Kündigungsfrist zum 15. oder Monatsende?

2 Antworten

zum 15.11. ist doch ohne weiteres noch in der 4 Wochen Frist.

Übrigens muss jede Kündigung schriftlich erfolgen.


mati387 
Fragesteller
 07.10.2019, 14:36

wegen folgender Klausel aus meinem Anstellungsvertrag :

"Die Anwendung der verlängerten Kündigungsfristen und Kündigungstermine gemäß § 622 Abs. 2 BGB wird für beide Vertragsteile vereinbart"

und aus §622 Abs.2 BGB:

"(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen

1.zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,

2.fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats

...."

Da das Arbeitsverhältnis über 2 Jahre besteht gilt dann doch die Regelung aus dem BGB und ich kann nur zum Ende eines Kalendermonats kündigen, oder verstehe ich das falsch?

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jakkily  07.10.2019, 15:09
@mati387

Lies Mal richtig: Die Zeitangaben bzgl. Betriebszugehörigkeit gelten für die Kündigung durch den Arbeitgeber.

Bei einer Kündigung durch den AN gilt weiterhin die 4-Wochen-Frist zum 15. oder Ende des Monats...

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mati387 
Fragesteller
 07.10.2019, 15:23
@jakkily

Aber in meinem Anstellungsvertrag steht ja das es für beide Parteien anzuwenden ist.

oder verstehe ich

"Jede gesetzliche Verlängerung der Kündigungsfrist zu Gunsten des Arbeitnehmers gilt in gleicher Weise auch zu Gunsten des Arbeitgebers. Die Anwendung der verlängerten Kündigungsfristen und Kündigungstermine gemäß § 622 Abs. 2 BGB wird für beide Vertragsteile vereinbart."

falsch?

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Familiengerd  07.10.2019, 17:34
@mati387

Nach der von Dir zitierten Vertragsklausel entspricht Deine Kündigungsfrist der des Arbeitgebers.

Da Du mehr als 2 Jahre, aber noch keine 5 Jahre im Betrieb bist, beträgt Deine Frist 1 Monat zum Monatsende.

Du kannst also zum 30.11. kündigen - oder (wenn sich der Arbeitgeber darauf einlässt) einen Aufhebungsvertrag zur Beendigung zu einem beliebigen Zeitpunkt schließen.

"Eigentlich" sollte DerHans das auch besser wissen!

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Familiengerd  07.10.2019, 17:39
@jakkily
Bei einer Kündigung durch den AN gilt weiterhin die 4-Wochen-Frist zum 15. oder Ende des Monats...

Das ist hier falsch!

Dann ignorierst Du aber völlig die Vertragsklausel, die vorschreibt, dass der Arbeitnehmer die gleichen Kündigungsfristen einzuhalten hat wie der Arbeitgeber!

Und solche Verlängerungen der gesetzlichen Kündigungsfristen sind nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 622 "Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen" Abs. 5 Satz nun einmal erlaubt:

Die einzelvertragliche Vereinbarung längerer als der in den Absätzen 1 bis 3 genannten Kündigungsfristen bleibt hiervon unberührt.

(Die Absätze 1 bis 3 benennen die Kündigungsfristen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer und in der Probezeit.)

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mati387 
Fragesteller
 07.10.2019, 23:17
@Familiengerd

Das hatte ich leider vermutet. Danke für die Bestätigung

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Da du nicht in der Probezeit bist, kannst du noch zum 15. eines Monats kündigen, d.h. mit vier Wochen Vorlaufzeit kannst du noch bis zum 15.11.19 kündigen.

Gruß


Familiengerd  07.10.2019, 23:23

Das ist hier falsch!

Du ignorierst nämlich völlig die in der Frage zitierte Vertragsklausel, die vorschreibt, dass der Arbeitnehmer die gleichen Kündigungsfristen einzuhalten hat wie der Arbeitgeber!

Und solche Verlängerungen der gesetzlichen Kündigungsfristen sind nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 622 "Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen" Abs. 5 Satz nun einmal erlaubt:

Die einzelvertragliche Vereinbarung längerer als der in den Absätzen 1 bis 3 genannten Kündigungsfristen bleibt hiervon unberührt.

(Die Absätze 1 bis 3 benennen die Kündigungsfristen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer und in der Probezeit.)

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