Unterhaltsvorschuß und Halbweisenrente?
Hallo,
mein Sohn (13J.) bekommt Unterhaltsvorschuß und ich habe jetzt Halbweisenrente für meinen Sohn beantragt. Das Jugendamt sagte mir das die Rente den Unterhaltsvorschuß mindert und eine evtl. Nachzahlung direkt an das Jugendamt geht weil die einen Erstattungsanspruch angemeldet haben.
Ist das wirklich so?
LG
3 Antworten
Du bekommst auf die Rente natürlich nur aufstockend Unterhaltsvorschuss. Also insgesamt 268 Euro. Ich bekomme 138 Euro Rente und 130 Euro Unterhaltsvorschuss für meinen Sohn seit Juli 2017. Natürlich kann man UV nicht oben drauf bekommen.
Und klar wird die rückwirkende Rente jeweils mit den bereits voll gezahlten Monaten verrechnet. Und bekämst du über 268 Euro Rente, fällt UV weg.
Ja, das ist so richtig.
Die Unterhaltsvorschuss-Stelle meldet beim Rentenversicherer einen Erstattungsanspruch auf die Halbwaisenrente an.
Ist die Halbwaisenrente höher als die Unterhaltsvorschusszahlungen, dann werden diese eingestellt.
Ist der Betrag der Halbwaisenrente aber geringer, dann wird künftig die Halbwaisenrente direkt an Dich für das Kind gezahlt und nur noch die Differenz an Unterhaltsvorschuss.
Es verblüfft mich eher dass dem Anschein nach ergänzender Unterhaltsvorschuss möglich ist. Sorry - das widerspricht in meinen Augen dem Sinn des Ganzen - Unterhaltsvorschuss - würde bedeuten dass Rückforderungsansprüche an den Vater möglich sind.
Und selbstverständlich gibt es nicht unterhaltsvorschuss + Halbwaisenrente - also auch nicht für die Vergangenheit. Ergo wird die Nachzahlung der Halbwaisenrente verrechnet.
Das ist nicht so ganz richtig... siehe meine Antwort und hier:
Erhält das Kind (regelmäßig) Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils oder nach dessen Tod oder nach dem Tod eines Stiefelternteils Waisenbezüge, so werden diese von dem Betrag der o.g. Leistung nach dem UVG abgezogen.https://www.marburg-biedenkopf.de/soziales/Merkblatt_Unterhaltsvorschuss_ab_01.01.2018.pdf
Selbstverständlich gibt es Halbwaisenrente & ergänzend Unterhaltsvorschuss. Wieso auch nicht, wenn die Rente gering ist. Der Unterhaltsvorschuss kann meistens nicht zurück gefordert werden, entweder weil der Vater zu geringes Einkommen hat oder im Ausland lebt, etc. Warum sollten denn Kinder von Verstorbenen Elternteil benachteiligt werden?
Ich beziehe seit Juli 2017 beides für meinen Sohn.