Als ALG2 Aufstocker zu meinem Sohn in eine andere Stadt umziehen möglich?

8 Antworten

Einen Antrag und eine Bewilligung für deinen Umzug vom derzeitigen Jobcenter benötigst Du nur dann, wenn Du für den Umzug finanzielle Unterstützung brauchst und beim neuen Jobcenter auf ein zinsloses Darlehen für die Kaution angewiesen bist.

Sonst kannst Du auf eigene Kosten umziehen, meldest dich auf die Wohnung deines Sohnes an, machst mit ihm einen Untermietvertrag und stellst beim neuen Jobcenter einen neuen Antrag.

Falls am neuen Wohnort wieder mit ALG 2 aufgestockt werden soll, wäre es praktisch, eine Umzugsgenehmigung vom aktuell zuständigen Jobcenter zu haben.

Wenn Du mit im Mietvertrag für die neue Wohnung stehen willst, sollte diese zuvor vom zuständigen Jobcenter genehmigt werden, was mit vorliegender Umzugserlaubnis vom aktuellen Jobcenter einfacher sein könnte.

Diese Erlaubnis/Genehmigung würde auch benötigt, wenn das Jobcenter Umzugskosten übernehmen soll.

Familienzusammenführung ist nach meiner Kenntnis grundsätzlich ein Umzugsgrund.

Ich empfehle DRINGENDST: such einen Rechtsanwalt für Sozialrecht. Es gibt so genannte Hartz 4-Beratungen. Mach dich schlau wo und wann diese bei dir in der Nähe stattfinden. Ganz so einfach ist es nicht, wie im Vorfeld behauptet wurde.


KDFRUT 
Fragesteller
 08.03.2022, 12:19

Alles klar, ich danke Dir sehr. Werde ich machen. :)

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Akademiker769  08.03.2022, 12:23
@KDFRUT

Ich wünsch dir,dass dein Umzugsprojekt gut läuft. Behalte die Nerven. TSCHAKAAAAA😁

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DerHans  08.03.2022, 12:47

Was soll denn dabei ein Rechtsanwalt? Dafür gibt es nicht mal Beratungsgutschein. Diese "Beratung" bekommt man überall kostenlos.

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Akademiker769  08.03.2022, 15:16
@DerHans

Man benötigt bei einer klassischen Hartz4 Beratung keinen Beratungsgutschein. Es sind (zumindest in meiner Stadt) RA's die sich zur Aufgabe gemacht haben Leistungsempfängern schnell zu helfen.

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Akademiker769  08.03.2022, 15:20
@Akademiker769

Und anhand deiner Frage erkenne Ich,dass du nicht wirklich weisst welche Auflagen/Bedingungen der Leistungsempfänger zu erfüllen hat-bei Umzug.

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Wenn du alle Kosten selber trägst, kannst du jederzeit umziehen.

Die Miete sollte aber auch nicht höher liegen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Du kannst hinziehen wo du willst, so lange du den Umzug selbst finanzierst.

Dann musst du dich beim bisherigen Jobcenter nur abmelden. Du erhälst dann einen Aufhebungsbescheid, dann kannst du unter Vorlage dieses Bescheides am neuen Wohnort einen neuen Antrag auf Hartz IV stellen.

Eine Genemigung und eine Begründung bauchst du nur, wenn das Amt den Umzug und/oder eine Kaution übernehmen soll.