Kann ich meine Ausbildung so kündigen?
Ich mache seit dem September 2023 eine Ausbildung in einer Behörde. Ich möchte kündigen, weil mir die Ausbildung zu schwer ist und ich trotz lernen keine guten Noten habe, die Ausbildung ist mir einfach zu schwer. Die Probezeit habe ich auch durch. Wie kann man da am besten kündigen. Kann ich die Ausbildung ganz aufgeben und würde dann die Behörde diese Kündigung akzeptieren. Falls ihr fragen solltet, was mein Plan B ist, ich möchte mir ein Job in der Produktion suchen und will erst mit der Suche anfangen, wenn ich von der Ausbildung weg bin.
2 Antworten
Bin gerade selber in der Ausbildung, und lerne zufällig genau das gerade on Geschichte.
Wenn du die Probezeit schon beendet hast, musst du eine Schriftliche Kündigung abgeben, mit Grund.
(Kann aber sein das es bei dir anderes ist.)
Dann darf man halt nie wieder die Ausbildung machen
Das ist natürlich Unsinn.
Nach der Probezeit einer Ausbildung (nach dem Berufsbildungsgesetz BBIG) darfst Du die Ausbildung kündigen, wenn
- Du eine Ausbildung überhaupt aufgeben oder
- Du Dich in einem anderen Beruf ausbilden lassen willst.
Den Grund (1. oder 2.) musst Du in Deiner (schriftlichen) Kündigung angeben. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen ohne Bindung an ein bestimmtes Datum.
Siehe dazu das Berufsbildungsgesetz BBIG § 22 "Kündigung".
Nein, das ist IMHO ein ganz schlechter "Plan", weil er keiner ist.
- Bist du noch schulpfl.? Wenn ja, landest du wenn du dir keine Schule ausgesucht hast (inkl. Berufsschule als Teil einer Ausbildung) hast auf dem BVJ, wo du nicht hin willst.
- kriegst du beim Alg/Bürgergeld erstmal nix, selbst wenn du Anspruch hättest.
Fazit: Bewerbe dich _jetzt_ ganz _dringend_ bei einer Schule wie z. B. berufl. Gymnasium oder Berufskolleg (die Bewerbungsfrist läuft gerade, Anforderungen siehe Webseite der Schule!) oder anderen Ausbildung für ab kommenden Schuljahr (die guten Plätze sind natürlich schon vergeben). Und erst kündigen, wenn du definitiv schriftl. was für's kommende Schuljahr hast (aber auch da gibt's Fristen).
notting
Nicht böse gemeint, aber wie kommst du auf Schule? Ich bin 21 und habe die Schulpflicht schon lange hinter mir. Könntest du meine Frage beantworten bitte, wie es mit der Kündigung aussieht?
Nicht böse gemeint, aber wie kommst du auf Schule?
Weil du a) dein Alter nicht dazugeschrieben hast, b) die meisten die ich kenne als Minderjährige eine Ausbildung angefangen und c) du aufgrund deines Postings auch eher wie ein Minderjähriger mit wenig Erfahrung wirkst.
[...] wie es mit der Kündigung aussieht?
Du hast nicht dazugeschrieben welcher Tarifvertrag für dich gilt, evtl. gibt's da Unterschiede? "ausbildung kündigen" gibt ganz viele Ergebnisse, z. B. https://www.ihk.de/niederbayern/bildung-und-qualifikation/ausbildung/informationen-fuer-azubis/kuendigung-von-ausbildungsverhaeltnissen-3473526
---
Kündigung wegen Berufsaufgabe
Der Auszubildende hat noch eine weitere Kündigungsmöglichkeit:
- Will der Auszubildende seine Berufsausbildung grundsätzlich aufgeben oder einen anderen Beruf erlernen, kann er das Berufsausbildungsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen kündigen.
- Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und der Kündigungsgrund muss genannt werden.
- Eine Schadensersatzforderung ist in diesem Fall ausgeschlossen.
---
notting
Verbindlich geregelt ist das im Berufsbildungsgesetz BBIG § 22 "Kündigung" bzw. im Pflegeberufegesetz PflBG § 22 "Kündigung".
Man könnte doch auch die Ausbildung ganz aufgeben oder nicht? Dann darf man halt nie wieder die Ausbildung machen