Umzug im selben Landkreis HartzIV?

3 Antworten

Einen Umzug muss das JC NIEMALS zustimmen oder genehmigen.

Man kann jederzeit umziehen. Es gibt hierfür jedoch 2 Wege!

  1. Mit Erlaubnis des JC (damit die ggf. Umzugspauschale bezahlen)
  2. Ohne Erlaubnis (man erhält kein Geld)

Das sind die einzigen beiden Unterschiede.

Wichtig ist aber, insbesondere in Option 2, vorher sich vom alten JC abzumelden & sich seinen Aufhebungsbescheid aushändigen zu lassen. Erst mit diesem kann man sich bei einem neuen JC anmelden (Neuantrag). So soll verhindert werden dass eine Überzahlung ua. erfolgt.

Das Märchen dass man nur mit Erlaubnis umziehen soll, ist also Quatsch. Natürlich sollte man sich vorher auch erkundigen wie der dortige Mietspiegel ist & entsprechend eine Wohnung sich besorgen die vom dortigen JC auch übernommen wird. Ist die Wohnung im Rahmen, darf das JC diese auch nicht ablehnen da die "Bedingungen" erfüllt werden.

Ein weiteres Märchen ist die Behauptung, man darf nur das haben was das JC bezahlt bzw. 1 Zimmer oder 2 Zimmer mit maximal 50 qm. Unsinn.

Denn die Vorgaben der KdU sind RICHTWERTE, keine festen Zahlen. So hatte auch bereits das ein oder andere SG oder BSG entschieden nach meinem Wissen.

Das heißt: Das JC schaut mehr auf die Miete als auf die qm einer Wohnung. Man könnte theoretisch auch eine Villa mit 20 Zimmern anmieten und 1000 qm... theoretisch. Allerdings kommt hier wieder die Verhältnismäßigkeit ins Spiel & wenn dadurch der Kunde wegen zu hohen Neben- / Unkosten eine Gefahr der Mittellosigkeit darstellt.

Aber eine 2-3 Zimmer Wohnung mit 50-60 qm sind durchaus realisierbar. Die Wohnung darf auch mehr Miete kosten als das JC bezahlen würde, allerdings müsste man dann selber den Überbetrag tragen.

Kulug1 
Fragesteller
 23.01.2020, 12:27

Danke! Werde gleich am Montag hingehen!

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Das jetzige Jobcenter muß meines Wissens nach den Umzug genehmigen und die neue Wohnung muß hinsichtlich der Kosten vom neuen Jobcenter 'abgesegnet' werden. Auch meines Wissens nach.

Wenn beide Jobcenter in dieser Sache kooperieren, wäre für Dich vielleicht vorteilhaft.

Und wie bereits von @FreierKnacki geschrieben - die genauen Abläufe erklären lassen.

Comp4ny  23.01.2020, 12:21
Das  jetzige Jobcenter muß meines Wissens nach den  Umzug genehmigen und die  neue Wohnung muß hinsichtlich der Kosten vom  neuen Jobcenter 'abgesegnet' werden. Auch meines Wissens nach.

Halbwissen leider.
Einen Umzug muss das JC NIEMALS zustimmen oder genehmigen.
Man kann jederzeit umziehen. Es gibt hierfür jedoch 2 Wege!

  1. Mit Erlaubnis des JC (damit die ggf. Umzugspauschale bezahlen)
  2. Ohne Erlaubnis (man erhält kein Geld)

Das sind die einzigen beiden Unterschiede.
Wichtig ist aber, insbesondere in Option 2, vorher sich vom alten JC abzumelden & sich seinen Aufhebungsbescheid aushändigen zu lassen. Erst mit diesem kann man sich bei einem neuen JC anmelden (Neuantrag). So soll verhindert werden dass eine Überzahlung ua. erfolgt.

Das Märchen dass man nur mit Erlaubnis umziehen soll, ist also Quatsch. Natürlich sollte man sich vorher auch erkundigen wie der dortige Mietspiegel ist & entsprechend eine Wohnung sich besorgen die vom dortigen JC auch übernommen wird. Ist die Wohnung im Rahmen, darf das JC diese auch nicht ablehnen da die "Bedingungen" erfüllt werden.

Ein weiteres Märchen ist die Behauptung, man darf nur das haben was das JC bezahlt bzw. 1 Zimmer oder 2 Zimmer mit maximal 50 qm. Unsinn.
Denn die Vorgaben der KdU sind RICHTWERTE, keine festen Zahlen. So hatte auch bereits das ein oder andere SG oder BSG entschieden nach meinem Wissen.

Das heißt: Das JC schaut mehr auf die Miete als auf die qm einer Wohnung. Man könnte theoretisch auch eine Villa mit 20 Zimmern anmieten und 1000 qm... theoretisch. Allerdings kommt hier wieder die Verhältnismäßigkeit ins Spiel & wenn dadurch der Kunde wegen zu hohen Neben- / Unkosten eine Gefahr der Mittellosigkeit darstellt.

Aber eine 2-3 Zimmer Wohnung mit 50-60 qm sind durchaus realisierbar. Die Wohnung darf auch mehr Miete kosten als das JC bezahlen würde, allerdings müsste man dann selber den Überbetrag tragen.

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Agamemnon712  24.01.2020, 06:25
@Comp4ny
Halbwissen leider.

Halbwissen nicht aber nicht so umfangreich dargestellt wie von Dir.

Ohne Erlaubnis (man erhält kein Geld)

Deswegen kommt die Option für viele vermutlich weniger in Frage.

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Comp4ny  24.01.2020, 08:35
@Agamemnon712
Halbwissen nicht aber nicht so umfangreich dargestellt wie von Dir.

Naja du sagtest "nach deinem Wissen / du glaubst", deswegen die Aussage ;) ansonsten ist alles gut.

Deswegen kommt die Option für viele vermutlich weniger in Frage.

Das stimmt wohl. Aaaaber man sollte alle Optionen natürlich erwähnen.

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Lass dir das von deiner/deinem jetzigen Betreuer/in beim Jobcenter genau erklären. Vielleicht nehmen die sogar Kontakt mit dem anderen Jobcenter auf bzw. stimmen sich ab.

Wenn du zu dem Beratungsgespräch gehst, nimm einen Block und einen Kuli mit und schreibe dir den Ablauf bzw. die Schritte ganz genau auf.

Stell konkret die Frage: "Können Sie für mich BITTE vorab schon mal mit dem Jobcenter des neuen Landkreises Kontakt aufnehmen oder wie können Sie mir da helfen, damit alles problemlos läuft?"

Kulug1 
Fragesteller
 23.01.2020, 11:34

Ok, danke das werde ich versuchen!

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