Umgangsrecht auch ohne richterlichen Beschluss durchsetzbar?

7 Antworten

Wenn es vorher das Umgangsrecht, jedes WE festgelegt war, dann muss das beibehalten werden, bis eine neue Umgangsregelung festgelegt wird. War das eine private Absprache unter euch, oder auch schon eine gerichtliche?

Allerdings solltest du dir überlegen, was für dein Kind am besten ist. Ich kann ja verstehen, dass sie dir fehlt und du das nicht ändern möchtest, aber es geht hier nicht um dich. Es geht um dein Kind. Und es ist nicht einfach jedes Wochenende die Bezugspersong und die Wohnung zu wechseln.

Wohnt ihr denn weit auseinander? Oder könntest du sie vielleicht dann auch mal während der Woche sehen?

Auch wenn es nicht einfach ist, bitte findet eine gute Regelung für das Kind, denn sie ist die Leidtragende für ihr Leben.

Joseph123326 
Fragesteller
 17.09.2023, 08:15

Das war eine Absprache unter uns. Bislang wurde nichts gerichtlich beschlossen - diesen Weg muss ich nun allerdings leider einschlagen.

Das steht vollkommen außer Frage, dass ich hierbei nicht an meine Tochter denken würde. Es geht hierbei nicht um mich. Nur hat meine Tochter bereits des Öfteren geäußert, auch unter Tränen, dass sie das nicht möchte.

Inwieweit das eine 7-jährige entscheiden kann, ist mir bewusst. Allerdings möchte ich nichts unversucht lassen - ihr zuliebe.

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das umgangsrecht wird nun nur noch alle 2 wochen stattfinden, da auch die km ein anrecht auf wochenenden mit dem kind hat. somit ist das nun fakt und du lebst damit. ein gericht würde das nur noch bestätigen.

Joseph123326 
Fragesteller
 17.09.2023, 11:52

Dagegen sagt ja auch keiner was? Wie bereits erwähnt, lasse ich mich gerne auf einen Wochenendumgang alle 2 Wochen ein, nur sollte dann eben unter der Woche ein Umgang zusätzlich gewährt werden. Es geht letztlich auch gerade darum, ob sie es wirklich von heute auf morgen ohne gerichtlichen Beschluss umsetzen darf - wenn ich dem nicht zustimme.

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Liverpool1  17.09.2023, 12:58
@Joseph123326

was hältst du dann davon eine umgangsvereinbarung zu erarbeiten für die km:

  • 2-3 nachmittage die woche mit einer übernachtung
  • jedes zweite we von fr-so
  • hälftige ferien und feiertage
  • 3 wochen urlaub

das wäre so der gängige mindstumgang. nimm dir einen kalender und trage dort deine umgangswünsche ein. wir haben das immer in gerade und ungerade wochen aufgeteilt, arbeitet sich einfacher und lass dies der km in zweifacher form mit bitte um unterschrift zukommen, frist 7 tage. geht sie darauf nicht ein gilt umgang als vereinbart. geht sie darauf nicht ein probiere eine mediation per jugendamt und wenn das scheitert würde ich den umfang konsequent einklagen per anwalt für familienrecht.

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Das Sorgerecht hat nichts mit dem Umgangsrecht zu tun

Und normal ist die Regelung von Umgang auch jedes zweite WE und einmal unter der Woche..

..also macht deine Ex da nichts falsch.

Ich kann dich verstehen dass dir das zu knabbern gibt. Aber es nützt auch nichts darüber zu streiten.

Joseph123326 
Fragesteller
 17.09.2023, 08:04

Mag sein, dass sie an sich nichts „falsch“ macht. In meinen Augen hat dies allerdings ein Richter zu entscheiden und nicht meine Exfrau auf eigener Faust. Schließlich geht es hier um das Kindeswohl und nicht um den eigenen Stolz/Egoismus …

zumal der Umgang bislang seit 5 Jahren reibungslos bisher funktionierte ..

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Maleficent666  17.09.2023, 08:06
@Joseph123326

Klar, aber könnt ihr nicht mehr normal miteinander reden weil sie gleich zum Anwalt rennt?

Ihr verursacht nur unnötige Kosten.

Dann lasst es halt auf den Richter drauf ankommen, aber ich kann mir auch vorstellen dass sie das JA auf ihre seite hat und der Anwalt dir geschrieben hat,dass es umgestellt wird?

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Joseph123326 
Fragesteller
 17.09.2023, 08:12
@Maleficent666

Anscheinend leider nicht mehr, was schade ist!
wie so oft, spielt dabei natürlich eine neue Partnerwahl eine große Rolle - aber wem muss ich hier wohl was erzählen ;-)

Der Anwalt ihrerseits kündigte die neuen Umgangsregeln an, richtig.

Allerdings lies ich mich mit meinem Anwalt nicht auf die neue Umgangsvereinbarung ein, sondern machten einen Gegenvorschlag von Donnerstag nach der Schule- bis Montag vor der Schule (dies 2x im Monat, sowie 2x im Monat von Donnerstag nach der Schule bis Freitag vor der Schule)

Ihr Angebot war Folgebandes:

alle 2 Wochen von Freitag nach der Schule bis Montag früh vor der Schule.

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Maleficent666  17.09.2023, 08:18
@Joseph123326

Dein Vorschlag klingt doch gut. Schade dass sie so stur ist....

wie so oft, spielt dabei natürlich eine neue Partnerwahl eine große Rolle - aber wem muss ich hier wohl was erzählen ;-)

Kenn ich, ja ;D

Sie trägt das alles auf den Rücken des Kindes aus und das ist nicht OK.

Sie kann doch froh sein dass ihre Tochter so einen guten Vater hat der auch den Umgang so wünscht.

Aber wenn du einen Anwalt hast, kannst ja nichts weiter tun als nur über ihn zu kommunizieren.

Leider kann die Kindsmutter nicht zur Herausgabe gezwungen werden....also dass jetzt bis zur Verhandlung alles so bleibt wie es war.

Dein Anwalt wird dies aber bestimmt erwähnen wenns soweit ist.

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Joseph123326 
Fragesteller
 17.09.2023, 08:19
@Maleficent666

Danke für deine Antworten! Du hast mir weiterhelfen können.

Ich hoffe sehr, dass wir zugunsten unserer Tochter eine Lösung finden werden.

bis dato halte ich natürlich die Füße still und kommuniziere nur über meinen Anwalt.

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Maleficent666  17.09.2023, 08:21
@Joseph123326

Du machst alles richtig!

Ich drück dir alle Daumen dass eine Lösung gefunden wird. 🍀

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Nein, das Umgangsrecht ist ohne gerichtliche Beschluss nicht durchsetzbar.

Du solltest dir schnellstmöglich rechtliche Beratung suchen, falls noch nicht getan.

Und dann könntest du einen Kompromissvorschlag vorlegen und dich vielleicht mit Hilfe des Jugendamtes doch noch außergerichtlich einigen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

Du musst Deinerseits beim Gericht beantragen, dass das Umgangsrecht im bisherigen Umfang beschlossen wird. Denn selbst dann, wenn das Gericht den Antrag Deiner Ex ablehnt, ist damit noch nicht entschieden, dass der vorige Zustand gilt.

Joseph123326 
Fragesteller
 17.09.2023, 11:52

Danke für den Hinweis!

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