Ich würde ihn selbst anzeigen. In Kaufbeuren gab es für mein Verständnis seinerseits das
Vortäuschen einer Straftat gemäß § 145d StGB in Tateinheit mit Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB. Desweiteren vermute ich
Betrug nach § 263, Absatz 1 und 2 StGB in Verbindung mit Amtsanmaßung nach § 132 StGB,
Belästigung der Allgemeinheit nach § 118 OwiG,
Informationspflichten und Auskunftsrechte nach § 18 MstV, Absatz 1,
Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen nach § 6b, Absatz 1, Nr 3 BDSG und den
Missbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung der Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln nach § 145, Absatz 1 StGB.
Aber das sind nur Vermutungen. Was weiß ich schon. 🤷🤫