Minijob nach aufgehobenen Werkstudentenstelle?
Ich werde am Freitag ein Aufhebungsvertrag unterschreiben bei meinem aktuellen Werkstudentenjob, wo ich aktuell 15 Stunden die Woche arbeite. Nächste Woche Dienstag unterschreibe ich einen neuen Vertrag auf Minijobbasis mit 10 Stunden die Woche. Als Werkstudent darf ich ja nicht über 20 Stunden kommen, könnte es da also Probleme geben wenn ich die 10 Stunden nächste Woche mache bei der neuen Stelle? Ich meine ich bin bei meiner aktuellen Stelle ja nicht mehr angestellt durch den neuen Vertrag. Geht mir nur darum, ob das Finanzamt irgendwie auf falsche Ideen kommen könnte
3 Antworten
Das Finanzamt ist nicht das Problem, sondern die Sozialversich.beiträge und der Kindergeldanspruch: bist du insgesamt mehr als 20 Wochenstunden tätig, dann verlierst du den Werkstudentenstatus und deinen Studentenstatus; will heißen: du bist mehr Arbeiter als Student und deine Eltern verlieren somit den Kindergeldanspruch...
Gruß siola55
Wenn Du bei der alten Stelle nicht mehr beschäftigt bist, kannst Du den Minijob ohne Probleme machen - dieser Minijob ist auch nicht auf 20 Std/Woche beschränkt - diese Beschränkung gibt es nur beim sozialversicherungsrechtlichen Status Werkstudent (oder wenn man beides parallel ausübt).
Minijob und Werkstudent sind unterschiedliche Sachverhalte - das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
Da die Prüfung des Werkstudentenprivilegs grundsätzlich deiner Krankenkasse obliegt, solltest du diese Fragen mit ihr klären.
Viele Grüße,
das Team der Minijob-Zentrale