Können wir den Mietvertrag unterschreiben ohne Zustimmung vom alten Jobcenter?

1 Antwort

Den Mietvertrag können wir nun auch unterschreiben allerdings heißt es jetzt, dass das alte Jobcenter dem Umzug noch nicht zugestimmt hat.

Wenn der Antrag (Umzugskosten) ablehnend beschieden wird, müsst Ihr die Umzugskosten selbst tragen.

Damit solltet Ihr zunächst rechnen und den Vertrag in dem Bewusstsein unterzeichnen.

Gegen den ablehnenden Bescheid könnt und ggf. solltet Ihr Widerspruch einlegen. Aber ein Widerspruch ist keine Garantie, das der Antrag dann gestattet wird und die Kosten übernommen werden.

Ich würde den Mietvertrag unterzeichnen, sonst ist die Wohnung weg.

Bei ablehnendem Bescheid besteht evtl. die Möglichkeit einer Kredithilfe vom Jobcenter. Mit Ratenrückzahlung.