Job + Abendschule = Halbwaisenrente?

3 Antworten

Nach abgeschlossener Erstausbildung / Studium kann man in einer weiteren Ausbildung auch wieder Anspruch auf Kindergeld gaben, solange man das 25 Lebensjahr noch nicht vollendet hat und keiner schädlichen Erwerbstätigkeit nachgeht.

Damit ist eine Beschäftigung neben einer weiteren Ausbildung gemeint, denn da dürftest du im Durchschnitt nur noch wöchentlich auf 20 Arbeitsstunden kommen, da du auf 25 kommst entfällt der Anspruch.

Bei der Waisenrente sieht es anders aus, da kommt es nur darauf an das du für die weitere Ausbildung in der Woche min.20 Stunden aufwenden musst, eine bereits abgeschlossene Ausbildung ist kein Grund für eine Ablehnung, solange du noch keine 27 Jahre alt bist und Einkommen darf ab 18 seit dem 01.07.2015 auch nicht mehr auf die Waisen / Halbwaisenrente angerechnet werden.

Also auch wenn dir dein noch lebender Elternteil nach abgeschlossener Berufsausbildung / Studium in der Regel nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet ist, gilt das bei der Waisenrente nicht.

§ 67 SGB - Vll regelt dies

Ich verdiene ca. 18.000 € brutto im Jahr...

Also die Einkommenshöhe spielt weder beim Kindergeld noch bei der Halbwaisenrente eine Rolle: bereits in 2012 wurde die Einkommensgrenze für den Kindergeldanspruch ganz abgeschafft und seit dem 1.7.2015 entfällt die Einkommensanrechnung bei Waisenrenten an volljährige Waisen!

https://www.kindergeld.org/kindergeld-fuer-volljaehrige-kinder.html

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_Rente_Reha/01_rente/01_grundwissen/03_rentenarten_und_leistungen/07a_renten_an_hinterbliebene/01_halb_und_vollwaisenrente.html

Für das Kindergeld dürftest du max. 20 Std arbeiten, also kein Anspruch mehr.

Für die Waisenrente kommt es darauf an, wie viele Std pro Woche du hier für einen Zeitaufwand hast