Minijob nach aufgehobenen Werkstudentenstelle?

3 Antworten

Das Finanzamt ist nicht das Problem, sondern die Sozialversich.beiträge und der Kindergeldanspruch: bist du insgesamt mehr als 20 Wochenstunden tätig, dann verlierst du den Werkstudentenstatus und deinen Studentenstatus; will heißen: du bist mehr Arbeiter als Student und deine Eltern verlieren somit den Kindergeldanspruch...

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn Du bei der alten Stelle nicht mehr beschäftigt bist, kannst Du den Minijob ohne Probleme machen - dieser Minijob ist auch nicht auf 20 Std/Woche beschränkt - diese Beschränkung gibt es nur beim sozialversicherungsrechtlichen Status Werkstudent (oder wenn man beides parallel ausübt).

Minijob und Werkstudent sind unterschiedliche Sachverhalte - das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

Da die Prüfung des Werkstudentenprivilegs grundsätzlich deiner Krankenkasse obliegt, solltest du diese Fragen mit ihr klären.

Viele Grüße, 

das Team der Minijob-Zentrale