Studentin mit Werkstudentenjob und Minijob (Nachts 23-6 Uhr)?
Hallo zusammen,
seit Wochen stelle ich mir folgende Frage:
Ist es mit möglich als Studentin einen Werkstudentenjob (den ich aktuell habe) und einen weiteren Minijob (ab 23 Uhr), also einen Nacht Job zu haben?
Ich steige leider nicht durch was Verdienstgrenze, Steuerklasse etc. angeht. Ich lebe in einer eigenen Wohnung und mein Werkstudenten Job reicht meiner Meinung nach nicht aus weshalb ich mir einen zweiten Job zulegen möchte. Ich habe gelesen, dass man hierfür die 20 Stunden Woche Regelung beachten muss und dass die Arbeit bei Nacht (ab 23 Uhr) davon ausgenommen ist. Kann ich mich also sorgenfrei für solch einen Nachtjob bewerben? Ich bitte um ausführliche Antworten.
Danke im Voraus <3
1 Antwort
Interessanterweise habe ich mir vor einiger Zeit die gleiche Frage gestellt. Ich blicke da auch nicht immer durch und kann dir da keine perfekte Antwort geben, sondern nur einen Link, den ich gefunden habe von der Techniker KK.
Es gibt wohl eine 26 Wochen Regelung. D.h. du darfst in 26 Wochen länger Arbeiten, solange du das an den Wochenenden, der vorlesungsfreien Zeit oder abends/nachts machst. Bezogen auf deine Frage würde das bedeuten, dass du leider nicht das ganze Jahr über einen Nachtjob annehmen darfst.
Wie gesagt, ich bin da ganz bestimmt nicht vom Fach und ich weiß nicht mal auf welches Gesetz sich das beruft, aber vlt. ist das ja ein Anhaltspunkt.
Kein Problem, ich hatte mir die Frage neulich auch gestellt und dann kann man seine Erkenntnisse ja teilen ^^. Dann dir viel Erfolg :)
Stimmt, total vergessen. Diese Regelungen mit den 26 Wochen im Jahr hab ich auch gehört. Ich hab tatsächlich auch nicht vor gehabt, das langfristig zu machen, sondern eher als Option, um sich etwas anzulegen, weil mein Verdienst vom Werkjob immer für Miete usw drauf geht. Ich dank dir allerdings vielmals für deine tolle ausführliche Antwort :) <3