Hat man bei BAB dennoch Anspruch auf Leistungen?

1 Antwort

Ob es sich dabei um Erwerbseinkommen oder um sonstiges Einkommen wie z.B. Kindergeld, Unterhalt bzw. BAB - handelt spielt keine Rolle, all das ist Einkommen und wird dementsprechend auf deine Leistungen angerechnet.

Hast du also deinen vollen dir zustehenden Bedarf abzüglich z.B. Kindergeld vom Jobcenter erhalten, ohne dass das BAB - bei der Berechnung berücksichtigt wurde, dann ist es durch den Zufluss der BAB - Nachzahlung zu einer Überzahlung gekommen und diese möchte das Jobcenter dann natürlich zurück.