Jobcenter schiebt mich aufs Sozialamt ab, was tun?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Ärztliche Dienst der Bundesagentur für Arbeit kann keine Erwerbsunfähigkeit feststellen, das kann nur der Medizinische Dienst der DRV. Folglich kann man dich auch nicht zum Sozialamt abschieben.

Du erwähntest das du wieder gesund bist. Hast du dazu ärztliche Unterlagen bzw Gutachten die das bestätigen? Wenn nein lasse sie dir erstellen und aushändigen.

Weiter erwähnst du, dass du gerne einige Praktika machen würdest, um in Berufe reinzuschnuppern. Hier kannst du einfach zu Firman gehen und mal nach einem Praktikum fragen. Hierzu brauchst du keine BvB Maßnahme. Wenn du einen Praktikumsbetrieb gefunden hast, melde dies dem JC aufgrund Versicherungsschutz und gut ist es.

Jedenfalls solange deine Erwerbsunfähigkeit nicht feststeht, kann dich das JC nicht einfach abschieben. Die können dich zwar auffordern einen Antrag zu stellen, jedoch wird das Sozialamt abwinken und erst einmal eine Erwerbsfähigkeitsprüfung bei der DRV fordern. Solange muss das JC so oder so Leistungen ausbezahlen. Manchmal wollen JC sich die Sachen so einfach wie möglich machen. In deinem Fall hat das JC aber kein Glück.

Achtung: Eine Arbeitsunfähigkeit ist nicht gleichzusetzen mit einer Erwerbsunfähigkeit. Das verwechseln hier manche in dieser Frage.

Tyhrghal 
Fragesteller
 06.11.2021, 13:17

Meine Therapeutin hat letztens ein Gutachten über mich erstellt. Darin empfiehlt sie eine Reha. Was sonst drin steht weiß ich leider nicht. Sie meinte nur sie schreibt ein gutes Gutachten, weil sie will das ich was zu tun habe.

Wie sollte ich jetzt deiner Meinung nach vorgehen? Trotzdem einen Anwalt einschalten oder einfach beim Jobcenter sagen das man die Reha verweigert? Aber dann können sie mir die Leistungen streichen, oder nicht? Ich wäre ja bereit anstelle der Reha etwas anderes zu tun, wie das BvB zum Beispiel.

0
herzilein35  06.11.2021, 14:31
@Tyhrghal

Du kannst zu einer Reha nicht gezwungen werden. Ob du sie antrittst bleibt deine Entscheidung. Wenn du sagst, dass du diese nicht nötig hast, dann ist das so. Dem JC brauchst du garnichts mitteilen. Geld dürden die auch nicht einstellen und wenn würde dies vor jedem Gericht sofort gekippt werden. Ich würde kurzen Prozess machen und stattdessen einen Antrag für einen Bildungsgutschein (bsp. für eine Ausbildung, Umschulung, Weiterbildung etc.) stellen und diesen sehr gut begründen. Ein Anwalt kann dir da erst einmal garnicht helfen.

0
Tyhrghal 
Fragesteller
 07.11.2021, 03:34
@herzilein35

Ich habe mir eben nochmal das Gutachten angesehen dass der ärztliche Dienst erstellt hat. Es ist eine absolute Katastrophe! Da stehen Sachen drin wie das ich dauerhaft eingeschränkt sei, das ich weniger als 3 Stunden belastbar bin usw. das stimmt alles gar nicht. Sollte ich als ersten Schritt nicht erst mal ein Gegengutachten erstellen lassen? Wie räume ich dieses Missverständnis aus dem Weg?

0
herzilein35  07.11.2021, 18:17
@Tyhrghal

Ja deswegen auch die Aufforderung zur Reha. Jetzt wird mir alles klar! Abhilfe könnte nur ein neues Gutachten bringen. . Falsche Tatsachenbehauptungen gehen ja mal garnicht. Wielange ist dieses Gutachten her?

0

Schön, dass Du wieder "gesund" bist.

Verstehe aber auch nicht, eine kostenfreie Reha für so rd. 6 Wochen wird abgelehnt, obwohl sie jeder gebrauchen kann.

Mag verstehen wer will, hier versteht es keiner, In unseren Kaff gibt es vier Kliniken, und alles sind sie rappevoll.

Und wer nicht arbeiten kann, geht in Rente oder eben in die Grundsicherung.

Spreche mit Deinem Bundestagsabgeordneten, ob er das Gesetz für Dich ändern lassen kann.

Zudem, ein Jobcenter hat keinen ärztlichen Dienst, voher auch.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Vampire321  06.11.2021, 11:07

der FS ist nicht gesund! Das JC hält ihn für nicht Vermittlungsfähig, nur Erwerbsunfähige und Rentner landen beim Sozialamt!

1

Du scheinst eine Sache nicht zu verstehen:

DU glaubst du wärst gesund– das JC sieht das anders!

du hast bei alg 1& 2 eine mitwirkungspflicht … und der kannst –oder willst– du nicht nachkommen…deshalb wurdest du aus der Verantwortung des JC In die des Sozialamtes verlegt.. der Vorteil für dich:

du bist ‚durch‘.. du bist offiziell nicht arbeitsfähig!
darum werden dich etliche hier beneiden!

Du hast die Möglichkeit, dem Jobcenter das Gegenteil nachzuweisen.

Leistungen vom Jobcenter sind auch Sozialleistungen !

Würdest Du wie Du behauptest gesund sein, dann hätte der ärztliche Dienst auch anders entschieden, wenn die aktuellen Befunde des / der behandelnden Ärzte nicht aussagekräftig wären bzw. dann hätte man dich zur Begutachtung bestellt.

Demnach muss man also davon ausgehen, dass sich deine gesundheitliche Situation nicht nennenswert verbessert hat.

Tyhrghal 
Fragesteller
 06.11.2021, 05:58

Das ist gut das ausenstehende das besser beurteilen können als man selbst. Aber ok, hier bekommt man anscheinend eh nur freche Antworten.

0
isomatte  06.11.2021, 06:23
@Tyhrghal

Das hat nichts mit frechen Antworten zu tun, ich kann nichts dafür, wenn deine Frage keine andere Antwort zulässt.

Ich beurteile auch nichts, sondern der / die behandelnden Ärzte, hast Du doch selber angegeben, dass es aktuelle Befunde gibt, nach denen sich der ärztliche Dienst orientiert hat.

Daraus muss dann ja etwas anderes hervorgehen, als Du in deiner Frage angibst, sonst würde man dich nicht als nicht arbeitsfähig einstufen.

1
Vampire321  06.11.2021, 11:04

@isomatte

Genau so sieht’s aus!

0

Telefonisch mit dem Jobcenter besprechen solltest Du in Deinem eigenen Interesse gar nichts, sondern noch mal hier lesen

https://www.gutefrage.net/frage/reha-verweigern#answer-424224655

Tyhrghal 
Fragesteller
 06.11.2021, 05:59

Also am besten mit einem Anwalt besprechen?

0
Agamemnon712  06.11.2021, 06:20
@Tyhrghal

Ich habe Dir in dem Link

https://www.gutefrage.net/frage/reha-verweigern#answer-424224655

genug Anlaufstellen genannt.

Hingegen hast Du mir meine Frage, ob ein amtsärztliches Gutachten existiert, bislang nicht beantwortet.

An welche der Anlaufstellen Du Dich (ggf. zuerst) wendest, mußt Du schon selbst entscheiden.

Sicherlich kann es eine gute Idee sein, mit einem Anwalt zu sprechen. Es kommt auf die Gesamtumstände an.

0
Tyhrghal 
Fragesteller
 06.11.2021, 06:21
@Agamemnon712

Ja so ein Gutachten existiert, habe ich ja auch oben in der Frage extra nochmal geschrieben.

0
Agamemnon712  06.11.2021, 06:31
@Tyhrghal

Es wäre nett gewesen, wenn Du mir in der anderen Frage entsprechend genatwortet hättest.

Wenn Du gutachterlich für voll erwerbsgemindert befunden wurdest (anders gäbe es keine Sozialhilfe), dann kannst Du versuchen, ein Gegengutachten zu erwirken bzw. das aktuelle anzufechten.

Wie bereits erwähnt - Anlaufstellen kennst Du nun genug.

Ich bin raus - Ciao

0