Wie kann das beruflich weitergehen, Tipps, Ratschläge?

Hallo, ich wollte fragen was man in folgender Situation machen kann:

Man ist ca. 40 Jahre alt und hat noch nie regulär gearbeitet. Man war früher sehr gut in der Schule und hat Abitur, ist danach aber durch eine religiöse Gruppierung/Sekte in jeglicher Hinsicht aus dem Leben in eine Parallelwelt gerissen worden. Dadurch ist der eigene Lebenslauf recht leer. Es befindet sich nicht viel von dem im Lebenslauf, was da eigentlich sein sollte normalerweise. Man hat noch keinen Berufsabschluss, ist keinen beruflichen Tätigkeiten nachgegangen.

Man studiert nun seit auch schon längerer Zeit und finanziert sich das Studium durch Schulden aufnehmen. Man fürchtet sich panisch vor der Zeit nach dem Berufsabschluss in diesem Studium, weil man bei der Studienauswahl daneben gegriffen hat. Der Bereich macht einem doch keine Freude, man ist darin auch nicht gut. Man selbst ist introvertiert, hat aber aufgrund von falscher Beeinflussung und eigenem Idealismus (man wollte sich selbst komplett innerlich umkrempeln) in einem sozialen Bereich studiert, wo man sehr extrovertiert und gesellig sein muss und das eigentlich die Kernkompetenz des Berufes ist. Man hat jedoch im Laufe des Studiums festgestellt, dass man sich selbst nicht so umkrempeln kann und eigentlich, wenn möglich, lieber als man selbst leben würde, statt ständig zu versuchen, jemand anderes zu sein (Man hat überhaupt Zeit gebraucht, um man selbst zu werden).

Jetzt hat man aber durch das Studium hohe Schulden, die man bis zum Lebensende nicht wird abzahlen können, und ein zweites Studium anzufangen kann man sich finanziell nicht leisten, da nur ein einziges angefangenes Studium förderfähig ist, ein Fachrichtungswechsel ist finanziell nicht möglich.

Man hat eigentlich Begabungen im Bereich Schreiben, Sprachen. Texte schreiben, Texte übersetzen, so etwas würde einem liegen. Da hat man aber keine Berufsausbildung dazu. 

Alles in allem wird einem schlecht wenn man an die Zukunft denkt, man weiß nicht wie das alles weitergehen soll. Man hat einen leeren Lebenslauf, man hat massive Schulden aufgenommen, man hat aber beim Studium daneben gegriffen und ist auch nicht mehr jung.

Es kommen noch andere Sachen hinzu. Man hat Haustiere, die einem sozusagen Familie/Partner/Kinder ersetzen und einem sehr wichtig sind. (Man hat keine andere Familie und auch keine Freunde privat, die Haustiere sind die einzigen Personen, die einem im Leben wichtig sind.) Diese Haustiere erfordern eine bestimmte Wohnung mit bestimmten Merkmalen, die man aktuell auch hat. Bei einem Umzug zum Zweck der Arbeitsaufnahme wird man aber wahrscheinlich so eine Wohnung nicht mehr bekommen (Wohnungsmangel, Finanzen). In der Gegend, wo man lebt, gibt es aber in dem Beruf, den man studiert, nicht so viele Stellen, und man hat Angst, dass man nichts bekommt.

Man hat Angst, dass einen das Jobcenter vor die Wahl stellen wird, entweder einen Job als ungelernte Kraft zu machen oder umzuziehen zum Zweck der Arbeitsaufnahme, auch wenn dann die Wohnung für die Haustiere von ihren Merkmalen her nicht mehr so passt wie jetzt.

Man geht davon aus, dass man trotz Arbeitsaufnahme für immer arm sein wird, weil die fürs Studium aufgenommenen Schulden so hoch sind, dass man wahrscheinlich für immer nur noch von dem Betrag wird leben können, der gesetzlich vom Lohn nicht gepfändet werden kann.

Man kann nirgendwohin zu Beratungsstellen, Psychologe etc., weil man befürchtet, berufliche Nachteile dadurch zu bekommen (weil die potentiellen zukünftigen Arbeitgeber es privat erfahren könnten), und privat hat man so gut wie gar keine Menschen in seinem Leben, man kann also gar niemanden um Rat fragen.

Hinzu kommt, dass man mittlerweile gesundheitliche Probleme hat. Man ist körperlich sehr wenig belastbar geworden. Man ist extrem infektanfällig geworden, so dass eigentlich jeder Kontakt zu Menschen zu einer starken Erkältung führt, die einen dann erstmal für einige Tage ans Haus bindet. Man hat Rückenschmerzen entwickelt, schon bei längerem Stehen bekommt man Schmerzen, gebückt in einem Job arbeiten ginge gar nicht. Man hat ein hohes Schlafbedürfnis von ca. 12 h am Tag regulär und wenn man den Schlaf nicht bekommt, wird man noch infektanfälliger. Man ist sehr müde und entkräftet von ganz wenig, schon von wenig wird der eigene Kopf vor Müdigkeit ganz wirr und man macht dann die dümmsten Fehler. Man hat bei Belastung Migräne, man hat Asthma und starke Allergien, so dass man im Frühling am besten eine Maske anzieht, nur um von einem Gebäude ins nächste zu kommen ohne dass es 2-3 Stunden allergische Reaktion gibt. 

Man verkriecht sich zu Hause, verschiebt den Studienabschluss immer wieder aufs Neue aus Angst vor der Zukunft. 

Man weiß nicht, wie das beruflich weitergehen soll.

Und dazu weiß man, man war eigentlich immer ein theoretischer Kopfmensch und richtig gut in der Schule. Man hat nur einen falschen Lebensweg eingeschlagen. Jetzt hat man Angst, was nur werden wird und verschiebt immer nur den Studienabschluss, aber ewig ist das auch nicht möglich. 

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Erwerminderungsrente Widerspruch erfolgreich?

Hallöchen,

Hab ich eine Chance, dass mein Widerspruch zur Versagung der EM-Rente erfolgreich ist?

Das ganze Spielchen mit der Rentenversicherung geht nun schon seit 2012.

Erst wurde die volle Erwerbsminderung an sich nicht anerkannt und bestimmte Zeiten haben gefehlt.

Irgendwann hat die Rentenversicherung doch noch Kindererziehungszeiten anererkannt, behauptet aber dennoch das die Zeiten nicht ausreichen.

Die volle Erwerbsminderung ist innerhalb des 6 Jahres Zeitraums nach einer Ausbildung nach Paragraph 53 SGB VI Abs. 2 eingetreten und die 12 Monate Pflichtbeiträge sind auch nachweislich geleistet. Die Ausbildung war 2007, die volle Erwerbsminderung ist laut RV im Januar 2012 eingetreten.

Ich liege also noch im soll.

Allerdings wurde im Bescheid nur auf den Paragraph 43 mit der allgemeinen Wartezeit konkret eingegangen, sowie auf die Wartezeit von 20 Jahren. Hier gab es eine ausführliche Erläuterung.

Bei dem Abschnitt " In bestimmten Fällen kann die Wartezeit vorzeitig erfüllt sein..." steht allerdings nur "Dies ist bei Ihnen nicht der Fall". Da das bisher in jedem Bescheid unter diesem Punkt stand (da in den vorangegangenen Anträgen best. Zeiten gefehlt haben, war das auch durchaus richtig) hab ich mir, bis zu diesem Bescheid keine Gedanken drüber gemacht, dass das auch nur eine Standardfomulierung sein könnte. Jetzt habe ich da so meine Zweifel.

Kurz vor Bescheideingang erhielt ist zudem ein Erläuterungsschreiben zu eben diesen Bescheid, das nur auf Paragraph 43 eingegangen ist, die vorzeitige Wartezeiterfüllung aber nicht einmal beiläufig erwähnte.

Ich habe daher den begründeten Verdacht, dass nach 53 SGB VI gar nicht erst geprüft wurde.

Jetzt habe ich in meinem Widerspruch genau das erwähnt und bin auch mit Quellen der RV zu dem Schluss gekommen, dass der Widerspruch plausibel ist, da die rentenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Besteht daher die Möglichkeit, dass dem Widerspruch stattgegeben wird oder eher nicht?

Wie seht ihr das?

(Ich weiß, dass es hier keine bildenden Antworten geben kann, ich möchte nur eine objektive Einschätzung)

Vielen Dank 🙂

Recht, Sozialrecht, Gesetzeslage, Rentenanspruch, Rentenversicherung, Widerspruch, Ausbildung und Studium
Muss das Sozialamt eine Ratenzahlung akzeptieren?

Muss das Sozialamt eine Ratenzahlung akzeptieren? Habe ja in meinem letzten Beitrag erzählt von dem Sparbuch, was ich von meiner Tante bekommen habe. Da waren mit Zinsen umgerechnet 111,00 Euro drauf. Das Sparbuch war auf meinen Name 1 oder 2 Jahre nach meiner Geburt eröffnet worden und von der Sparkasse, wie ich vor 5 Tagen ca. Erfahren habe, wegen Inaktivität bereits vor Langem gekündigt worden.

Das Geld lag allerdings in einem Fonds, und habe ich mittlerweile aufs Konto überwiesen bekommen. Bis zum 24.12.2021 wusste ich nicht mal was davon, dass es für mich ein Sparkonto gab. Nun möchte ich Ordnungsgemäß dem Sozialamt diesen Umstand melden, bevor man auf die Dumme Idee kommt, mir Verheimlichung vorzuwerfen und eine Ratenzahlung anbieten. Da sowohl dieses geld vom Sparkonto als auch meine Grundsicherung bereits auf dem Konto sind.

Bisher konnte man mir keine rechtliche Grundlage nennen, weshalb ich das Geld nicht angeben bräuchte, sodass ich davon ausgehen muss, dass es Meldungspflichtig ist. Welche Bedingungen gibt es für eine Ratenzahlung an das Sozialamt? Ach und nebenbei, Verletzung der Meldepflicht kann das nicht sein, da ich erst ca. Am 27. Erfahren habe, dass da noch Geld ist, was mir von Seiten der Sparkasse zusteht.

Aber sieht man halt, wie unfair das hier teilweise abläuft. Ich hab zum Zeitpunkt der Beantragung der Grundsicherung und bis einschließlich dem 27.12.2021 nichts von dem Geld gewusst, das bereits seit 28 Jahren für mich gedacht ist und muss es trotzdem abgeben.

Sozialrecht, Grundsicherung bei Erwerbsminderung
Bildungsgutschein verweigern?

Liebe community

Situation: hierfür muss ich etwas ausholen. Ich habe ein Eignungstest gemacht beim Arbeitsamt für die Umschulung in ein anderen Beruf. Da Corona uns zu sehr eingeschränkt hat war meine Jobsituation nicht mehr sicher. Ich habe den Eignungstest bestanden und sollte dann über eine REHA Maßnahme der Agentur oder des Jobcenters diese Maßnahme umsetzen.

  1. Diese Maßnahme entpuppte sich als ein extremes defizit aller beteiligten. Die "Dozenten" waren unmotiviert und die anderen damit verbundenen Lehrkräfte und auch Leitungen haben es geschafft das Arbeitsamt davon zu überzeugen das eine soziale desitegration vorliege.
  2. Es waren 4 Klassen mit ca 20 Personen die die Motivation der Lehrkörper infrage stellten und auch geistige defezite unter den Schülern (alter von 20 - 50) waren vorhanden.
  3. Es gab klassenkonstelationen in dennen die Kognigtiven Fähigkeiten einiger Probanten sehr Fragwürdig wurden. IT-Kurs und Menschen die nicht mal einen Ansatz von IT verstehen wurden der klasse zugewiesen.

Ich fand mich komplett deplatziert in dieser Klasse ,da nichts aber auch wirklich nichts eine Herrausfoderung bot. Im Gegenteil , ich wurde als Stundenfüller genutzt um die nächste Stunde mit Lehrinhalt zu füllen was für mich kein Problem darstellte ,jedoch ich aber eigentlich vor Ort war um etwas zu lernen.

Aufgrund dieser mangelnden Verschwendung von Zeit habe ich mich natürlich geäussert und dadurch auch gewisse dinge Hinterfragt.

Jetzt haben 4 Personen die Leitung, die Psychologin und 2 Dozenten einen Bericht geschrieben in dem Sie behaupten das Fehlzeiten vorhanden wären , das ich sozial anecken würde und das ich coronamaßnahmen kritisiere unterstellt.

Also Fehlzeiten waren die vorhanden ,die der Träger mir aufgebrummt hat da wir 2 Fälle von Corona in der Klasse hatten.

Sozial angeckt bin ich mit niemanden ausser einer Person der mich aber bedrohte und das wird mir nachteilig ausgelegt.

Coronamaßnahmen kritisieren haben eigentlich alle 98 Teilnehmenden Personen aber das kann es ja nicht sein.

Dadurch wurde ich aus der Maßnahme ausgeschlossen.

Jetzt nachdem ich versuche meine Situation zu erklären und auch andere Berufszweige zu begehen werde ich komplett geblockt und man möchte mich nicht umschulen.

Meine Stellungnahme wurde von der Agentur nicht übermittelt( mittlerweile vorliegend) jedoch lassen sich die voreingenommenen Personen nicht umstimmen.Im Gespräch haben sie mir deutlich gezeigt das Sie auf seiten der Träger waren was zu einem nicht sozialkompetenten Gespräch geführt hat und somit die Meinung verfestigt haben.

Ich habe jetzt 2 Umschulungen mit oder in Verbindung mit Anstellung vorgelegt in Rahmen der Eigeninitative und beide wurden Abgelehnt.

(Umschulung in der Werkschutzt und maritime Sicherheit)

Ich erhielt ein Anruf von einer Person die anhand von Fragen prüfen soll ob ich für diese umschulung in Frage komme, diese war nur zu 50% überzeugt.

Die sicherheitsfirma der ich die gleichen Antworten gab sagte : Top

was kann ich tun ? Klagen

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Rückforderung von Leistungen vom Jobcenter - Einmalzahlung oder Aufrechnung? Hat man da einen Einfluss drauf?

Wegen einmaligen Einkünften sind Leistungen vom Jobcenter zurückzugordern. So weit so gut. In dem Anhörungsschreiben dazu steht:

Die Erstattung kann durch Zahlung in einer Summe erfolgen oder durch Aufrechnung gegen den Anspruch auf Leistungen. Hierzu erhaltenen sie zu einem späteren Zeitpunkt einen gesonderten Bescheid.

Dann wird erläutert, dass bei Aufrechnung monatlich weniger ausgezahlt wird bis zur Tilgung. Und dann:

Die Erstattung hat grundsätzlich durch Zahlung in einer Summe zu erfolgen. Hierzu erhaltenen sie zu einem späteren Zeitpunkt einen gesonderten Bescheid.

Heißt das, dass das Jobcenter beabsichtigt, den Betrag in einer Summe zurückzufordern? Hat man da einen Einfluss drauf? Es wäre ja vielleicht besser, das über mehrere Monate abzuzahlen durch die Alternative der Aufrechnung, weil dann in einem Monat nicht gleich alles fehlt (habe mal gelesen, dass bei der Aufrechnung nur mit 10% oder 30% des monatlichen Anspruchs verrechnet werden darf...). Muss man dafür einen Antrag stellen? Muss man den Antrag dann stellen bevor der ursprüngliche Bescheid aufgehoben und die Überzahlung zurückgefordert wird? Oder kann ich das auch später noch machen?

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ARGE - Wer Vertragspartner bei Kündigung durch Maßnahmenträger?

Hi, hier in Kürze: Es gibt 3 Parteien. Die Arge, die 15.000 Euro an eine Fahrschule bezahlt hat. Die Fahrschule die einen Ausbildungsvertrag mit mir abgeschlossen hat und ich als Teilnehmer der Fahrschule. Ich habe Theorie mit Null Fehlerpunkten bestanden. Die Fahrschule hat ihre vertraglichen Leistungen nicht erbracht, Beispiel nur halber Gabelstaplerkurs, hat vergessen mich zu den Modulen einzuladen, also alles belegt. Ich habe die Fahrschule am 1.1. in Verzug gesetzt und die Fahrschule hat mündlich der ARGE gegenüber gekündigt. Mein Ausbildungsvertrag besteht noch, ich erhalte aber keine Leistungen mehr von der Fahrschule. Die ARGE sagt, das geht sie nichts an, was mich wundert, hier werden 15.000 Euro einfach mal so transferiert ohne nachzufragen... Meine Fragen: 1. Ist die Fahrschule der ARGE gegenüber auskunftspflichtig, die ARGE sieht hier keine Notwendigkeit, oder ist die Fahrschule mir gegenüber auskunftspflichtig? 2. Ist mir ein Schaden entstanden? Immerhin hätte ich das Geld iin eine andere Maßnahme stecken können? 3. Zu welchem Anwalt geht man und ist das über Prozesskostenhilfe abgedeckt? Wer hatte den Fall schonmal, dass einem der Maßnahmenträger ohne Angabe von Gründen kündigt?

Falls jetzt jemand neugierig ist. Nein, ich habe mir nichts zuschulden kommen lassen, bin immer dorthin und wollte das ja auch machen. bin aber in der 2ten und 3. Std. genötigt worden einzusehen, dass ich mehr wie die vertraglichen 38 Stunden brauche, da habe ich immer gesagt, es gibt keinen Anschlußkurs. Privatzahler wurden nach 7 Doppelstunden zur Prüfung vorgelassen. Ich denke mal, dass dies der Grund zur Machtdemonstration durch die Fahrschule war.

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Wie kann die RV schreiben, dass mein Antrag auf LTA bereits beschieden ist und damit das Verwaltungsverfahren abgeschlossen ist, wenn Widerspruch noch läuft?

Ich möchte kurz zeitlich darstellen was passiert ist.

1.    ich musste zu einem Gutachter bei der Rentenversicherung weil ich Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beantragt habe.

2.    Mit dem Gutachten war ich nicht einverstanden und habe am 16.6.20 Beschwerde eingelegt.

3.    Am 13.7.20 erhielt ich ein Schreiben, dass die RV es bedauert, dass ich Zweifel an der Richtigkeit des Gutachtens habe, weil da u.a. drin stand, dass ich ein Praktikum beim Fernsehen gemacht habe, was nicht stimmt und dass ich Medienwirtschaft studiert habe, was ebenfalls nicht stimmt. Es war total schlampig erstellt und es fehlt sogar eine komplette Zeile.

4.    Jedenfalls habe ich gleich am 18.7.20 auf das schreiben vom 13.7.20 nochmals nachgehakt und nochmals meine Beschwerde vertieft..

5.    Am 14.7.20 habe ich ein Bescheid bekommen wo ich binnen 1 Monats Widerspruch einlegen kann. Den Widerspruch habe ich gestern am 24.7.20 eingelegt.

6.    Heute mit Schreiben vom 22.7.20 erhalte ich ein Schreiben wo drin steht, dass wir es bedauern, das unser Schreiben vom 13.07.20 sie nicht zufriedenstellt. Nach neuerlicher Prüfung der Angelegenheit können wir zu keiner anderen Bewertung ihrer Kritikpunkte kommen, als bereits in unserem letzten Schreiben dargelegt. (Anm.: In dem letzten Schreiben stand nur dass die Gutachter sehr sorgfältig und gewissenhaft arbeiten). Jetzt steht noch: "Des weiteren ist Ihr Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bereits beschieden und damit das Verwaltungsverfahren abgeschlossen".

Warum schreiben die, dass das Verwaltungsverfahren beschieden ist, wenn ich ein Schreiben mit Datum 14.7.20 bekommen habe wo ich einen Monat gegen Widerspruch einlegen kann und gestern Widerspruch eingelegt habe?

Was heisst das genau "Verwaltungsverfahren beschieden". Wie können die das beschieden haben, wenn der Widerspruch noch 2 Wochen läuft?

 

Rente, Recht, Sozialrecht, Beschwerde, Umschulung, Widerspruch, LTA
Wie kann ich verhindern, dass meine Ex mit unserem Kind weit weg zieht?

Hallo,

mit meiner EX habe ich 5 Jahre in meiner Wohnung in Hannover zusammengelebt. 2 Jahre mit Kind, bis Ende 2. Lebensjahr.

Als unser Kind 3 wurde ist meine Ex mit Kind 600km weit weg nach Regensburg gezogen. (ich habe die Entscheidung erst zum Umzug mitbekommen. Es war aber heimlich lange voraus geplant)

Über die nächsten 2 Jahre (bis Kind ende 4. Lebensjahr) habe ich mein Kind dann ca. einmal pro Monat in Regensburg besucht. (inkl dortiger Familienseelsorge)

Dann ist die Mutter mit Kind nach Hannover zurück gekommen. In eine eigene Wohnung 10 Minuten von mir entfernt. Für die folgenden 2 Jahre also alles schön bis hierher. Ich sehe mein Kind ca. 2x pro Woche :-)

Dann, vor kurzem, kam die Frage meiner EX, ob es mit "uns" noch mal wieder was wird. Was ich verneinte, denn es ist besser so wie es ist.

Nun erfahre ich durch "Wistleblower" dass meine Ex samt Kind schon wieder ihren Abflug nach Regensburg, 600 km weit weg plant, noch bevor unser Kind im Sommer eingeschult wird. Das schaffe ich kein zweites mal von meinem Kind getrennt zu werden!

Wir haben das geteilte Sorgerecht.

Was kann ich rechtlich unternehmen, um den Umzug zu verhindern?

Kleine Info dazu:

Meine EX hat hier seit 2 Jahren einen sehr guten und soliden Halbtagsjob, sogar mit Angebot auf Vollzeitbeschäftigung. Es gibt keinen existenziellen Grund die Heimat (und somit mich, den Papa) zu verlassen. Den Unterhalt habe ich auch immer zuverlässig gezahlt.

Das Kind ist zwar mehr mutterbezogen, allein aufgrund der Geschichte, aber das Kind möchte auch lieber hier in Hannover bleiben. Von den Plänen der Mutter weiß das Kind allerdings ebenfalls noch nichts. (Ich hatte nur so mal gefragt, ob es lieber in Regensburg wäre wenn Mama da hin will.) Die Beziehung zwischen Kind und mir ist sehr gut, lieb und innig.

Irgendwelche Einschulungsformulare habe ich bislang nicht unterzeichnet. Die Mutter versicherte mir aber mündlich, dass unser Kind einen Platz in der örtlichen Schule bekommen hätte. Es ist aber auch gut möglich, dass Sie das Kind bereits in Regensburg angemeldet hat.

Ich rechne also damit, dass Sie hinter meinem Rücken das selbe durchzieht wie vor 2 Jahren, und ich möchte darauf vorbereitet sein, um dagegen rechtzeitig etwas zu unternehmen.

Ich möchte ihr das Kind zwar nicht "wegnehmen" aber wenn es nicht anders geht, würde ich das Kind auch zu mir nehmen wollen, was das Kind (aufgrund der Lebensgewohnheit) aber vermutlich genauso wenig möchte, wie von mir getrennt zu werden.

Aus meiner Erfahrung wären hier rechtliche Mittel die einzig wirksame Methode, um die Mutter am Umzug zu hindern. Gibt es solche Mittel?

Thanks für Infos …

Das Wohl des Kindes geht vor. Der Umzug lässt sich verhindern. 60%
Keine Chance. Die Mutter kann machen was sie will. 20%
Das kann ein langer teurer Prozess werden, Ausgang ungewiss. 20%
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Bei der arge angeblich Schulden nun kommt statt einer Antwort ein Schreiben vom Zoll wie verhalte ich mich nun richtig?

Hallo

Ich bin ALG 2 Aufstocker und wurde nicht informiert darüber daß der ALG 2 Bezug kurzfristig endete ( nur Zwischenbescheid kam und Fortführung wurde bisher nicht ordnungsgemäß bearbeitet ) .

Daher bekam ich aus Bonn von der Inkasso Stelle etliche Forderungsbriefe von der arge teilweise wurden die mir dem ALG 2 stets verrechnet teilweise weiss ich nicht Mal für was die Forderungen sind oder wie sie berechnet wurden.

Daher habe ich jeweils entsprechende Schreiben aufgesetzt damit das geprüft wird und ich vor allem auch weiss für was die Forderungen überhaupt sind teilweise aus 2023, 14 ...

Statt einer Antwort kam für eine forderung jetzt ein Schreiben des zoll Amtes mit der Einforderung . Doch nach wie vor weiss ich nicht ob der Betrag berechtigt ist und für was er überhaupt ist wie er sich zusammen setzt .

Reicht es jetzt aus wenn ich dem Zollamt mitteile das die Forderung fragwürdig ist , das ich um Infos gebeten hatte aber diese bis heute nicht bekommen habe und ansonsten wenn ich das wüsste und sie berechtigt währe schon längst um Stundung , Ratenzahlung oder Berechnung gebeten hätte so das ich sehr verwundert bin ihr Schreiben zu erhalten und noch Mal um Aufklärung bitte und von weiteren Schritten abstand zu nehmen bis zur endgültigen Klärung und auch das arge Inkasso Büro anschreibe mit Fristsetzung bzgl der Angaben, um umgehende Klärung bitte mit Verweis auf mein vorheriges schreiben und bitte das Zollamt bis zur Klärung rauszuhalten ?

Oder wie würdet ihr jetzt vorgehen ?

Ich find dieses Vorgehen so nicht in Ordnung und rechtlich ist es sicher auch nicht zulässig zumindest kann ich mir das nicht vorstellen.

Freue mich auf deine Antwort danke

Mfg

Trend4

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Jobcenter Rückforderung, obwohl Betreuer das Geld nicht eingeteilt hat und betroffene Person nicht wusste, dass überhaupt Leistungen beantragt wurden?

Einer meiner bekannten lebt noch bei den Eltern. Er ist 23 und hatte bis vor kurzem eine gesetzliche Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt. Er hat einen Minijob (Sonntagsblatt verteilen) wo er während des ganzen Zeitraums bis jetzt monatlich 70 Euro verdiente. Von dem Geld hat er sich Lebensmittel selbst gekauft.

Nun bekam er vom Jobcenter eine Rückforderung. Er soll angeblich zu viel Geld bezogen haben und es jetzt zurückzahlen.

Er wusste aber von nichts. Er wusste nicht einmal, dass Anträge im Jobcenter gestellt worden sind geschweige denn dass Leistungen bezogen wurden. Anträge hat der Betreuer allein gestellt und das Geld (auch sein Anteil) sei angeblich auf das Konto der Eltern überwiesen worden.

Normalerweise könnte das gar nicht sein. Der Betreuer wäre eigentlich dafür zuständig gewesen, das Geld einzuteilen. In dem Fall wären also nicht die Eltern, sondern Betreuer verantwortlich gewesen. Im Großen und Ganzen kann hier sogar von einer Pflichtverletzung gesprochen werden.

Meint ihr, dass der Betreuer hier zur Rechenschaft gezogen werden könnte und meinem Freund die Leistungen erstatten müsste? Die Betreuung wurde bereits vor mehreren Monaten beendet.

Recht, Sozialrecht, Arbeitslosengeld II, Bedarfsgemeinschaft, gesetzliche Betreuung, gesetzlicher Betreuer, Jobcenter, Rückforderung, Wirtschaft und Finanzen

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