Hallo, mein Sohn bekommt vom Jugendamt einen Schulbegleiter. Jetzt würden wir gerne umziehen von dem Landkreis in die Stadt, bleibt dann der Schulbegleiter?
Wie oben schon gesagt. Bleibt der Schulbegleiter nach dem Umzug weitergenehmigt, oder müssten wir dann einen neuen Antrag stellen, weil dann die Stadt und nicht mehr der Landkreis zuständig ist?
Danke schon mal für eure Antworten
2 Antworten
Es wird ein neues Jugendamt zuständig. Sprecht rechtzeitig mit dem jetzt zuständigen Jugendamt, dann kann der Fall schon frühzeitig übergeben werden und ihr könnt alle Anträge jetzt schon stellen. Allerdings habt ihr auch wenn der Antrag genehmigt wird noch keinen Schulbegleiter. Es ist oft nicht leicht einen Schulbegleiter zu finden. Also erkundigt euch bitte sehr gut ob euer Plan funktionieren kann.
Danke schon mal für eure Antworten. Ich muss dazu sagen, dass er den Schulbegleiter schon seit 1 Jahr hat. Und wir noch am suchen eines Hauses sind. Ich wollte nur mal im Vorfeld informiert sein.
Rein von der Logik müsste ein neuer beantragt werden, wenn eine neue Behörde zuständig ist. Die sicherste Antwort wirst du aber beim aktuellen Jugendamt bekommen. Einfach anrufen und nachfragen.