Kind zurückzubekommen. Das ist aber offensichtlich NICHT geschehen.

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Abc1234kk 
Fragesteller
 30.07.2023, 08:45
@BeviBaby

Ich hatte vorher kein Kontakt zum Jugendamt erst seit 2 Monaten. Denkst du alles geht so schnell? Die müssen sich selber ein überblick machen!

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Abc1234kk 
Fragesteller
 30.07.2023, 08:40

Bei mir wurde damals eingebrochen und ich wurde bedroht. Und da wurde mein Gewaltschutz abgelehnt.

Aber bei Beleidigung und der Drohung das ich die im der Kita expose, hat für das Gericht gereicht mich fern zu halten. Ich wurde ja nichtmal angehört, es wurde einfach beschlossen.

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BeviBaby  30.07.2023, 08:43
@Abc1234kk
Aber bei Beleidigung und der Drohung das ich die im der Kita expose, hat für das Gericht gereicht mich fern zu halten. 

Aber ganz sicher. Und was war da die Jahrelange Vorgeschichte? Beginn einfach mit den Umständen, weswegen das Kind nun bei den Großeltern lebt

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Abc1234kk 
Fragesteller
 30.07.2023, 08:45
@BeviBaby

Kannst du ja lesen, hab ich hier irgendwo geantwortet du Kritiker!!!

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BBasti89M  04.03.2024, 09:56
@Abc1234kk

Wenn es noch keine Anhörung gab, sollte es sich um einen vorläufigen Beschluss handeln, der vermutlich nach einer Anhörung aufgehoben wird. es kann aber sein, dass du dazu einen guten Anwalt brauchst.

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Das Jugendamt ist auf meiner Seite und glaubt mir, sie mögen meine Eltern garnicht.

Das taugt leider nicht.

Das Einzige das Erfolg versprechen kann ist der Gang zum Familiengericht und dort den Umgang und das Sorgerecht klären zu lassen.

Alles andere sind bei den Eltern, wie Du sie schilderst, sinnlos.

Ich dachte wenn eine Frau das Kind zb ins Ausland nimmt und dem Vater den Umgang verweigert, ist es Kindesentführung?

Ins Ausland nimmt oder mit dem Kind den Wohnsitz wechselt, ins Ausland verlegt ?

Auch das sollte vom Familiengericht geklärt werden.

Abc1234kk 
Fragesteller
 30.07.2023, 08:42

Danke! Ja sie wollen zusammen Auswandern und dort wohnen.

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Abc1234kk 
Fragesteller
 30.07.2023, 08:43

Also nicht nimmt, sondern den Wohnsitz wechselt, da würde auch jeder Vater der kein Sorgerecht am Arsch sein!

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GutenTag2003  30.07.2023, 08:44
@Abc1234kk

Dann sofort zum Familiengericht gehen. Sind sie erst einmal weg, dann sind sie weg.

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Es ist erlaubt

Das Problem liegt in der Vormundschaft. Da solltest Du alles Erdenkliche tun, damit das Vormundschaftsgericht eine neue Regelung zu Deinen Gunsten und insbesondere zu Gunsten Deines Kindes trifft. Dein Anwalt für Familienrecht wird Dich hinsichtlich wichtiger Details beraten.

Abc1234kk 
Fragesteller
 30.07.2023, 08:43

Danke!

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Nordlicht979  30.07.2023, 08:55
@Abc1234kk

es liest sich alles furchtbar an, was Du beschreibst. Lies Dir die Begründung des Vormundschaftsgerichts gut durch: Was waren die Gründe, warum Dir die elterliche Verantwortung für Deine Tochter entzogen haben? Z.B. unsolide Lebensweise, Drogen etc.? Genau diese Gründe dürfen heute nicht mehr zutreffen. Diese Gründe solltest Du widerlegen können. Z.B. wenn Dir das Gericht "unsolide Lebensweise" vorwarf, solltest Du heute Nachweise wie "feste Anstellung" vorlegen können. Warf man Dir damals z.B. Drogenabhängigkeit vor, solltest Du heute "clean" sein, was von einem Arzt zu bestätigen ist.

Hast Du überhaupt einen Anwalt mit Schwerpunkt Familienrecht?

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Abc1234kk 
Fragesteller
 30.07.2023, 09:25
@Nordlicht979

Ich habe leider kein Anwalt. Damals hieß es wenn ich eine eigene Wohnung hab die eingerichtet ist und ein Tagesablauf habe kriege ich sie wieder. Da ich ja aus meinen eltern ausziehen sollte und obdachlos quasi war und in Einrichtungen leben musste. Also keine Drogen oder sonstiges…

Da mein Leben sich ja komplett geändert hat, dürfte eigentlich nichts dagegen sprechen.

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Nordlicht979  30.07.2023, 17:54
@Abc1234kk

Es ist ein Antrag an das Familiengericht zu stellen., Ich weiß nicht, ob man für Anträge wirklich unbedingt einen Anwalt benötigt. Ich kann mir auch vorstellen, dass man als Privatperson einen Antrag ohne Anwalt stellen kann. Das kannst Du aber beim Familiengericht direkt per Telefon erfragen. Die kennen sich damit aus.

Das Jugendamt ist auf meiner Seite und glaubt mir, sie mögen meine Eltern garnicht.

Das ist doch sehr hilfreich. Überlege Dir einen Brief an das Amtsgericht mit der Überschrift "Antrag auf Aufhebung der Vormundschaft für das Kind ........"

Mein Textvorschlag sieht so aus, wie ich es formulieren würde:

Sehr geehrter Herr Richter xy,

unter dem AZ ............ wurde am ......... eine Vormundschaft eingerichtet. Als Vormund wurden bestimmt Herr ..... und Frau ........

Die Gründe für die Einrichtung der Vormundschaft waren 1) ..... 2) ...... . Diese Gründe sind inzwischen weggefallen. Meine Lebenssituation sieht so aus bla, bla, bla .........

Ich beantrage hiermit, die eingerichtete Vormundschaft aufzuheben und mir , der Mutter, das alleinige Sorgerecht für mein o.g. Kind zuzusprechen.

Mit freundlichen Grüßen

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Und dann gehst Du mit Deinem Antrag zuerst zum Jugendamt. Du bittest das Jugendamt um eine (positive) Stellungnahme - bzw. um ein Schreiben, in welchem das Jugendamt sich dafür aussprechen, Dir das alleinige Sorgerecht zuzusprechen.

Das Schreiben des Jugendamtes legst Du als Anlage zu Deinem Antrag und reichst alles beim Familiengericht ein. Vergiss nicht, Dir von allem 1-2 Kopien für Deine Unterlagen zu machen.

Und dann schauen wir mal, wie gut das für das Kind und Dich laufen wird!

Bitte: Gib mal hier Bescheid, wie das Familiengericht entschieden hat.

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Das Jugendamt ist auf meiner Seite und glaubt mir, sie mögen meine Eltern garnicht.

Wenn das stimmt, beantrage das Sorgerecht, ein Gutachten und nimm dir einen Anwalt.

Abc1234kk 
Fragesteller
 30.07.2023, 08:47

das werde ich! Danke

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