Darf ich eine rückwirkende Krankschreibung abgeben wenn der chef sie schon am tag. 1 habem möchte?
Hallo Leute bitte aufmerksam durchlesen um die frage genau zu verstehen .
Mein Chef möchte einen Attest am Tag 1 haben das darf er auch laut gesetz...
Nun was bedeutet das genau ?
A : normaler weise braucht man sich nicht ärztlich krank zu schreiben wenn es weniger als 3 tage sind . Hiermit hebt der Chef diese Regelung auf und man braucht in jedem Fall einen Atest
B: Es bedeutet auch zusätzlich, dass die Krankschreibung am 1.Tag vom Arzt erstellt und dem Chef am selben tag abgegeben werden muss . Es ist somit keine Rückwirkende Krankschreibung des Arztes mehr möglich da es am ersten tag beim Chef auf dem Tisch liegen müsste.
Das Ergebnis basiert auf 10 Abstimmungen
7 Antworten
Du solltest dann am ersten Tag zum Arzt gehen und dich krankschreiben lassen. Diese Krankschreibung schickst du dann unverzüglich an deinen Chef. Wenn das irgendwie nicht möglich ist, solltest du auf jeden Fall mit dem Arzt telefonieren, mein Arzt kann schreibt mich dann auch noch zwei Tage später rückwirkend krank.
Natürlich muss die Krankschreibung nicht am ersten Tag direkt persönlich zum Chef gebracht werden, das ist oft gefordert und immer noch unsinnig.
Der Arbeitgeber muss dir 3 Tage Zeit geben für das Vorlegen der Krankmeldung.
Der Arzt kann dich rückwirkend krank schreiben.
Alles andere ist ein illegales Druckmittel von deinem Chef dir gegenüber.
Da der Chef im AV geregelt hat, das bereits ab dem ersten Krankheitstag eine Krankschreibung erforderlich ist gilt diese Regelung. Das heißt aber nicht, das die AU auch am ersten Tag vorliegen muss sondern für den Tag gelten muss. Die Krankmeldung muss aber am ersten Krankheitstag erfolgen und nach dem Arztbesuch die Rückmeldung bis wann man krankgeschrieben ist.
Variante A ist die gesetzliche Regelung, sofern im AV nix andres festgelegt ist. In dem Fall muss die AU am vierten Tag beim AG vorliegen, sofern die Erkrankung länger als 3 Tage dauert.
Gruß
Du lässt dich einfach vom Arzt Rückwirkend krankschreiben und gibst dass dann ab. Du musst die Krankschreibung nicht am ersten Tag Abgeben, sie muss nur für den ersten Tag gelten.
Der Arbeitgeber sagt an welchem Tag eine Krankenschreibung vorliegen muss.
Bei uns steht, dass man ihne Krankschreibung, 2 Tage krank sein darf. Am 3. Tag muss man zum Arzt.
Wenn er dann krank geschrieben ist, sollte man dies dem AG mitteilen, damit er das bei der Krankenkasse abrufen kann.
Eigentlich gibt es keine handgeschrieben Krankmeldung mehr, nur wenn der Arzt sein System noch nicht umgestellt hat.