Jobcenter Mietvertrag?

8 Antworten

Wenn ihr keine Unterstützung für den Umzug oder die Kaution benötigt, müsst ihr niemanden um Erlaubnis fragen.

Ob die Wohnung anschließend weiterhin vom JobCenter bezahlt wird, ist eine andere Frage. Da muss eben ein neuer Antrag gestellt werden.

Falls das Jobcenter die neue Wohnung nicht vorher als angemessen anerkannt hat, wird es ggf. nur die Miete in bisheriger Höhe erstatten.

Das bedeutet, daß Ihr ggf. die Kündigung Eurer jetzigen Wohnung zurücknehmen müßt und hoffen solltet, daß Euer aktueller Vermierter sich darauf einläßt.

Zusätzlich müßt Ihr ggf. eine 2. Miete zahlen bzw. habt ggf. Schadensersatzforderungen des neuen Vermieters an der Backe.

Nehmen wir mal an, dass Jobcenter zahlt zur Zeit 450 € Miete für die alte Wohnung. Die Miete der neuen Wohnung beträgt 550 € .

Im schlimmsten Fall zahlt das Jobcenter dann für die neue Wohnung, nur die alte Miete von 450 € . Das muss das Jobcenter in jedem Fall.

Hat das Jobcenter bisher für die alte Wohnung, unangemessene Kosten der Unterkunft bezahlt, muss es das bei der neuen Wohnung auch machen ( § 67 SGB 2 ) .

https://www.buzer.de/gesetz/2602/a37363.htm

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Intensive Erfahrungen in Theorie und Praxis.

Solange das Jobcenter die Miete zahlt muss vorher die Genehmigung mit Begründung zum Umzug eingeholt werden. Ansonsten braucht man ne sehr gute Ausreden warum man nicht bescheid gegeben hat.

Deine Eltern bekommen aufstockendes Hartz4 (auch wenn dein Vater ALG1 bezieht).

Wovon bezahlt denn dein Bruder seine jetzige Wohnung? Das kann er dann doch mit in die neue Wohnung einbringen.