Kann Jugendamt das Umziehen verbieten?
Hallihallo
Ich bräuchte mal eure Meinungen...und zwar die Situation sieht so aus, mein Lebensgefährte und ich haben gemeinsam ein Kind, 1 Jahr alt. Wir haben beide das Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Wir wollen gemeinsam wieder umziehen. Allerdings haben wir Kontakt mit dem Jugendamt, jetzt besteht die Angst das uns das Jugendamt es uns verbieten könnte.
Da wir einen Gerichtstermin hatten haben wir jetzt bestimmte Auflagen. Die sind aber auch schon erfüllt. Also dürften wir in ein anderen Ort ziehen.
Kann uns das Gericht und vorallem das Jugendamt einen Umzug verbieten?
7 Antworten
Da hier niemand den Hintergrund eures Kontaktes zum Jugendamt kennt, kann hier auch niemand beurteilen, ob die ein Veto einlegen werden oder nicht.
Das Jugendamt muss doch aber auch dann eine Begründung dafür haben?
Warum sollte ein Verbot ausgesprochen werden? Wenn das Kindeswohl nicht in Gefahr gerät, sehe ich keine Rechtsgrundlage für ein Verbot.
Auf Wissen.
Es ist in Deutschland nicht möglich, Erwachsenen einen Umzug zu verbieten. Das ist ein Verstoß gegen das Grundgesetz.
Das Jugendamt am neuen Wohnort kann den Job auch machen.
a) hier liegt ein möglicher Konflikt zu anderen Grundgesetzen vor
b) Klar, das Jugendamt eines anderen Ortes kann auch die Betreuung vornehmen.
Es ist euer RECHT, euren Wohnort selbst zu bestimmen (sofern ihr euch den Umzug finanziell leisten könnt).
Das Jugendamt würde nur einschreiten, wenn es gravierende Folgen für das Kind hätte, also ihr durch die Wohnungsaufgabe in die Obdachlosigkeit geraten würdet. Aber selbst hier hätte das Jugendamt kein Mitbestimmungsrecht - nur indirekt: Wenn ihr obdachlos werdet, dann nehmen wir das Kind Inobhut.
Es ist wahrscheinlich, dass das alte Jugendamt das neue Jugendamt informieren wird. Diese neuen Mitarbeiter werden euch vermutlich kennen lernen wollen. Dann erzählt ihr denen eure Geschichte, sagt, welche gerichtlichen Auflagen ihr wie erledigt habt und dann ist gut.
Nein, das kann das Jugendamt selbstverständlich nicht.
Es kann und sollte aber das Jugendamt am neuen Wohnort informieren.
nein, aber das Jugendamt im neuen Wohnort wird benachrichtigt werden.
Wenn es dort ein "Jugensamt" gibt, und es dem Deutschen Jugendamt den Aufwand wert ist einen Dolmetscher für Portugiesisch, Thailändisch, Spanisch etc. zu beschäftigen...
Auch bei einer Kindeswohlgefährdung darf ein Umzug nicht verboten werden.