Krankengeld auzahlung verweigert wegen Rückruf?


15.07.2020, 18:22

(Es gibt auch keinerlei punkt in dem Infomaterial was man direkt bekommt wegen Mitwirkungspflicht)

5 Antworten

Das ist reine Schikane und sie muss nicht zurück rufen, dass ist eine Frechheit der KK und die meinen sie könnten sich alles erlauben, wenn es um die Kohle geht.

Man kann sowas auch auf schriftlichem Weg erledigen.

Das Problem bei dieser Sache ist, dass es die Erkrankung dadurch leider noch schlimmer machen kann.

Ich hatte eine Sachbearbeiterin die mir erzählen wollte, dass es doch nicht so schlimm sein kann mit meiner Erkrankung und ich doch wieder arbeiten gehen sollte, so viel zum Thema anrufen :-( damals wusste ich das auch noch nicht, dass man nicht verpflichtet ist, dort anzurufen aber mittlerweile bin ich im VdK und die erzählen der KK was, wenn die Erkrankten belästigt werden, was anderes ist das nämlich nicht, als Belästigung und Bedrohung, die sollten sich echt Alle schämen von der KK und dann wundern die sich, dass die Menschen immer kranker werden.

Denn kein Sachbearbeiter der KK kann eine Erkrankung beurteilen, weil sie keine Ärzte sind aber meinen sich so aufführen zu müssen.

https://www.advocado.de/ratgeber/sozialversicherungsrecht/leistungserbringung/krankenkasse-zahlt-nicht.html#:~:text=Wenn%20die%20Krankenkasse%20die%20Zahlung,ablehnt%2C%20k%C3%B6nnen%20Sie%20Widerspruch%20einlegen.&text=Der%20Widerspruch%20hat%20keine%20aufschiebende,der%20Gang%20vor%20das%20Sozialgericht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Solitus79 
Fragesteller
 15.07.2020, 18:58

Ui danke dir Bubu....das war jetzt wirklich hilfreich!!! Tausend Dank und Gefällt mir button drück!

Dieses dann soll se doch anrufen ist suboptimal (konnte ja auch stumm sein )da sie sich(weiss nich ob du das vermutet hast aber unter anderem auch um heftige psychische belastung mit panik etc handelt) schwer tut!

Bubbu120  15.07.2020, 19:01
@Solitus79

Ja das ist eine doofe Situation, meine Sache hat damals der Vdk geklärt, sollte deine Freundin auch mal drüber nachdenken, vor allem wenn die Erkrankung vielleicht noch länger andauert, denn die KK lassen nicht locker, leider.

Und evtl. kann sie noch einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen, auf Grund ihrer Erkrankung, dabei hilft der VdK auch.

Viel Glück !

Solitus79 
Fragesteller
 15.07.2020, 19:19
@Bubbu120

Wie gesagt Dankedankedanke... sie liest mit und lächelt sogar wieder! Das baut auf und gibt Hoffnung!!!

Sollten Informationen fehlen, sind diese schiftlich einzufordern. Ein Verweis auf einen Anruf ist rechtlich nicht verwertbar, denn selbst wenn dieser erfolgt wäre, wäre er nicht belegbar. Der Sachbearbeiter könnte auch so behaupten, dass er niemals angerufen wurde. Die Krankenkasse hat eine umfassende Informationspflicht und die Schriftform ist für Verwaltungsakte obligatorisch.

Wenn der Fall tatsächlich so wie beschrieben liegt:

Sofort (schriftlich, am besten per Fax mit Ausdruck auf dem Faxbericht) Widerspruch einlegen und zur unverzüglichen Zahlung auffordern! Weise dabei unbedingt auf die verstrichene Zeit seit Antragstellung hin und die seitdem Nichtbearbeitung. erwähne auch, dass du bei weiterem Hinhalten unverzüglich das Sozialgericht einbeziehst. Keine Angst, die Verfahren sind kostenlos und bei solcherart Versäumnissen machen die die Krankenkasse üblicherweise zur Schnecke.

Wenn der Sachbearbeiter in der Widerspruchsstelle auch nur ansatzweise Kompetent ist, dann wird der das aber verhindern und selbst schon den Sachbearbeiter rund machen und zur unverzüglichen Zahlung auffordern.

nersd  20.07.2020, 09:26

Kleine Ergänzung noch, 3 Monate nach Antragstellung hast die Möglichkeit der Untätigkeitsklage, sollte der Bearbeiter auch auf den Widerspruch hin keine Abhilfe schaffen.

Natürlich ist es weder üblich noch rechtlich haltbar, in dem geschilderten Fall die Krankengeldzahlung einzustellen.

Es ist aber auch selbstverständlich, dass bei längerer Krankheit sowohl der Arzt als auch der/die Versicherte nach der Prognose gefragt werden. Dafür gibt es bei den Krankenkassen sogenannt Fallsteuerer oder Fallmanager, die sich um Langzeiterkrankte besonders kümmern. Sie werden dabei vom MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) medizinisch beraten.

Es geht nicht um Schikane, sondern darum, die Versicherten zu unterstützen (Facharztbehandlung, Therapien, Rehabilitation...), um sie baldmöglichst wieder in den Arbeitsprozess zurück zu bringen - aber im Einzelfall auch, um ungerechtfertigte Krankengeldzahlungen zu Lasten aller Versicherten zu vermeiden.

Dabei ist die Krankenkasse auf die Mithilfe des/der Versicherten angewiesen. Bei mangelnder Mitwirkung kann das Krankengeld ausgesetzt oder versagt werden. Ein unterlassener Rückruf ist jedoch keine mangelnde Mitwirkung.

Ohne den speziellen Fall zu kennen, kann man sich kein Urteil bilden.

Auf jeden Fall sollte unbedingt der Kontakt zur Krankenkasse gesucht werden - am besten persönlich vorsprechen, um das Problem zu klären.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Dann soll sie doch zurückrufen, vielleicht ist eine bestimmte Auskunft vonnöten, ehe die Zahlung erfolgen kann.

Solitus79 
Fragesteller
 15.07.2020, 18:28

Klar wollen die irgendwas wissen, es geht aber um die art und weise. Als sie anrief und der Herr 2 wochen im Urlaub war wurde ja auch nicht gesagt warum weshalb. Und ich denke das das Telefonische eh nicht aussagekräftig ist und schon schriftlich aufgefordert werden sollte und angezeigt werden sollte was erwartet wird und worum es geht! Überspitzt könnte man ja sagen er will wissen wies wetter bei ihr is und ohne antwort kein Geld!

Wie Du schreibst, hat sie schon ein zweites Schreiben bekommen. Wenn sie Geld haben will, muss sie eben mehrmals anrufen bis sie jemand erreicht. Wenn die Zahlung gestoppt wird, gibt es sicherlich einen Grund dafür, der mit ihrer Hilfe geklärt werden soll. Mit Willkür hat das nichts zu tun.

nersd  16.07.2020, 15:38

Das ist Unsinn. Ein Verwaltungsakt kann auf telefonischem Wege durchaus beschleunigt, aber nicht davon abhängig gemacht werden. Der Inhalt eines telefonates wäre zudem rechtlich nur schwer verwertbar, für beide Seiten! Daher ist die Schriftform obligatorisch.