Wie die Ausbildung nach Probezeit kündigen?
Guten Tag,
Momentan befinde ich mich in der Pflegefachkraft Ausbildung. Aufgrund von vielen Fehltagen und fehlenden Praxisanleitungsstunden kann ich die Ausbildung nicht fortsetzen. Eigentlich wollte ich die Ausbildung dort neu anfangen allerdings ist dies nicht möglich. Nun habe ich die Chance als Quereinsteiger als Pflegehelfer bei einer richtig guten Stelle zu bekommen. Kann ich in dem Fall eine ordentliche Kündigung schreiben? Auch fühle ich mich in meinem jetzigen Betrieb nicht wohl und sehe dort nicht meine Zukunftschancen
1 Antwort
Wenn Du noch in der Probezeit der Ausbildung bist, kannst Du diese nach § 22 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz jederzeit ohne Angabe von Gründen fristlos kündigen.
Du schreibst die Kündigung, gibst sie ab, packst Deine Sachen und das wars (bei Minderjährigen Unterschrift der Erziehungsberechtigten nicht vergessen)
Wenn Du die Ausbildung aufgeben oder Dich in einem anderen Beruf ausbilden lassen willst, kannst Du nach § 22 Abs. 2 BBiG mit der Frist von vier Wochen zu jedem Termin kündigen.
Aber dafür brauche ich doch einen Grund oder? Und es ist auch keine andere Berufsausbildung sondern ein Quereinstieg, zählt das trotzdem dazu?
Willst Du die Ausbildung in einem anderen Betrieb weitermachen?
Ne, erstmal nicht sondern Quereinsteiger als Pflegehelfer
Wenn Du die Ausbildung nicht weitermachen willst, schreibst Du das in die Kündigung.
Das ist ein Grund nach § 22 Abs. 2 BBiG
Aber der Betrieb hat mir auch angeboten irgendwann dort die Ausbildung neu anzufangen ( aber nicht mehr dieses Jahr) habe Sorge, dass das dann nicht mehr geht. Jetzt allerdings erstmal Pflegehelfer dort
Du kannst jetzt mit der Frist von vier Wochen kündigen, weil Du die Berufsausbildung aufgibst und das auch als Kündigungsgrund angibst
Ob Du die Ausbildung irgendwann wieder von vorne anfängst, spielt keine Rolle (das schreibst Du ja auch nicht in die Kündigung)
Muss ich mich eigentlich nochmal persönlich beim Betrieb melden oder reicht die Kündigung? Befinde mich Während der Kündigungsfrist nämlich in der Berufschule und habe etwas Angst nochmal in den Betrieb zu müssen (außer für Schlüssel Abgabe etc)
Wenn Du während der vierwöchigen Frist Berufsschule hast, dann gehst Du in die Berufsschule.
https://jugend.dgb.de/ausbildung/beratung/dr-azubi/index.html?fp.l=t&fp.d=99445
Okay also muss ich da nicht noch zu einem Gespräch oder so wegen der Kündigung?
Ich weiß nicht, wie Dein AG reagiert. Ich vermute aber, man möchte schon noch einmal mit Dir sprechen
Hallo, könnte ich ihnen privat eine Frage stellen?
Nach der Probezeit