Problem mit dem Jobcenter bei der monatlichen Kostenübernahme der Einbauküche, kann mir bitte ein Anwalt helfen?

lesterb42  26.07.2023, 12:33

Warum gehst du nicht arbeiten?

Dennis2890 
Fragesteller
 26.07.2023, 13:59

Ich war bevor ich zum Jobcenter gekommen bin, 10 Jahre am arbeiten. Aber durch den Tod meiner Frau, bin ich leider Alkoholsüchtig geworden und bin in gerade in Behandlung.

9 Antworten

Dir geht es nicht ums Geld, sondern nur ums Prinzip.

Weil ich seh es auf jeden Fall nicht ein für die Küche selbst aufzukommen,

Und ich sehe auch nicht ein, warum ich als Steuerzahler Dir Deine Küche zahlen soll, wenn es das Recht nicht hergibt. Auch wir mussten für unsere Küche selbst aufkommen.

Der Vermieter, auch wenn Du noch so gut mit ihm stehst, wird die vorhandene EBK nicht rausnehmen, damit Du Dir eine vom Amt bezahlte Erstausstattung reinstellen kannst.

Was Du verlangst, ob aus Prinzip oder weil die 40 € nach Deiner Meinung zu viel sind, ist jedenfalls völlig überzogen.

Dennis2890 
Fragesteller
 26.07.2023, 13:54

Natürlich geht es mir ums Prinzip. Ich nehme mir das, was mir zusteht. Dafür habe ich selber 10 Jahre in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt von der du hoffentlich weißt. Und diese gequälte Kacke von wegen: "ich als steuerzahler", du als Steuerzahler, bist deutschland scheißegal. Und zweitens ist es rechtens, weil dazu ein neues Gesetz rausgekommen ist. Also wenn man keine Ahnnung hat, einfach mal den Mund halten. Oder wie in diesem Fall, die Hände von der Tastatur lassen.

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bwhoch2  26.07.2023, 13:56
@Dennis2890
Ich nehme mir das, was mir zusteht.

Ja, bitte! Aber nicht mehr.

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Dennis2890 
Fragesteller
 26.07.2023, 13:57
@bwhoch2

Ja genau darum geht es ja hier, um meine Küche die mir bezahlt werden muss, weil ich in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt habe.

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bwhoch2  26.07.2023, 14:00
@Dennis2890

Nein, das stimmt nicht. Die Arbeitslosenversicherung zahlt Dir für einen bestimmten Zeitraum einen größeren Teil des letzten Lohns weiter, aber nicht irgendwelche Küchen.

Ergibt sich auf Grund Deines Einkommens und Deiner Wohnkosten ein zusätzlicher Bedarf, dann wird das JC diesen übernehmen. Was dann alles dabei ist, wieder eine andere Sache, aber Deine Beiträge in die Arbeitslosenversicherung berechtigen ganz sicher nicht zu einer Küche, die Dir bezahlt werden müsste, wie Du meinst. Da gibt es keinerlei Zusammenhang.

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Dennis2890 
Fragesteller
 26.07.2023, 14:24
@bwhoch2

Ja aha, warum kommt denn da nichts mehr?
Wie ich diese Menschen liebe, diese "Steuerzahler" die sich für etwas besseres halten und denken, dass jeder der HartzIV/Bürgergeld bezieht ein schmieriger Penner ist. Du weißt nicht wie meine Lage ist, also behandel mich mit Respekt und antorte nicht so herabwürdigend.

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bwhoch2  26.07.2023, 14:33
@Dennis2890
Bürgergeld

Bürgergeld hat mit Arbeitslosengeld 1 aus der Arbeitslosenversicherung nichts zu tun. Das bekommt man zusätzlich oder wenn man nicht mal mehr was von der Arbeitslosenversicherung bekommt.

Aus Deinem Link:

dassein vom Vermieter kassierter Zuschlag für Küchenmobiliar als Teil derMiete vom Jobcenter zu bezahlen ist.

Aus dem Urteilstext:

Die Miete von insgesamt 537 Euro setzte sich zusammen aus einer Kaltmiete in Höhe von 367 Euro, einer Nebenkostenvorauszahlung in Höhe von 65 Euro, einer Heizkostenvorauszahlung in Höhe von 75 Euro und einer Vergütung für die Benutzung der Kücheneinrichtung in Höhe von 30 Euro.

In beiden Texten steht also, dass der Zuschlag für das Küchenmobiliar im Mietvertrag genannt ist "als Teil der Miete", bzw. als Teil der Gesamtmiete, die sich aus verschiedenen Posten zusammen setzt.

Bei Dir ist es aber etwas anderes:

Du hast einen Mietvertrag mit einem Mietbetrag und im Mietbetrag wird vermutlich nicht stehen, dass in der Miete nicht die Benutzung der vorhandenen Einbauküche enthalten ist. Dafür gibt es dann ein separates Vertragsdokument und Dein JC geht wohl davon aus, dass die bereits verbaute Einbauküche schon in der Miete enthalten ist und will nun nicht dafür doppelt zahlen. Das halte ich für nachvollziehbar und Dir obliegt es jetzt, zusammen mit dem Vermieter zu beweisen, dass das nicht richtig ist.

Das JC sieht den Küchenmietvertrag als rein privatrechtlichen Vertrag, denn Du hättest Dir eine Küche von sonst woher mieten können oder statt einer Küche einen Rasenmäher, ein Fahrrad oder was auch immer. Sie sieht den Küchenmietvertrag einfach nicht im Zusammenhang mit Deinem Wohnungsmietvertrag und Dir obliegt es nun, das Gegenteil zu beweisen.

Ich bin froh darüber, dass das JC nicht alles als selbstverständlich hin nimmt, denn schließlich geht es um unser aller Steuergelder und auch Du hast irgendwann Steuern bezahlt und hättest damals nicht wollen, dass mit Deinem Steuergeld leichtsinnig umgegangen wird.

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traubenkernlila  09.01.2024, 01:41

In Deutschland gibt es Bürgergeld und ob du das gut findest oder nicht interessiert die Regierung nicht. Menschen nutzen das sicherlich aus, Menschen geraten aber vielleicht auch in extrem schlimme Situationen von denen du keine Ahnung hast. Sätze, die mit ,,Warum soll ich als Steuerzahler dir ... bezahlen" sind überzogen und unangemessen. Wenn dir das System in Deutschland gefällt, darfst du gerne auswandern. Dann wäre es aber gut für dich, selbst nie in solch furchtbare Lebenslagen zu kommen.
Das Recht gibt sehr wohl her, dass die Erstausstattung für die Küche vom Amt bezahlt werden kann.

Nur weil man Geld vom Jobcenter bezieht, ist man kein niederer Mensch, der seine Prinzipien aufgeben muss. Bitte habe etwas Rücksicht mit Menschen, die du nicht kennst.

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bwhoch2  09.01.2024, 11:03
@traubenkernlila

Ich glaube, das Thema ist hoffentlich in der Zwischenzeit gut geregelt und damit eigentlich durch.

Erwidern will ich Dir aber, dass ich in keinster Weise Bürgergeld-Empfänger herabgewürdigt habe, sondern dass ich dafür bin, dass tatsächlich genau geprüft wird, ob jemand einen Anspruch auf irgendwas berechtigt hat und dann auch bekommt oder eben nicht und dann wird da System nicht ausgenutzt.

Nur weil jemand theoretisch Anspruch auf eine Küche als Erstausstattung hat, obwohl er in eine Wohnung zieht, die bereits eine Küche enthält, für die er dann auch noch einen eigenen Miet- bzw. Nutzungsvertrag abschließt, bedeutet das noch lange nicht, dass man diesen theoretischen Anspruch auch unbedingt ausnutzen muss, bzw. von Seiten des JC, zumindest die genaue Prüfung, ob in dieser Konstellation der Anspruch überhaupt besteht. Und irgendwas zu tricksen, um doch noch was raus zu leiern, halte ich auch nicht für i. O.

Der Verweis auf die Arbeitslosenversicherung, in die man schließlich jahrelang einbezahlt hat, ist hier sowieso nicht sachgerecht.

Ich weiß, dass es nicht korrekt ist, jeden Bürgergeldempfänger als jemanden hinzustellen, der auch anders könnte. Dafür kenne ich viel zu viele, die aus irgendwelchen Gründen in diese Situation hinein geraten sind und ganz sicher nicht freiwillig. Auch um alle diese Menschen vor Diffamierung zu schützen, halte ich es für sinnvoll, dass genau hingeschaut wird, worauf jemand Anspruch hat und das dann auch bekommt, aber auch das abgelehnt wird, worauf eben kein Anspruch besteht.

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traubenkernlila  09.01.2024, 22:46
@bwhoch2

Das verstehe ich natürlich, du schilderst das auch sehr logisch und nachvollziehbar. Ich finde lediglich den Ton Arbeitnehmern gegenüber Bürgergeld-Empfänger häufig vermessen, eben dieses typische ,,Ich als Steuerzahler zahl dir nicht (...)". Oft wird in solchen Angelegenheiten nicht sonderlich empathisch kommuniziert.

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bwhoch2  10.01.2024, 12:24
@traubenkernlila

Da hast Du recht, zumal der Grat zwischen noch Arbeitnehmer in gesichertem Arbeitsverhältnis und drohender Arbeitsplatzverlust mit anschließendem Problem, eine neue Arbeit zu bekommen, sehr schmal sein kann. Schlechter Lauf in der Firma oder Unfall oder Krankheit können sehr schnell schlimme Konsequenzen haben und plötzlich ist man auf der anderen Seite.

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Der Mietvertrag für die Küche wurde vom Vermieter seperat aufgesetzt und wird nicht im Miervertrag vorgeführt.
Jetzt sagen die vom Jobcenter, dass es ein privatrechtlicher Vetrag ist und da ist das Jobcenter raus. Stimmt das?

Ja, Es ist ein separater Vertrag. Warum eigentlich?

In dem zitierten Fall (BSG B 14 AS 14/08 R) ist es nämlich anders.

Iaa) Das Nutzungsentgelt für die Kücheneinrichtung gehört zu den Leistungen für Unterkunft und Heizung, die nach § 22 Abs 1 Satz 1 SGB II in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht werden, soweit sie angemessen sind. Die Aufwendungen hierfür sind nicht aus der Regelleistung nach § 20 Abs 1 SGB II zu bestreiten. Der Senat hat bereits ausgeführt, dass ein solcher "Zuschlag" dann zu übernehmen ist , wenn die Wohnung nur mit dem Küchenmöbelzuschlag anmietbar war und der Mietpreis sich auch unter Einschluss des Zuschlags noch innerhalb des Rahmens der Angemessenheit für den maßgeblichen Wohnort hält (SozR 4-4200 § 9 Nr 5 RdNr 34). Hieran hält der Senat fest.

Du hast überhaupt keinen "Zuschlag". Insofern trifft das Urteil nicht auf die von Dir geschilderte Vertragssituation zu. Sie ist rein zivilrechtlich. Wie die zusätzliche Miete eines Fernsehers, usw. (Ein Vermieter kann Dir ja alles Vermieten. Wie der Name schon sagt.)

Mobiliar ist im Bürgergeld anteilig enthalten.

Es gehören aber noch viele andere Sachen zum Leben genau so dazu, die das Jobcenter nicht übernimmt, wie eine Küche.

Dennis2890 
Fragesteller
 26.07.2023, 13:21

Danke für deine Antwort, aber darf ich dich fragen warum du auf sowas antwortest , wenn du keine Ahnung hast. Verbreite bitte kein halbwissen. Und meine Mama hat immer gesagt, wenn man keine Ahnung hat, einfach nichts dazu sagen. Und hier nochmal der Beschluss vom Bundesozialgericht in Kassel, dass das Jobcenter dazu verpflichtet ist, die Küche zu bezahlen. https://www.ksta.de/redaktion/gerichtsbeschluss-hartz-iv-kueche-wird-bezahlt-192873
Vielleicht habe ich einfach auch deine Aussage falsch aufgenommen, falls ja, sry dafür

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JollySwgm  26.07.2023, 14:51
@Dennis2890

Wenn du dich Sonderfälle auskennst brauchst du ja auch nicht in einem Laienforum zu fragen. Wenn du dir so sicher Kostbarkeit dir ja der Klageweg offen.

Meine Erfahrung sagt das man solchen Fragen hier eh nur oberflächlich antworten kann weil fast immer die Frage nicht eindeutig gestellt wird bzw wichtige Fakten weg gelassen werden.

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Wasser, Heizung gilt für die gesamte Wohnung, egal ob eine Küche dran hängt oder nicht. Also Betriebskosten müssen auch übernommen werden, wenn die Küche in einem separaten Vertrag vermietet wird.

Aber das Jobcenter muss keinen Mietanteil für die Küche übernehmen.

Übrigens muss das Jobcenter nicht grundsätzlich die Erstausstattung übernehmen und sowieso auch keine vollständige Küche.

Zwei Schränke und Herdplatte "reichen da schon" (und das noch aus dem Sozialkaufhaus). Also erwarte keine Einbauküche.

Auch wenn du dich gut mit deinem Vermieter verstehst, wird der dir eher den Vogel zeigen.

Dennis2890 
Fragesteller
 26.07.2023, 12:30

Dankeschön erstmal für die Antwort. Und doch, das Jobcenter muss den Mietanteil für die Küche bezahlen, das hat das Bundessozialgericht in Kassel so entschieden. Der vom Jobcenter hat auch gesagt: Wenn dieser seperate Mietrvertrag für die Küche, in dem normalen Mietvertrag für die Wohnung drinstehen würde, würden die das übernnehmen. Jetzt sagen die aber das es nicht drin steht, ist das ein privatrechtlicher Vertrag den wir abgeschlossen haben.

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LePetitGateau  26.07.2023, 13:49
@Dennis2890

Mietanteil muss es ja bezahlen, aber NICHT in einem separaten Vertrag. Der Teil ist nicht im Hauptmietvertrag aufgeführt und das ist die Krux

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Betriebskosten für eine Einbauküche?

Oder ist Miete für die EBK gemeint?

Warum der Vermieter dafür einen separaten Vertrag gemacht hat erschließt sich mir nicht.

Oder ist es ein Leihvertrag?

Wenn Du "ganz gut" mit dem Vermieter bist bitte ihn die EBK mit in den 'Wohnungsmietvertrag zu nehmen und z. B. 20 € Miete dafür einzutragen.

Dennis2890 
Fragesteller
 26.07.2023, 12:38

Hallo, dankeschön erstmal für die Antwort. Ich meine die Miete für die EBK. Warum er das nicht gemacht hat, erschließt sich mir auch nicht. Und nein ein Leihvertrag ist es nicht. Wir bezahlen zur Zeit 40€ für die Miete der Küche und die haben gesagt, dass auch wenn der Vermieter es jetzt zusätzlich einträgt, werden die das nicht übernehmen weil der nur der Mietvrtrag rechtens ist, den wir da als erstes eingereicht haben.

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anitari  26.07.2023, 12:43
@Dennis2890

Naja, das dass JC nur die Kosten gem. dem zuerst eingereichten Mietvertrag übernimmt kann schon richtig sein.

Wenn aber der separate Vertrag für die EBK ein Miet- und kein Leihvertrag ist verstehe ich das nicht.

Sorry, im Sozialrecht kenne ich mich nicht so aus.

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Dennis2890 
Fragesteller
 26.07.2023, 12:45
@anitari

Ja das verstehe ich auch nicht, ich hab den auch gesagt, ob das jetzt im Mietvertrag drin steht oder nicht, wir haben einen seperaten Mietvertrag und für die Küche hat das Jobcenter zu bezahlen. Vielleicht muss ich wirklich einmal zum Anwalt.

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