Ist mein Cousin schwerbehindert und hat er ein Anrecht auf Bürgergeld? Wie viel würde er bekommen?

Er ist Cousin des 3. Grades und ich habe keinen engen Kontakt zu ihm. Habe das Thema von meinen Eltern gehört.

Er hat eine angeborene Immunschwäche (Variables Immundefektsyndrom) und chronische Bronchitis seit der Kindheit und 50 Prozent Behinderung im Ausweis.

Wenn er einmal nur Fieber bekommt, liegt er mind. 1 Woche flach. Also kann man sich ausdenken, wie lange er krank wird, wenn er Magen-Darm-Grippe, Corona oder Sonstiges bekommt.

Er wiegt 59 Kilo mit 1,77m Größe und hat auch Schilddrüsenunterfunktion.

Vor 5 oder 6 Jahren begann er eine Ausbildung im IT-Bereich in einer sozialen Einrichtung das die erste ist, in dem die Agentur ihn dahin schickte. Die Einrichtung wird von der Agentur und anderen Quellen finanziert.

Er schaffte die ersten 3 Jahre nicht, weil er hohe Fehlzeiten hatte. Dann kam Corona und er musste als Betroffene von zuhause aus die Ausbildung machen, was er nicht alleine schaffte. Er hatte zu der Zeit auch Depressionen und wurde dann in eine Reha geschickt. Danach wechselte die Agentur ihn zur einer anderen (dem 2.) Einrichtung mit der selben IT-Ausbildung.

Er ist jetzt im 2. Lehrjahr, hat aber um die 115 Fehltage. Er muss den 2. Lehrjahr wiederholen.

Er bekommt 520 Euro oder so als Azubilohn.

Er kostet dem Steuerzahler so um die 1 - 2 tausend Euro (vielleicht auch über 2 tausend) monatlich.

Nach meinem Laienverständnis finde ich, das er eher schwerbehindert ist.

Wenn er gesundheitlich nicht mal in der Lage ist eine Ausbildung zu schaffen. Dann wird er mit diesen Fehlzeiten erst recht nicht arbeiten können.

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1. Frage:

Würde er Erfolg haben seine 50 % Behinderung die er in der Kindheit bekam, auf Schwerbehinderung zu erhöhen?

2. Frage:

Auf wie viel Prozent würde er es erhöhen können?

3. Frage:

Hat er ein Anrecht auf Bürgergeld während seiner Ausbildung?

4. Frage:

Hat er ein Anrecht auf Bürgergeld, wenn er seine Ausbildung abbricht?

5. Frage:

Hat er ein Anrecht auf Rentengeld?

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Rückforderung Jobcenter?

Hallo,

wir haben folgenden Bürgergeld-Fall:

Vom 01.01.23 - 31.12.23 haben wir als Familie Bürgergeld bezogen. Für den Bedarfszeitraum 01.01.23 - 30.06.23 haben wir nun eine Rückzahlungs-Forderung vom Jobcenter erhalten.

Folgendes ist passiert:

Ich (Ehemann) war arbeitslos, meine Frau war schwanger und hat im Feb 23 unser zweites Kind geboren. Sie hat damals im Feb und März 23 einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld (insg. ca. 4000 €) von ihrem Arbeitgeber erhalten. Dieser Zuschuss wurde vom Jobcenter zunächst nicht in unser Einkommen eingerechnet (die Bescheide waren immer als vorläufig Bewilligt angekündigt). Auch in weitere Änderungsbescheide in diesem Zeitraum wurde der Zuschuss nicht in unserem Einkommen berücksichtigt. Wir haben das Jobcenter im Mai 23 über den Zuschuss in Kenntnis gesetzt. Damals hieß es schon, dass wir dann Geld zurückzahlen müssen.

Nun sendet uns das Jobcenter nach fast einem Jahr eine Rückforderung in ähnlicher Höhe wie oben zu mit der Begründung, dass nun der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld für die zwei Monate mit in die abschließende Ermittlung eingeflossen ist.

Uns ist klar, dass wir sehr wahrscheinlich zu viel Geld bekommen haben. Meine Fragen sind folgende:

  1. Ist dieses Vorgehen rechtlich in Ordnung (auch vom Zeitrahmen)?
  2. Da wir nur noch sehr wenig Bürgergeld beziehen (Arbeit wurde wieder aufgenommen), was für Möglichkeiten bestehen um die Last evtl. zu schmälern
  3. Wo können wir uns beraten lassen?

Vielen Dank!

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