Kündigung heute noch rechtens?

2 Antworten

Meines Wissens muss die Frist in dem Sinne eingehalten werden, dass spätestens am letzten Tag der Frist davon ausgegangen werden muss, dass der Empfänger die Kündigung noch in den Händen hält. Wenn du also um 9:00 Uhr morgens die Kündigung in den Briefkasten beim Empfänger wirfst, sollte das hinreichend sein, wenn du das um 22:00 Uhr tust, nicht. Zumindest ist es bei der Einhaltung von Mietverträgen so. Insofern könnte ich hier schon Parallelen ziehen…

Kündigung per Mail ist nicht. Es gibt da gesetzlich vorgeschriebene Formen.

Aufhebungsvertrag wozu? Du kannst mit der Kündigung eine einseitige Willenserklärung durchführen. Wenn du in der Probezeit bist, kannst du fristlos kündigen ohne die Zustimmung des AG. Beim Aufhebungsvertrag müssen beide zustimmen. Sieht aber auf dem Papier am Ende schöner aus.

In Briefkasten werfen kommt schon näher dem Ziel. Ich würde das an deiner Stelle aber filmen, wie du das reinschmeißt, weil du keinen Nachweis wie bei Deutsche Post Einwurf Einschreiben hast

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Duale Ausbildung zum Fachinformatiker absolviert