AOK Krankengeld?

1 Antwort

Deine Einschätzung ist richtig. Dein Arbeitgeber kann auch bei Arbeitsunfähigkeit innerhalb der Probezeit kündigen. Und du hast in den ersten 4 Wochen einer Beschäftigung bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Krankengeld gegen deine Krankenkasse.

Ruf morgen noch einmal an, schicke parallel eine Mail, daß du Krankengeld beantragst. Sollte sie es wieder verweigern wollen, laß dich mit der/ dem Vorgesetzten verbinden und verlange eine schriftliche Begründung für die Ablehnung mit Rechtsbehelf. Dagegen legst du dann sofort Widerspruch ein.

Dir steht Krankengeld gem. § 46 SGB V zu.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
s0Nix38 
Fragesteller
 07.12.2021, 18:11

Danke dir, das werde ich machen sobald eine Ablehnung seitens AOK kommt..Ansonsten, Anwalt.

0