Was ist wenn ich während der Schwangerschaft gekündigt werde? Bekomme ich Krankengeld?
Hallo,
ich bin schwanger im 8. woche und muss es bald meinem Arbeitsbetrieb mitteilen (bin in der Probezeit). Ich weiß, dass ich im Kündigungsschutz bin. Allerdings könnte eine Kündigung aus Leistung oder so ähnlich angegeben werden.. hierbei wäre ja die Kündigung rechtens.
Bekomme ich trotzdem Zusatzleistungen? Nicht in Form von Arbeitslosengeld oder Elterngeld sondern etwas anderes?
LG
Elena
7 Antworten
Sobald beinem Arbeitgeber bekannt ist, dass du schwanger bist, darf er dich bis eine gewisse Zeit nach der Entbindung NICHT kündigen. Das gilt zwar erst ab der 12.SSW, aber auch dann, wenn die Bekanntgabe binnen 2 Wochen nach der Kündigung erfolgt.
Am besten mal die Gewerkschaft, Personalrat oder einen Anwalt fragen. Kündigungsschutz besteht nämlich auch dann, wenn die Gründe der Kündigung nichts mit der Schwangerschaft zu tun haben (die von dir angesprochene Leistung etc.). Einzige Ausnahme ist hierbei, wenn die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde AUSNAHMSWEISE die Kündigung für zulassig erklärt, sofern diese nicht mit der Schwangerschaft begründet ist.
das ist alles in §17 des Mutterschutzgesetzes nachzulesen!
Kündigungsschutz für Schwangere schon in Probezeit. ... Kündigungen durch den Arbeitgeber seien während der Schwangerschaft bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung generell unwirksam. Die Probezeit - die in der Regel drei bis sechs Monate dauert - kann durch eine Schwangerschaft also faktisch verkürzt werden
quelle deutsche anwaltshotline
Nein, du bist doch nicht krank. Wenn du gekündigt wirst, hast du unter Umständen Anspruch auf Arbeitslosengeld (wenn du die Wartezeit erfüllst). Ansonsten ist das Jobcenter für dich zuständig.
Gekuendigt werden kannst du nur mit Zustimmung der für den Arbeitsschutz zuständigen obersten Landesbehörde oder einer von dieser bestimmten Stelle. Dies aber nur in Sonderfaellen und auch nur aus Gruenden, die nichts mit deiner Schwangerschaft zu tun haben (MuSchG § 17 Abs. 2).
Ich glaube eher weniger.. Du bist ja schwanger aber ob du da Krankengeld kriegst glaub ich nicht