Ist es okay, wenn die Eingliederungsvereinbarung zeitlich unbegrenzt gilt?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Eine zeitlich unbegrenzt gültige EGV ist zulässig, solange deren Zielerreichung in definierten regelmäßigen Abständen, z.B. alle 3 Monate, überprüft wird. Diese 3 Monate (hier im Bespiel) müssen in der EGV genannt sein.

§ 15 SGB 2 sagt folgendes:

Die Eingliederungsvereinbarung soll regelmäßig, spätestens jedoch nach Ablauf von sechs Monaten, gemeinsam überprüft und fortgeschrieben werden. Bei jeder folgenden Eingliederungsvereinbarung sind die bisher gewonnenen Erfahrungen zu berücksichtigen. Soweit eine Vereinbarung nach Absatz 2 nicht zustande kommt, sollen die Regelungen durch Verwaltungsakt getroffen werden.

Zeitlich unbegrenzte EGVs würde ich nicht unterschreiben sondern einen Gegenvorschlag mit zeitlicher begrenzung einreichen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Viel damit beschäftigt und bin selber Arbeitslos.