Mutter möchte ein Jahr nach Babyklappe Umgang?

1 Antwort

Ich bin mir ziemlich sicher, dass das Kind dauerhaft bei dir leben wird. Da solltest du dir keine Sorgen machen.

Ich bin mir allerdings auch ziemlich sicher, dass die Mutter - sollte sie bereit sein, dies vor dem Familiengericht einzuklagen - Umgang in begrenztem Umfang erhalten würde.

Ruf doch mal beim Jugendamt an und lass dich beraten. Diese müssten dich ja schon aus dem familiengerichtlichen Verfahren kennen und die Gesamtsituation überblicken können.

Vielleicht könntest du ihr ja anbieten, dass sie ihr Kind einmal die Woche für eine Stunde unter Aufsicht sehen kann. Klappt das einige Wochen gut, dann kann man zwei Mal die Woche Umgänge machen und dann evtl weiter erhöhen.

Falls die Kindesmutter ernsthaft und dauerhaft Interesse an ihrem Kind haben sollte, dann solltest du das als Gewinn für dein Kind betrachten. Aber wie echt ihr Interesse ist, muss sie erstmal beweisen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)