Halbwaisenrente?

2 Antworten

Dein Minijob hat damit nichts zu tun, wenn Du das 18 Lebensjahres vollendet hast, dann müssen wir beim Kindergeld bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Also z.B.in Ausbildung oder Studium bzw.einem freiwilligen Dienst wie FSJ - sein, dann kann im Gegensatz zum Kindergeld, wo der Anspruch max.bis zur Vollendung des 25 Lebensjahres bestehen würde, bei der Waisenrente ein Anspruch bis zur Vollendung des 27 Lebensjahres bestehen.