Umzug in einen anderen Zuständigkeitsbereich bei ALGII?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn du von deinem bisherigen Jobcenter keine Zusicherung zur Kostenübernahme für den Umzug erhalten hast, dann halten sie diesen nicht als erforderlich, deshalb wirst du dann deine Kosten dafür schon einmal selber tragen müssen.

Das wird aber nicht dein einziges Problem sein, denn das neue Jobcenter wird dir ohne die Zusicherung für den notwendigen Umzug vom alten Jobcenter sehr wahrscheinlich auch kein zinsloses Darlehen für die Kaution bewilligen.

Deinen evtl.Mietvertrag für die neue Wohnung kannst du natürlich noch nicht unterschreiben, wenn du die Kosten nicht selber tragen kannst, denn deine Anfrage zur Angemessenheit hat nichts mit der notwendigen Zusicherung für die Kostenübernahme für angemessenen Wohnraum vom neuen Jobcenter zu tun, dafür ist zunächst ein neuer ALG - 2 Antrag notwendig.

Also kann die Zusicherung für die Kostenübernahme max.ab dem Monat der ALG - 2 Antragstellung erfolgen, dass neue Jobcenter hat mit dir also noch gar nichts zu tun, da noch kein neuer Antrag gestellt wurde.

Natie907 
Fragesteller
 04.03.2020, 07:12

Also heißt das jetzt

1. Neuen ALGII Antrag stellen

2. Noch nicht unterschriebenen Mietvertrag einreichen

3. Antrag auf Kostenübernahme stellen

Richtig?

Ich habe vor in die Wohnung zum 1. April einzuziehen. Deswegen habe ich Zeitdruck und bedenke, dass das bis dahin noch nicht bearbeitet wurde.. Benötige ja das neue ALG II dann schon für nächsten Monat...

Zum alten JC:

Da bekam ich ja eine Ablehnung und hab auf die Absage jetzt Widerspruch eingelegt. Sowas dauert ja auch wieder seine Zeit. Kann also trotzdem auch ohne Zustimmung von denem umziehen und muss also dann Umzugskosten und Kaution selber tragen?

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isomatte  04.03.2020, 07:34
@Natie907

Zum letzten Absatz, JA kannst du, hat der Widerspruch am Ende Erfolg, dann könntest du nachweislich notwendige Kosten für den Umzug vom alten Jobcenter einfordern.

Wenn dann die Kaution schon gezahlt worden wäre, dann bestünde kein Bedarf mehr und dann würde es auch rückwirkend vom neuen Jobcenter kein zinsloses Darlehen dafür geben.

Bis auf Punkt 2 ist es korrekt, du müsstest dann eine Mietbescheinigung oder ein Mietangebot vom evtl.Vermieter ausfüllen lassen, den Mietvertrag musst du noch nicht nicht unterschrieben beim neuen Jobcenter vorlegen.

Der neue ALG - 2 Antrag muss nur im März als eingegangen abgesegnet werden, dann kann es ALG - 2 bei Erfüllen der Voraussetzungen rückwirkend ab 1.des Antragsmonats geben.

Wie lange die Bearbeitung dauert ist sehr verschieden, je nach zu bearbeitenden Anträgen und vorhandenen Personal kann das zwischen 2 - 6 oder auch mehr Wochen dauern.

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Natie907 
Fragesteller
 04.03.2020, 08:34
@isomatte

Ich rief gerade beim neuen JC an und habe denen alles erklärt. Da ich morgen meinen neuen ALGII Antrag dort abgeben möchte, wurde mir gesagt, dass dieser nur mit einem gültigen Mietvertrag bearbeitet wird. Heißt er muss unterschrieben sein. Dann wird auch die Kostenübernahme der Miete mit der KdU geprüft.

Das ich nun Umzugskosten selber tragen muss und kein Kautionsdarlehen bekomme, da keine Zustimmung vom alten JC, ist mir nun bewusst. Wurde mir am Telefon auch nochmal gesagt. Muss halt jetzt auf die Antwort meines Widerspruches abwarten und dann sehen ob ich doch noch eine Zusage für die Umzugskostenübernahme und Kautinsdarlehen bekomme.

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isomatte  04.03.2020, 08:47
@Natie907

Du brauchst nicht zwingend einen unterschriebenen Mietvertrag, zumindest dann nicht, wenn du die Zusicherung für deinen Umzug vom alten Jobcenter hättest oder im neuen Zuständigkeitsbereich angemeldet wärst, also auf irgendeine Wohnung da, denn sonst besteht ja kein Anspruch auf ALG - 2.

Wenn du dich also nicht anderweitig in der Stadt anmelden kannst, dann brauchst du natürlich einen unterschriebenen Mietvertrag und dazu sicher noch die Meldung auf deine neue Anschrift.

Also wenn das von dir verlangt wird und es der evtl.zukünftige Vermieter macht und dir die Wohnung mit unterschriebenen Mietvertrag gibt, was ich als Vermieter ohne eine schriftliche Zusage für die Übernahme der Miete vom Jobcenter nicht machen würde, dann zieh es durch und stelle morgen deinen Antrag.

Noch benötigte Nachweise können auch nachgereicht werden.

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isomatte  15.09.2020, 14:43

Danke dir für deinen Stern !

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Das sind auch zwei verschiedene Paar Schuhe. Das eine ist eine Prüfung zur Angemessenheit der neuen Wohnung bei JC Neu. Denen hast du aber noch nicht zugesichert, dass du überhaupt umziehst. Das war im Grunde nur eine Anfrage. Da dass JC2 aber verpflichtet ist, nach den Gesetzen des SGB II deine Anfrage zu prüfen und dich in ihrem Landkreis aufnehmen müssten, so du umziehst, bekommst du natürlich alle Infos zu Verfügung gestellt inkl. Antrag auf Kaution.

Bei JC1 hast du einen Antrag auf Übernahme der Umzugskosten gestellt, den die ablehnen dürfen, wenn kein triftiger Grund vorliegt. Ist im neuen Landkreis eine Arbeit in Aussicht, sollte dies jedoch ermöglicht werden. Dafür müsstest du aber ein Schreiben vom potentiellen Arbeitgeber vorlegen. Wenn du salopp gesagt "einfach nur so" umziehen willst, könnte ja jeder kommen und durch Deutschland hopsen, wie es ihm beliebt.

Mir ist nicht ganz klar, von welcher netten Dame hier die Rede ist. Den neuen Antrag musst du ja dann nach dem Umzug im JC2 stellen. Welchen Unterschied jetzt eine Unterschrift auf dem MV macht leuchtet mir auch nicht ein. Die können den ablehnen. Ob mit oder ohne Unterschrift. 🤷

Natie907 
Fragesteller
 04.03.2020, 00:31

Naja es geht ja darum wenn ich den schon unterschreibe ohne Zustimmung vom neuen JC, dann muss ich selbst für Miete und Kaution aufkommen, was ich aber nicht kann. Aber die halten ja die Wohnung für angemessen, ich dachte das wäre schon die Zustimmung. Weis halt nicht was jetzt richtig ist. Unterschreiben oder nicht. Das Problem ist halt auch mir rennt die Zeit davon, da der Vermieter nicht ewig wartet

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DaHelmut  04.03.2020, 01:09
@Natie907

Also ich interpretiere das Schreiben mit der positiven Prüfung auf Angemessenheit als Zusage, zumal ja weiter ausgeführt wird, dass du dich im JC2 (vermutlich - hast du ja geschwärzt ^^) mit dem unterschriebenen Mietvertrag melden sollst. Dann können die auch Kontodaten des Vermieters entnehmen und die Überweisungen klar machen. Weiter musst du eben auch bei denen einen neuen ALGII-Antrag stellen, da sich ja nun was geändert hat.

Ich dachte es geht mehr um abgelehnten Umzugskosten. ^^ Zur Not beim JC anrufen. Die haben alle 0800-Nummern. Mithilfe der Vorgangsnummer sehen die dann rein und können dir sagen, ob es sich um eine Zusage handelt. Ich gehe davon aus. Wieso sollten die sonst gleich einen Antrag auf Kautionübernahme mitsenden? ;)

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dein derzeitiges jobcenter sieht keinen grund einen umzug zu finanzieren. dein wunsch in einen anderen landkreis ziehen zu wollen, reicht nicht als grund. wenn du ein jobangebot vorweisen könntest, wäre der grund ausreichend und du würdest die kosten übernommen bekommen.

es steht dir also frei umzuziehen, aber dann aus eigener tasche.