Mit der Wahrheit fährt man am besten! Insofern kannst du deinen Lehrer ja fragen, ob so mitmachen kannst. Beim Tischtennis braucht man ja nicht zwingend Sportklamotten...

Gruß

...zur Antwort

Niemand darf dir verbieten, dich in der Wohnung deines Sohnes aufzuhalten, außer dein Sohn möchte es nicht! Das scheint aber hier nicht gegeben. Zudem werden die JA-Mitarbeiter ja sehen, dass die Kindeswohlgefährdung nicht vorliegt.

Wie ist denn das Verhältnis von der Mutter zu dem Kind? , denn hinter einer anonymen Anzeige könnte ja auch Rache stecken. Ist abernur ein Gedanke, der mir diesbezüglich kam.

Gruß und Kopf hoch

...zur Antwort

Es gibt Termine für die der Betrieb dich freistellen muss, wie bspw. Prüfungstermin o.ä., ansonsten sollte man seine Termine so legen, dass sie nicht in die Arbeitszeit fallen. Insofern kann dein AG schon verlangen, dass du die verpasste Zeit nacharbeitest.

Gruß

...zur Antwort

So pauschal kann man es nicht beantworten, sondern man müsste erstmal die Hintergründe kennen. D.h. wenn er bedürftig ist, sehe ich es nicht als asozial an, sondern als alltägliche Konfrontation mit dem Thema. Dennoch sollte sich ja im Prinzip jeder zumindest Brot mit Aufschnitt leisten können und damit meine ich jetzt gerade nicht die fertig belegten aus der Bäckerei.

So ist meine Meinung dazu.

Gruß

...zur Antwort

So einfach mit nachschreiben ist es nicht. IdR. brauchst du eine entschuldbare Begründung, warum du die KA nicht mitschreiben kannst oder konntest. Handy daddeln statt lernen zählt da nicht! Zumal kurzfristiges lernen eh nix bringt, sondern stetiges lernen, denn so bleibt der Lernstoff länger im Gedächtnis.

Gruß

...zur Antwort
Nichts von beidem sondern:...

Da der Chef im AV geregelt hat, das bereits ab dem ersten Krankheitstag eine Krankschreibung erforderlich ist gilt diese Regelung. Das heißt aber nicht, das die AU auch am ersten Tag vorliegen muss sondern für den Tag gelten muss. Die Krankmeldung muss aber am ersten Krankheitstag erfolgen und nach dem Arztbesuch die Rückmeldung bis wann man krankgeschrieben ist.

Variante A ist die gesetzliche Regelung, sofern im AV nix andres festgelegt ist. In dem Fall muss die AU am vierten Tag beim AG vorliegen, sofern die Erkrankung länger als 3 Tage dauert.

Gruß

...zur Antwort

Da keine zwei Diagnosen gleich vom Krankheitsbild her sind, kenn man anhand deiner Schilderung nicht sagen, ob und wie viel GdB dir zustehen. Es kommt ja mitunter auch auf den Schweregrad deiner Einschränkung im Vergleich zu Personen deiner Altersklasse an. Da gibt es bspw. bei Depressionen leicht, mittlere oder schwere Einschränkungen.

Bei Vorliegen mehrerer Handicaps werden die Grade aber nicht addiert, sondern nach einer Bemessungsgrundlage festgelegt.

Gruß und gute Besserung

...zur Antwort

In dem Fall würde ich mich lieber schonen und auskurieren. Es dankt einem leider keiner wenn man krank zur Arbeit geht!

Gruß und gute Besserung

...zur Antwort

Du musst lernen zwischen Hunger und Appetit zu differenzieren. D.h. Hunger ist ein Signal vom Magen und Appetit ist eher eine Kopfsache. Das ist schon mal ein hilfreicher Schritt um die Routine zu durchbrechen.

Ernährungsumstellung bedeutet ja nicht Komplettverzicht sondern "kontrolliertes sündigen". Da wäre ein Tipp sich für den Tag eine Snackbox zusammenzustellen und wenn die leer ist, dann ist Ende für den Tag. Vllt. hilft es dir ja...

Solltest du aber dann Lust verspüren trinke erstmal ein großes Glas Wasser o.ä. und suche dir eine Beschäftigung, damit bei dir keine Langeweile aufkommt.

Gruß

Das wären so meine Tipps.

...zur Antwort

Es kommt immer drauf an, wie es bei euch am Arbeitsplatz geregelt ist. Wenn der AG es duldet ist es vollkommen okay. Zudem kann Musik auch die Arbeitsprduktivität erhöhen, da einen dann die Zeit unter Umständen nicht so langweilig erscheint.

Gruß

...zur Antwort

Nein, so etwas zählt zur Hygiene und wäre mir absolut nicht peinlich. Genauso wenig wie es mir unangenehm Monatshygieneprodukte oder Babypflegeprodukte zu kaufen...

Gruß

...zur Antwort

Ich finde es ein zweischneidiges Schwert. Dennoch darf man mit einer Krankschreibung alles das machen, was einer schnellen Genesung nicht hinderlich ist. D.h. es kommt auch ein wenig auf die Belastung am Arbeitsplatz und den Grund der Krankschreibung an. Will heißen, wenn ich bspw. den Fuß gebrochen habe und im Hauptjob viel stehen oder gehen muss ist man ja idR. länger krankgeschrieben als bspw. bei einem Bürojob, wo man überwiegend sitzt und die Belastung ganz anders ist. Dennoch stellt sich dann auch die Frage, wie es geregelt ist wenn man länger als 6 Wochen krankgeschrieben ist, in den Krankengeldbezug kommt und einen Vollzeit-sowie Teilzeitjob hat...

...zur Antwort

Wenn die Jacke noch tragbar ist, finde ich es zu Schade sie zu Putzlappen verarbeiten zu lassen, zumal der Stoff dafür auch nicht wirklich geeignet ist. Werfe sie in den Altkleidercontainer oder spende bzw. verkaufe sie im Rahmen der Nachhaltigkeit.

Gruß

...zur Antwort

Mach es so wie du es immer machst und dann arbeite dran nicht mehr zu spät zu kommen. Das kann sich auch negativ auf deine Noten auswirken!

Gruß

...zur Antwort
Andere Antwort

Es ist kein lebensbedrohlichen Notfall, der einen sofortigen Arztbesuch notwendig macht. Anders sähe es aus wenn du Bluter wärst, da wäre es durchaus ratsam. Das scheint bei dir aber schätze ich mal nicht der Fall zu sein.

Gegen die Schmerzen hilft kühlen. Sollte der Schmerz aber zu extrem sein, ist es empfehlenswert zum Arzt zu gehen. Er kann den Nagel punktieren, sodass das Blut abfließen kann und es durch die Druckentlastung weniger weh tut.

Würde es aber auch als Arbeitsunfall melden, auch wenn es im Vergleich zu anderen Verletzungen eher harmlos ist, auch wenn der Schmerz etwas anderes meinen lässt.

Gruß und gute Besserung.

...zur Antwort