Darf das Jobcenter Halbwaisenrente und Kindergeld als Einkommen anrechnen, wenn die Person in einer Ausbildung mehr als Ihr Regelsatz verdient?
Hallo liebe Community,
mein Bruder verdient in seiner Ausbildung genug Geld um sich in Sachen Miete und Unterhalt selbst zu versorgen. Er wird sozusagen finanziell vom Amt nicht mehr unterstützt. Nun zieht das Amt Ihn sein Kindergeld und seine Halbwaisenrente ein. Darf das Jobcenter das noch?
8 Antworten
Das Jobcenter kann keine sonstigen Einkünfte einziehen, wenn sie für die entsprechende Monate keine Leistungen erbringen.
Was anderes wäre es, wenn er für zurückliegende Monate keine Angaben über diese sonstigen Einkünfte gemacht hat, aber ALG II erhalten hat. Dann darf natürlich für die zurückliegende Zeit die Leistungen zurück gefordert werden.
Leuchtet ein. Danke!
Kindergeld steht der Mutter zu
Stimmt. Ergibt Sinn! Danke
Kindergeld sowieso nicht. Das ist unantastbar. Auch für Gerichtsvollzieher übrigens.
Halbwaisenrente? Keine Ahnung.
Ja, darf es.
Kannst du diese Aussage irgendwie hinterlegen? Faktisch?
das Amt zieht nichts ein - es rechnet höchsten s an ...
das kann nicht sein - außer es hätte eine Forderung des Jobcenters bestanden und die Beträge wären gepfändet worden ....
Der Junge wird nicht mehr vom Amt unterstützt .
dann ist er offensichtlich auch nicht mehr bedürftig ....
Der Junge wird nicht mehr vom Amt unterstützt .. Bei telefonischer Rückfrage mit der Rentenversicherung und der Kindergeldkasse hieß es, das Jobcenter bekam die Beträge