Unterschied zwischen Verfahrensordnung und Gerichtsordnung?

1 Antwort

Hallo,

Die Verfahrensordnung betrifft das sogenannte Verwaltungsverfahren also wie das Verfahren im außergerichtlichen Bereich zwischen Bürger und Behörde abzulaufen hat. Angefangen von der zuständigen Behörde über den Erlass eines Verwaltungsaktes bis hin zur Widerspruchsmöglichkeit gegenüber der Behörde.

Die Gerichtsordnung wie sie im SGG niedergelegt ist bestimmt allein den Gang eines Gerichtsverfahrens betrifft also allein das Gericht und nicht die Verwaltungsbehörde.


Retrogamers 
Fragesteller
 25.03.2020, 14:07

Vielen Dank für die Schilderung. Zur Gerichtsordnung gehört dann sozusagen das Prozessrecht des jeweiligen Gerichts (SGG, ZPO..) und zur Verfahrensordnung, das Verfahrensrecht der jeweiligen Behörde (SGB X, VwVfG..) richtig?

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