KVdR bei Waisenrente obwohl Familienversichert?
Hallo,
Ich habe heute sehr viele Blätter von der Deutschen Rentenversicherung bekommen.Da mein Studium bald beginnt und ich wieder Halbwaisenrente beantrage.
Viele von denen sind auch logisch und verständlich (R0615,R0616)
Aber ich habe hier auch einen Stapel namens R0810 aka Meldung zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR).
Ich verstehe das gar nicht. So wie es sich anhört ist das eher ein Antrag auf KVdR was für mich aber keinen Sinn macht, da ich Familienversichert von meiner Mutter bin und man muss ja Steuern gezahlt haben um da überhaupt angenommen zu werden (was ich auch noch nicht gemacht habe da ich ja bald Studiere.) Jedoch möchte die Rentenversicherung das ich R0810 dann mit dem Antrag beifüge.
Muss ich das wirklich für die Waisenrente ausfüllen oder haben die das versehentlich geschickt?
1 Antwort
Den musst du ausfüllen und an deine Krankenkasse weiterleiten. Wenn du bei deiner Mutter Familienversichert bist, dann an diese Krankenkasse weiterleiten.
Die Krankenkasse teilt dann der Rentenversicherung mit, wie du krankenversichert bist. Damit die Rentenversicherung weiß, ob von deiner Rente Beiträge zur Krankenversicherung einbehalten werden müssen, ob du Anspruch einen Zuschuss hast oder eben beides nicht, da du Familienversichert bist, oder vielleicht auch als Waisenrentnerin eine Pflichtversicherung hast aber vllt. keine Beiträgen zahlen musst etc. Das Entscheidet die KK und die RV setzt das um.