einen Termin als Azubi?

3 Antworten

Es gibt Termine, für die dich der Arbeitgeber freistellen muss (aber auch hier musst du die Zeit dann nachholen). Ein Kriterium dafür ist aber, dass solche Termine nicht in der arbeitsfreien Zeit unterzubringen sind.

Du machst ja keine Überstunden, wenn du vorher freigestellt worden bist, du holst Minusstunden wieder rein. Das ist schon ein Unterschied.

nein

ja, Du musst die Zeit nacharbeiten

Es gibt Termine für die der Betrieb dich freistellen muss, wie bspw. Prüfungstermin o.ä., ansonsten sollte man seine Termine so legen, dass sie nicht in die Arbeitszeit fallen. Insofern kann dein AG schon verlangen, dass du die verpasste Zeit nacharbeitest.

Gruß