Mutter möchte ein Jahr nach Babyklappe Umgang?
Hallo,
meine damalige Lebensgefährtin hat sich wenige Wochen nach der Trennung ohne mein Wissen dazu entschlossen, unsere gemeinsame Tochter in eine Babyklappe zu geben. Als Sie mir am Tag darauf davon erzählte, habe ich sämtliche Hebel in Bewegung gesetzt, um meine Tochter nachhause zu holen.
Nach 2 Wochen und einem Beschluss vom Familiengericht, habe ich vorläufig das Alleinige Sorgerecht. Nun, ca. 1 Jahr nach der Abgabe in der Babyklappe, möchte Sie wieder Umgang. Allerdings hat Sie sich in diesem Jahr nie nach Ihr erkundigt, selbst wenn Ich Ihr auf offener Straße begegnet bin, hat Sie nur weggesehen.
Meine Frage lautet nun: Was habe ich als Alleinerziehender Vater, mit Unterstützender Familie für Möglichkeiten dagegen anzugehen ? Kann ich dauerhaftes Alleiniges Sorgerecht beantragen ? Kann Ich irgendwie gegen den Umgang Argumentieren, da ich sämtlichen Stress und Kosten auf mich genommen habe, dafür das Sie nach einem Jahr "Urlaub" wieder kommen kann.
Danke schonmal im Vorraus
1 Antwort
Ich bin mir ziemlich sicher, dass das Kind dauerhaft bei dir leben wird. Da solltest du dir keine Sorgen machen.
Ich bin mir allerdings auch ziemlich sicher, dass die Mutter - sollte sie bereit sein, dies vor dem Familiengericht einzuklagen - Umgang in begrenztem Umfang erhalten würde.
Ruf doch mal beim Jugendamt an und lass dich beraten. Diese müssten dich ja schon aus dem familiengerichtlichen Verfahren kennen und die Gesamtsituation überblicken können.
Vielleicht könntest du ihr ja anbieten, dass sie ihr Kind einmal die Woche für eine Stunde unter Aufsicht sehen kann. Klappt das einige Wochen gut, dann kann man zwei Mal die Woche Umgänge machen und dann evtl weiter erhöhen.
Falls die Kindesmutter ernsthaft und dauerhaft Interesse an ihrem Kind haben sollte, dann solltest du das als Gewinn für dein Kind betrachten. Aber wie echt ihr Interesse ist, muss sie erstmal beweisen.